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Freiwillige Krankenversicherung in der GKV

Sie machen sich selbstständig? Oder scheiden aus der Familienversicherung der Eltern aus, weil Sie etwa älter als 30 Jahre sind und noch studieren? Endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), können Sie weiterhin in der Krankenkasse bleiben und sich freiwillig gesetzlich versichern.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Endet Ihre Versicherungspflicht sind Sie freiwillig versichert und haben die Wahl, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung zu werden.
  • Als Arbeitnehmer ändert sich durch die freiwillige Krankenversicherung nichts an Ihren Beiträgen. Auch die Leistungen sind identisch zu denen der gesetzlichen Pflichtversicherung.
  • Selbstständige mit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung müssen - bis zur Beitragsbemessungsgrenze - auf sämtliche Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen) Beiträge bezahlen.
  • Die Leistungen der gesetzlichen Kassen können sich unterscheiden, in der Regel umfassen sie weniger Leistungen als die private Krankenversicherung.
  • Durch den Wechsel Ihrer Krankenkasse können Sie nicht nur von passenderen Zusatzleistungen profitieren, sondern auch mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen.
Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Krankenversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Kranken­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 15.04.2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Voraussetzungen
  2. Monatliche Kosten
  3. Freiwillige Krankenversicherung für Selbstständige
  4. Vor- und Nachteile
  5. Darauf sollten Sie achten
  6. Häufige Fragen

Voraussetzungen: In diesen Fällen sind Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert

Jeder Bürger benötigt eine Krankenversicherung. Für den Großteil der Bevölkerung ist dies die gesetzliche Pflichtversicherung. Unter bestimmten Umständen kann die Pflichtversicherung allerdings entfallen. Ist dies der Fall, besteht die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Entscheiden Sie sich nun gegen die Mitgliedschaft in einer PKV, sind Sie automatisch freiwillig gesetzlich versichert.

Die folgenden Personengruppen sind nach Ende der Versicherungspflicht automatisch freiwillig gesetzlich versichert, sofern sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie ein Jahr lang regelmäßig ein monatliches Arbeitsentgelt von mehr als 5.775,00 Euro verdienen
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beamte und Pensionäre
  • Studenten (nach Ablauf des Semesters, in dem sie 30 Jahre alt werden)
  • Rentnerinnen und Rentner, die nicht pflichtversichert sein können, etwa weil dafür Vorversicherungszeiten fehlen
  • Nicht Erwerbstätige (Ausnahme: Bezieher von ALG I oder Bürgergeld)
  • Personen mit einem Monatseinkommen bis 538 Euro
  • Kinder, die nicht kostenlos familienversichert werden können (z. B. weil beide Eltern privat versichert sind) und nicht erwerbstätig oder in einer Berufsausbildung sind
  • Schwerbehinderte Menschen, wenn sie selbst, ein Elternteil oder der Ehepartner in den letzten 5 Jahren eine gesetzliche Versicherungszeit von mindestens 3 Jahren nachweisen können (Die Satzung der Krankenkasse kann das Beitrittsrecht nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V von einer Altersgrenze abhängig machen. Weiterhin muss der Beitritt innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung erfolgen)
  • Soldaten auf Zeit, die nach Beendigung ihres Dienstes innerhalb von 3 Monaten die Wahl erklären

Eine detaillierte Aufzählung aller Personen, die sich freiwillig gesetzlich versichern können, finden Sie in § 9 des SGB V. Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen unsere Experten für gesetzliche Krankenkassen Ihnen gerne weiter.

Kein Wechselrisiko

Alle Krankenkassen im Vergleich von CHECK24 stehen auch freiwillig Versicherten offen. Sie können Ihre Kasse somit gefahrlos wechseln. Der Verlust Ihres Versicherungsschutzes ist ausgeschlossen.

Monatliche Kosten: Höchst- und Mindestbeiträge der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung

Auch in der freiwilligen Versicherung richtet sich die Höhe der Beiträge nach Ihrem Einkommen. Wer mehr verdient, muss demnach höhere Beiträge bezahlen. Während beispielsweise bei der Pflichtversicherung als Arbeitnehmer lediglich Ihr Arbeitsentgelt für die Berechnung der Beiträge herangezogen wird, werden bei der freiwilligen Versicherung, beispielsweise als Selbstständiger, auch Beiträge auf weitere Einnahmen (z. B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) fällig. Für die Beiträge gibt es sowohl eine Unter- als auch eine Obergrenze.

