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Wer Eltern hat, die gesetzlich versichert sind, bleibt während des Studiums meist Mitglied einer Krankenkasse. Der Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung: Als Student ist man in der Regel bis zum 25. Lebensjahr in der Krankenkasse des Vaters oder der Mutter kostenlos mitversichert. Günstiger geht es nicht.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Vor allem für Kinder von Beamten kann eine private Krankenversicherung die bessere Lösung sein.
Kostenlose Familienversicherung
Wer über die Eltern kostenlos gesetzlich mitversichert ist, darf in einem Mini-Job regelmäßig nicht mehr als 450 Euro monatlich (bei anderen Einnahmen: 470 Euro) verdienen. Während der Vorlesungszeit darf man zudem nicht mehr als zwanzig Stunden pro Woche arbeiten. Sonst muss man sich selbst versichern.
So lange Kindergeld für sie gezahlt wird, haben Studenten über den verbeamteten Elternteil Anspruch auf staatliche Beihilfe. Das heißt, der Staat übernimmt einen großen Teil der Kosten für Ärzte oder Medikamente – in der Regel 80 Prozent. Der Student benötigt dann selbst nur eine private Krankenversicherung für die verbleibenden 20 Prozent.
Damit erhält man für einen vergleichsweise geringen Beitrag einen privaten Versicherungsschutz. Wer als Student eine solche private Krankenversicherung (PKV) weiterführen möchte, muss jedoch wissen, dass diese Entscheidung für das gesamte Studium gilt.
Zudem sollte man sein Studium möglichst zügig abschließen, denn die Beamten-Beihilfe für Kinder ist an das Kindergeld gekoppelt. Mit 25 Jahren gibt es meist kein Kindergeld mehr – danach müsste man in einen vollwertigen Tarif wechseln, der sämtliche Kosten übernimmt. Der aber ist teurer als eine studentische Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Kasse.
Krankenversicherung für Azubis
Auszubildende sind in der Regel sozialversicherungspflichtig angestellt. Damit sind sie gesetzlich versicherungspflichtig und müssen eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Auch für Studenten, die schon wissen, dass sie sich später privat versichern möchten, kann eine private Krankenversicherung sinnvoll sein. Die Versicherer bieten für Studenten spezielle Tarife, die keine Rückstellungen für das Alter bilden und daher besonders günstig sind. Sie gelten nur bis zu einem bestimmten Höchstalter.
Arbeitet der Student später als Selbstständiger oder verdient er als Angestellter gut, kann er in einen normalen Tarif der PKV wechseln. Bleibt er beim gleichen Versicherer, ist dafür keine erneute Gesundheitsprüfung fällig. Die Beiträge werden dann nach dem Gesundheitszustand berechnet, den man als Student hatte – selbst, wenn man in der Zwischenzeit gesundheitliche Probleme bekommen haben sollte.
Befreiung von der Versicherungspflicht
Wer sich als Student privat versichern möchte, muss sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Dazu muss man innerhalb von drei Monaten nach der Immatrikulation einen Antrag stellen. Die Entscheidung gilt für das gesamte Studium.
Hat man eine private Krankenversicherung abgeschlossen, genießt man den Status eines Privatpatienten.
Private Versicherungen bieten die Möglichkeit, sich eine bessere medizinische Versorgung als Kassenpatienten zu sichern – etwa für alternative Heilverfahren oder höhere Erstattungen bei Zahnbehandlungen. Der Student kann daher selbst bestimmen, welche Leistungen er absichern möchte. Danach berechnet sich sein Versicherungsbeitrag.
Achtung vor Billig-Tarifen!
Achtung vor Billig-Tarifen, die mit extrem günstigen Beiträgen werben! Meist sind dies Versicherungen, deren Beiträge später stark steigen. Ihre Leistungen sind zudem oft nicht besser als bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Wer einen besseren Versicherungsschutz wünscht, ohne die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen, kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. So sichert man sich beispielsweise mit einer Zahnzusatzversicherung höhere Erstattungen beim Zahnarzt. Eine Krankenhauszusatzversicherung leistet wiederum, falls man im Krankenhaus ein Einzelzimmer wünscht oder vom Chefarzt behandelt werden will.
War man als Student privat krankenversichert, kann man sich nach Studienende als Beamtenanwärter oder Selbstständiger problemlos weiter privat versichern. Das gilt auch, wenn man als Arbeitnehmer mehr als 64.350 Euro (Stand: 2022) im Jahr verdient. Liegt das Gehalt unter dieser Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird man versicherungspflichtig: Das heißt, man muss sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Anwartschaftsversicherung
Wer damit rechnet, dass sein Gehalt in ein paar Jahren über der Entgeltgrenze liegen wird, sollte eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Damit sichert man sich für wenig Geld die Konditionen für den Gesundheitszustand und das Alter bei Abschluss der Versicherung. Später kann man dann viel günstiger in die private Krankenversicherung zurückwechseln.
Man sollte jedoch wissen: Falls man nach Ende des Studiums zunächst arbeitslos sein sollte oder als Selbstständiger arbeitet, bleibt man in jedem Fall privat versichert. In die gesetzliche Krankenversicherung kann man dann nicht wechseln.
Nicht vergessen werden sollte der Schutz für Urlaubsreisen.
Wer privat krankenversichert ist, sollte die Leistungen seines Tarifs prüfen. Die meisten Tarife zahlen für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport, sollte man im Urlaub einmal erkranken oder einen Unfall haben.
Sollte die Versicherung solche Kosten allerdings nicht übernehmen, ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung nötig. Die Verträge decken meist Reisen mit einer Dauer von bis zu sechs oder acht Wochen ab. Gute Verträge kosten dabei oft nur zehn oder fünfzehn Euro im Jahr.
Grundsätzlich ermöglicht es jedoch jede private Krankenversicherung, in ganz Europa medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Medizinisch sinnvolle Krankenrücktransporte
Man sollte darauf achten, dass die Auslandsreisekrankenversicherung für „medizinisch sinnvolle“ Krankenrücktransporte zahlt. Für „medizinisch notwendige“ Transporte sind die Bedingungen dagegen viel strenger. Dann müsste eine Behandlung im Ausland etwa sehr teuer oder gar nicht möglich sein, damit die Versicherung leistet.
Ein Auslandssemester in London oder ein Praktikum in Peking: Als Student zieht es einen gerne einmal für längere Zeit in die Ferne.
Studenten, die in Deutschland privat versichert sind, können ihre Krankenversicherung in der Regel im europäischen Ausland weiterführen: Die Tarife gelten grundsätzlich europaweit. Für ein Auslandsstudium außerhalb Europas müssen aber auch privat Versicherte eine spezielle Versicherung abschließen: Weltweit ist eine private Krankenversicherung meist nur einen bis maximal drei Monate lang gültig.
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