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Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 02.12.2024
Jeder Bürger benötigt eine Krankenversicherung. Für den Großteil der Bevölkerung ist dies die gesetzliche Pflichtversicherung. Unter bestimmten Umständen kann die Pflichtversicherung allerdings entfallen. Ist dies der Fall, besteht die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Entscheiden Sie sich nun gegen die Mitgliedschaft in einer PKV, sind Sie automatisch freiwillig gesetzlich versichert.
Die folgenden Personengruppen sind nach Ende der Versicherungspflicht automatisch freiwillig gesetzlich versichert, sofern sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind:
Eine detaillierte Aufzählung aller Personen, die sich freiwillig gesetzlich versichern können, finden Sie in § 9 des SGB V. Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen unsere Experten für gesetzliche Krankenkassen Ihnen gerne weiter.
Kein Wechselrisiko
Alle Krankenkassen im Vergleich von CHECK24 stehen auch freiwillig Versicherten offen. Sie können Ihre Kasse somit gefahrlos wechseln. Der Verlust Ihres Versicherungsschutzes ist ausgeschlossen.
Auch in der freiwilligen Versicherung richtet sich die Höhe der Beiträge nach Ihrem Einkommen. Wer mehr verdient, muss demnach höhere Beiträge bezahlen. Während beispielsweise bei der Pflichtversicherung als Arbeitnehmer lediglich Ihr Arbeitsentgelt für die Berechnung der Beiträge herangezogen wird, werden bei der freiwilligen Versicherung, beispielsweise als Selbstständiger, auch Beiträge auf weitere Einnahmen (z. B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) fällig. Für die Beiträge gibt es sowohl eine Unter- als auch eine Obergrenze.
Die monatliche Mindestbemessungsgrundlage liegt 2024 bei 1.178,33 Euro. Verdienen Sie weniger, werden Ihre Beiträge dennoch von diesem Einkommen berechnet.
Der Höchstbeitrag hingegen bezieht sich auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von monatlich 5.175 Euro. Haben Sie als Selbstständiger den Anspruch auf Krankengeld gewählt, liegt der Beitragssatz auf Ihr Einkommen bei 14,6 Prozent. Ohne Anspruch auf Krankengeld bezahlen Sie den vergünstigten Beitragssatz von 14,0 Prozent.
Wie auch in der Pflichtversicherung müssen Sie als freiwillig Versicherter einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag bezahlen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird 2025 bei 2,5 Prozent liegen, im Jahr 2024 sind es noch 1,7 Prozent. Außerdem kommt noch der Beitrag für die Pflegeversicherung hinzu. Der Pflegeversicherungsbeitrag beläuft sich auf 3,4 Prozent. Haben Sie keine Kinder, wird ab Ihrem 23. Geburtstag ein Zuschlag von 0,6 Prozent fällig. Mit Ausnahme des Zuschlags für Kinderlose beteiligt sich Ihr Arbeitgeber zur Hälfte an den Beiträgen. Als Selbstständiger müssen Sie die Beiträge zur Krankenversicherung vollständig allein bezahlen.
Versicherungsnehmer | Bruttomonatseinkommen | Beitrag |
Erwerbsloser | - | 164,97 € |
Minijobber | Bis 556 € | 164,97 € |
Arbeitnehmer | Ab 5.512,50 € | 377,78 €* |
Selbstständiger (ohne Anspruch auf Krankengeld | Unter 1.178,33 € | 164,97 € |
Ab 5.512,50 € | 724,50 € | |
Selbstständiger (mit Anspruch auf Krankengeld) | Unter 1.178,33 € | 172,04 € |
Ab 5.512,50 € | 755,55 € |
Zum Vergleich: Als 30-jähriger Arbeitnehmer erhalten Sie eine private Krankenversicherung mit guten Leistungen bereits ab etwa 220 Euro pro Monat.