Die monatliche Mindestbemessungsgrundlage liegt 2024 bei 1.178,33 Euro. Verdienen Sie weniger, werden Ihre Beiträge dennoch von diesem Einkommen berechnet.

Der Höchstbeitrag hingegen bezieht sich auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von monatlich 5.175 Euro. Haben Sie als Selbstständiger den Anspruch auf Krankengeld gewählt, liegt der Beitragssatz auf Ihr Einkommen bei 14,6 Prozent. Ohne Anspruch auf Krankengeld bezahlen Sie den vergünstigten Beitragssatz von 14,0 Prozent.

Wie auch in der Pflichtversicherung müssen Sie als freiwillig Versicherter einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag bezahlen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2024 bei 1,7 Prozent. Außerdem kommt noch der Beitrag für die Pflegeversicherung hinzu. Der Pflegeversicherungsbeitrag beläuft sich auf 3,4 Prozent. Haben Sie keine Kinder, wird ab Ihrem 23. Geburtstag ein Zuschlag von 0,6 Prozent fällig. Mit Ausnahme des Zuschlags für Kinderlose beteiligt sich Ihr Arbeitgeber zur Hälfte an den Beiträgen. Als Selbstständiger müssen Sie die Beiträge zur Krankenversicherung vollständig allein bezahlen.

Monatliche Mindest- und Höchstbeiträge für freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Zusatzbeitrag und Beitrag zur Pflegeversicherung, gerundete Werte (Stand: 2024) *Arbeitgeberanteil bereits abgezogen
Versicherungsnehmer Bruttomonatseinkommen Beitrag
Erwerbsloser - 164,97 €
Minijobber Bis 538 € 164,97 €
Arbeitnehmer Ab 5.175 € 377,78 €*
Selbstständiger (ohne Anspruch auf Krankengeld Unter 1.178,33 € 164,97 €
Ab 5.175 € 724,50 €
Selbstständiger (mit Anspruch auf Krankengeld) Unter 1.178,33 € 172,04 €
Ab 5.175 € 755,55 €

 

Zum Vergleich: Als 30-jähriger Arbeitnehmer erhalten Sie eine private Krankenversicherung mit guten Leistungen bereits ab etwa 220 Euro pro Monat.

Freiwillige Krankenversicherung für Selbstständige

Sind Sie selbstständig, verfügen Sie oftmals über kein festes Einkommen und Ihr Verdienst schwankt von Monat zu Monat. Zu Versicherungsbeginn müssen Sie Ihr Einkommen zunächst schätzen, damit die Beiträge berechnet werden können. Später werden die Beiträge auf Grundlage Ihres jährlichen Einkommensteuerbescheids festgesetzt.

Wurden Ihre Jahreseinnahmen geringer geschätzt als aus dem Einkommensteuerbescheid hervorgeht, müssen Sie Beiträge nachzahlen. Haben Sie durch ein zu hoch eingeschätztes Einkommen mehr bezahlt als eigentlich notwendig, erhalten Sie hingegen eine Rückzahlung.

Bescheid rechtzeitig einreichen

Den Einkommensteuerbescheid müssen Sie immer spätestens nach 3 Jahren bei Ihrer Kasse vorlegen. Geschieht dies nicht, wird Ihre Krankenversicherung – für den entsprechenden Abrechnungszeitraum – rückwirkend Nachzahlungen bis zum Höchstbeitrag von Ihnen einzufordern.

Sinkt Ihr Einkommen während eines Abrechnungsjahres um mehr als 25 Prozent, können Sie bei Ihrer Krankenversicherung eine Neuberechnung Ihres Beitrags beantragen. Hierfür erstellen Sie ein Schreiben mit der Bitte um Herabsetzung der Vorauszahlungen und reichen es bei Ihrer Kasse ein.

Vor- und Nachteile: Vergleich der freiwilligen Krankenversicherung zur PKV

Sowohl freiwillig gesetzliche als auch private Krankenversicherungen bieten Ihnen Vor- und Nachteile. Ein Vergleich der wichtigsten Punkte kann Ihnen bei der Entscheidung zwischen den beiden Versicherungsformen helfen.

Ein Vorteil der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der PKV ist, dass Sie Ihre Kinder kostenlos mitversichern können. Sind beide Eltern oder der mehrverdienende Elternteil privat versichert, müssten auch die Kinder privat- oder freiwillig gesetzlich versichert werden, was dazu führt, dass Sie für Ihre Kinder eigene Beiträge bezahlen müssen.

Da die Beiträge zur GKV mit höherem Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze steigen, ist es jedoch möglich, dass Sie in der freiwilligen GKV höhere Beiträge bezahlen als in einer PKV, obwohl Sie durch eine private Versicherung von höheren Leistungen profitieren könnten. Außerdem müssen Sie in der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung auch Beiträge auf sonstige Einkommen, wie etwa Mieteinnahmen bezahlen. Wenn Sie über ein hohes Arbeitsentgelt verfügen, beziehungsweise Ihr Einkommen regelmäßig durch andere Einnahmequellen erhöhen, müssen Sie daher mit besonders hohen Beiträgen rechnen. In diesem Fall ist der Wechsel in eine PKV für Sie oft sinnvoller als die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Vorteile:

  • Kinder kostenlos mitversichern
  • Kosten für Arztbesuche und medizinische Versorgung werden über die Gesundheitskarte direkt von der Kasse übernommen
  • Keine Zuschläge bei Vorerkrankungen
  • Einfacher Kassenwechsel spätestens nach 12-monatiger Mitgliedschaft möglich

Nachteile:

  • Je höher Ihr Einkommen, desto höher sind Ihre Beiträge (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
  • Leistungsänderungen durch die Kasse sind möglich
  • Sollte Ihr Ehepartner mehr verdienen als Sie und privat versichert sein, können Ihre Kinder nicht kostenlos über Ihre freiwillige GKV mitversichert werden, wodurch Sie für jedes Kind eigene Beiträge bezahlen müssen
  • Ohne pauschale Beihilfe kein Beihilfeanspruch
  • Beiträge richten sich nach sämtlichen Einkünften

Private Krankenversicherung

Vorteile:

  • Umfangreiche Leistungen (können individuell gewählt werden)
  • Beiträge richten sich nach dem Umfang der Leistungen
  • Beiträge oftmals niedriger als in der GKV
  • Private Tarife für Kinder meist günstiger als sie freiwillig gesetzlich zu versichern
  • Schnellere Terminvergabe bei vielen Ärzten
  • Vertraglich vereinbarte Leistungen sind garantiert
  • Speziell abgestimmte Tarife für verschiedene Berufsgruppen (z. B. Beamte & Studenten)
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit möglich

Nachteile:

  • Gesundheitsprüfung kann bei gewissen Vorerkrankungen zu erhöhten Beiträgen und in Ausnahmefällen zur Ablehnung des Versicherungsantrags führen
  • Keine kostenlose Mitversicherung von Angehörigen. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Tarif
  • Im Leistungsfall müssen Sie Kosten vorab selbst übernehmen und die Rechnung anschließend bei der Krankenversicherung einreichen
  • Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich
  • Beiträge sind im Alter häufig höher als in der GKV
  • Entscheidung sollte langfristig getroffen werden, da eventuell auftretende Gesundheitsprobleme den Wechsel in eine andere PKV verhindern können

Expertenberatung

Sollten Sie unsicher sein, ob sich ein Wechsel in die PKV für Sie lohnt, beraten unsere Versicherungsexperten gerne zu Ihrer individuellen Situation.

Darauf sollten Sie achten: Tipps zur freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV

Entscheiden Sie sich gegen eine private Krankenversicherung und bleiben stattdessen freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Beiträge sparen durch günstigen Zusatzbeitrag

Durch den Wechsel in eine andere Krankenkasse können Sie von einem günstigeren Zusatzbeitrag profitieren, da dieser zwischen den Kassen variiert. Durch unterschiedliche Zusatzbeiträge können sich Ihre Beiträge in verschiedenen Krankenkassen daher stark unterscheiden. So führt der Wechsel von der teuersten zur günstigsten GKV zu einer jährlichen Ersparnis von bis zu 559 Euro. Der Vergleich von CHECK24 zeigt Ihnen die Beitragsersparnis, die Sie durch einen Wechsel von Ihrer aktuellen in eine andere Krankenkasse erzielen können.