Sind Sie selbstständig, verfügen Sie oftmals über kein festes Einkommen und Ihr Verdienst schwankt von Monat zu Monat. Zu Versicherungsbeginn müssen Sie Ihr Einkommen zunächst schätzen, damit die Beiträge berechnet werden können. Später werden die Beiträge auf Grundlage Ihres jährlichen Einkommensteuerbescheids festgesetzt.
Wurden Ihre Jahreseinnahmen geringer geschätzt als aus dem Einkommensteuerbescheid hervorgeht, müssen Sie Beiträge nachzahlen. Haben Sie durch ein zu hoch eingeschätztes Einkommen mehr bezahlt als eigentlich notwendig, erhalten Sie hingegen eine Rückzahlung.
Bescheid rechtzeitig einreichen
Den Einkommensteuerbescheid müssen Sie immer spätestens nach 3 Jahren bei Ihrer Kasse vorlegen. Geschieht dies nicht, wird Ihre Krankenversicherung – für den entsprechenden Abrechnungszeitraum – rückwirkend Nachzahlungen bis zum Höchstbeitrag von Ihnen einzufordern.
Sinkt Ihr Einkommen während eines Abrechnungsjahres um mehr als 25 Prozent, können Sie bei Ihrer Krankenversicherung eine Neuberechnung Ihres Beitrags beantragen. Hierfür erstellen Sie ein Schreiben mit der Bitte um Herabsetzung der Vorauszahlungen und reichen es bei Ihrer Kasse ein.
Sowohl freiwillig gesetzliche als auch private Krankenversicherungen bieten Ihnen Vor- und Nachteile. Ein Vergleich der wichtigsten Punkte kann Ihnen bei der Entscheidung zwischen den beiden Versicherungsformen helfen.
Ein Vorteil der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der PKV ist, dass Sie Ihre Kinder kostenlos mitversichern können. Sind beide Eltern oder der mehrverdienende Elternteil privat versichert, müssten auch die Kinder privat- oder freiwillig gesetzlich versichert werden, was dazu führt, dass Sie für Ihre Kinder eigene Beiträge bezahlen müssen.
Da die Beiträge zur GKV mit höherem Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze steigen, ist es jedoch möglich, dass Sie in der freiwilligen GKV höhere Beiträge bezahlen als in einer PKV, obwohl Sie durch eine private Versicherung von höheren Leistungen profitieren könnten. Außerdem müssen Sie in der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung auch Beiträge auf sonstige Einkommen, wie etwa Mieteinnahmen bezahlen. Wenn Sie über ein hohes Arbeitsentgelt verfügen, beziehungsweise Ihr Einkommen regelmäßig durch andere Einnahmequellen erhöhen, müssen Sie daher mit besonders hohen Beiträgen rechnen. In diesem Fall ist der Wechsel in eine PKV für Sie oft sinnvoller als die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Vorteile:
Nachteile:
Private Krankenversicherung
Vorteile:
Nachteile:
Expertenberatung
Sollten Sie unsicher sein, ob sich ein Wechsel in die PKV für Sie lohnt, beraten unsere Versicherungsexperten gerne zu Ihrer individuellen Situation.
Entscheiden Sie sich gegen eine private Krankenversicherung und bleiben stattdessen freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Durch den Wechsel in eine andere Krankenkasse können Sie von einem günstigeren Zusatzbeitrag profitieren, da dieser zwischen den Kassen variiert. Durch unterschiedliche Zusatzbeiträge können sich Ihre Beiträge in verschiedenen Krankenkassen daher stark unterscheiden. So führt der Wechsel von der teuersten zur günstigsten GKV zu einer jährlichen Ersparnis von bis zu 1.157,63 Euro. Der Vergleich von CHECK24 zeigt Ihnen die Beitragsersparnis, die Sie durch einen Wechsel von Ihrer aktuellen in eine andere Krankenkasse erzielen können.
Während die Basis-Leistungen der GKV gesetzlich geregelt sind, bieten die unterschiedlichen Kassen Ihnen teilweise stark unterschiedliche Zusatzleistungen an. Während manche Krankenkassen z. B. jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung anstandslos übernehmen, bieten andere Kassen die Bezuschussung lediglich als mögliche Prämie des Bonusprogramms. Wollen Sie dennoch nicht auf die Leistung verzichten, müssten Sie die Kosten von etwa 100 Euro selbst bezahlen. Daher sollten Sie darauf achten, dass die angebotenen Leistungen Ihrer Krankenkasse möglichst mit den von Ihnen gewünschten Leistungen übereinstimmen. Im Vergleich von CHECK24 erhalten Sie einen schnellen Überblick über die relevanten Zusatzleistungen.
Um das passende Angebot zu finden, sollten Sie möglichst viele verschiedene Krankenkassen miteinander vergleichen. Dadurch können Sie nicht nur Kosten einsparen, sondern auch von besseren Leistungen profitieren.
Krankenkassenvergleich
Mit CHECK24 vergleichen Sie bis zu 73 unterschiedliche Krankenkassen und können in nur 5 Minuten Ihre Versicherung wechseln. Falls Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, beraten unsere Experten für Krankenversicherung Sie gerne.
Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert, werden aber - etwa durch eine Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze – wieder versicherungspflichtig, ergeben sich für Sie keine spürbaren Änderungen. Sie waren und bleiben gesetzlich versichert. Ihre Beiträge verändern sich durch erneuten Eintritt der Versicherungspflicht nicht direkt.
Sollten Sie wieder versicherungspflichtig werden, dies aber nicht wünschen, können Sie sich unter gewissen Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die genauen Bedingungen erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse, bei der Sie die Befreiung innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht beantragen müssen. Lassen Sie sich von der Pflicht befreien, muss die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung nachgewiesen werden.
Als gesetzlich versicherter Rentner stellen Sie in der Regel einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Wird dieser abgelehnt (z. B. weil bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV nicht erfüllt sind), werden Sie freiwillig versichert. Den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent sowie den Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,7 Prozent (Stand: 2024) müssen Sie auf Ihre vollständige Rente bezahlen. Auf Antrag erstattet Ihr Rentenversicherungsträger die Hälfte des Betrags zurück.
Als privat versicherter Rentner können Sie nur selten wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Wann dies möglich ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Rückkehr in die GKV.
Hätten Sie als freiwilliges Mitglied der GKV - ohne Ihr grundsätzlich bestehendes Beschäftigungsverhältnis - Anspruch auf Familienversicherung, müssen Sie während der Elternzeit keine Beiträge bezahlen. Dies ist dann der Fall, wenn auch Ihr Ehepartner gesetzlich versichert ist. Falls Sie keinen Ehepartner haben und dadurch keine Möglichkeit auf kostenlose Familienversicherung besteht, bezahlen Sie Beiträge auf Basis Ihres Einkommens. Liegt Ihr Verdienst unterhalb der Mindestbemessungsgrenze von 1.178,33 Euro, werden Ihre Beiträge dennoch anhand dieser Grenze berechnet. Ist Ihr Ehepartner Mitglied einer privaten Krankenversicherung, müssen Sie ebenfalls Beiträge bezahlen. Dabei ist es unter Umständen möglich, dass das Einkommen Ihres Ehepartners anteilig für die Berechnung Ihrer Beiträge herangezogen wird.
Wie auch Pflichtversicherte, können Sie als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse diese spätestens nach 12-monatiger Mitgliedschaft wechseln. Erhöht die Kasse den individuellen Zusatzbeitrag oder erhebt ihn erstmalig, erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall können Sie die Krankenkasse (unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Monaten) bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals fällig wird, ohne die 12-monatige Vorversicherungszeit wechseln.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission! Daher haben alle CHECK24-Kunden nach Abschluss einer Versicherung die Möglichkeit, uns über das unabhängige Portal eKomi zu bewerten.
alle BewertungenBeispielrechnung:
Ersparnis Arbeitnehmer: 1.157,63 € jährlich
Ersparnis Arbeitnehmer und Arbeitgeber: 2.315,26 € jährlich
Quelle: CHECK24-Vergleich für gesetzliche Krankenkassen, 12/2024
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.