Zusatzleistungen auf Ihre Bedürfnisse prüfen

Während die Basis-Leistungen der GKV gesetzlich geregelt sind, bieten die unterschiedlichen Kassen Ihnen teilweise stark unterschiedliche Zusatzleistungen an. Während manche Krankenkassen z. B. jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung anstandslos übernehmen, bieten andere Kassen die Bezuschussung lediglich als mögliche Prämie des Bonusprogramms. Wollen Sie dennoch nicht auf die Leistung verzichten, müssten Sie die Kosten von etwa 100 Euro selbst bezahlen. Daher sollten Sie darauf achten, dass die angebotenen Leistungen Ihrer Krankenkasse möglichst mit den von Ihnen gewünschten Leistungen übereinstimmen. Im Vergleich von CHECK24 erhalten Sie einen schnellen Überblick über die relevanten Zusatzleistungen.

Krankenkassen vergleichen

Um das passende Angebot zu finden, sollten Sie möglichst viele verschiedene Krankenkassen miteinander vergleichen. Dadurch können Sie nicht nur Kosten einsparen, sondern auch von besseren Leistungen profitieren.

Krankenkassenvergleich

Mit CHECK24 vergleichen Sie bis zu 73 unterschiedliche Krankenkassen und können in nur 5 Minuten Ihre Versicherung wechseln. Falls Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, beraten unsere Experten für Krankenversicherung Sie gerne.

Häufige Fragen

  • Was passiert, wenn ich wieder versicherungspflichtig werde?

    Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, werden aber - etwa durch eine Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze – wieder versicherungspflichtig, ergeben sich für Sie keine spürbaren Änderungen. Sie waren und bleiben gesetzlich versichert. Ihre Beiträge verändern sich durch erneuten Eintritt der Versicherungspflicht nicht direkt.

  • Kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

    Sollten Sie wieder versicherungspflichtig werden, dies aber nicht wünschen, können Sie sich unter gewissen Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die genauen Bedingungen erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse, bei der Sie die Befreiung innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht beantragen müssen. Lassen Sie sich von der Pflicht befreien, muss die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung nachgewiesen werden.

  • Können sich Rentner freiwillig gesetzlich versichern?

    Als gesetzlich versicherter Rentner stellen Sie in der Regel einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Wird dieser abgelehnt (z. B. weil bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV nicht erfüllt sind), werden Sie freiwillig versichert. Den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent sowie den Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,7 Prozent müssen Sie auf Ihre vollständige Rente bezahlen. Auf Antrag erstattet Ihr Rentenversicherungsträger die Hälfte des Betrags zurück.

    Als privat versicherter Rentner können Sie nur selten wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Wann dies möglich ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Rückkehr in die GKV.

  • Zahlen freiwillig Versicherte während der Elternzeit Beiträge zur GKV?

    Hätten Sie als freiwilliges Mitglied der GKV - ohne Ihr grundsätzlich bestehendes Beschäftigungsverhältnis - Anspruch auf Familienversicherung, müssen Sie während der Elternzeit keine Beiträge bezahlen. Dies ist dann der Fall, wenn auch Ihr Ehepartner gesetzlich versichert ist. Falls Sie keinen Ehepartner haben und dadurch keine Möglichkeit auf kostenlose Familienversicherung besteht, bezahlen Sie Beiträge auf Basis Ihres Einkommens. Liegt Ihr Verdienst unterhalb der Mindestbemessungsgrenze von 1.178,33 Euro, werden Ihre Beiträge dennoch anhand dieser Grenze berechnet. Ist Ihr Ehepartner Mitglied einer privaten Krankenversicherung, müssen Sie ebenfalls Beiträge bezahlen. Dabei ist es unter Umständen möglich, dass das Einkommen Ihres Ehepartners anteilig für die Berechnung Ihrer Beiträge herangezogen wird.

  • Bin ich als freiwillig gesetzlich Versicherter an meine Krankenkasse gebunden?

    Wie auch Pflichtversicherte, können Sie als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse diese spätestens nach 12-monatiger Mitgliedschaft wechseln. Erhöht die Kasse den individuellen Zusatzbeitrag oder erhebt ihn erstmalig, erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall können Sie die Krankenkasse (unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Monaten) bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals fällig wird, ohne die 12-monatige Vorversicherungszeit wechseln.

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