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mehr erfahrenSelbstständige und Freiberufler können unabhängig von ihrem Einkommen eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Diese hat im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung einige Vorteile – etwa umfangreichere Leistungen und die Möglichkeit, das Preis-Leistungs-Verhältnis selbst mitzubestimmen.
Selbstständig im Nebenberuf
Wer sich lediglich im Nebenberuf selbstständig macht und hauptberuflich angestellt ist, für den gelten die gleichen Bedingungen wie für Angestellte – er muss in seinem Angestelltenverhältnis mindestens ein Jahresbruttoeinkommen von 64.350 Euro (Stand: 2022) haben, um sich privat versichern zu können.
Mit einer privaten Krankenversicherung können sich Selbstständige und Freiberufler umfangreiche Leistungen sichern. Dazu gehören etwa höhere Erstattungen für Zahnersatz. Auch eine Behandlung durch ausgewiesene Spezialisten und eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus sind in den meisten Tarifen standardmäßig enthalten.
Darüber hinaus können Privatversicherte ihren Versicherungsumfang auf ihre individuellen Bedürfnisse abstimmen. Beispielsweise können höhere Erstattungen für alternative Behandlungen beim Heilpraktiker mit abgesichert sowie die Höhe der Selbstbeteiligung selbst festgelegt werden.
Krankentagegeld: Wichtige Leistung für Selbstständige
Im Gegensatz zu Angestellten erhalten sowohl Selbstständige als auch Freiberufler bei einer Krankheit keine Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers: Sie müssen ihren Verdienstausfall vom ersten Tag an selbst kompensieren. In der privaten Krankenversicherung können sie genau festlegen, ab wann und wieviel Krankentagegeld ausbezahlt werden soll. Allerdings gilt: Je früher ein Krankentagegeld gezahlt wird, desto höher sind die Versicherungsbeiträge.
Anders als Arbeitnehmer, bei denen sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt, müssen Selbstständige für ihre Versicherungsbeiträge alleine aufkommen. Das gilt sowohl für die private als auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
In der privaten Krankenversicherung richten sich die Kosten vor allem nach dem gewünschten Versicherungsumfang sowie dem Gesundheitszustand und Alter bei Vertragsabschluss. Gerade für junge und gesunde Antragsteller sind die Beiträge in der PKV daher vergleichsweise niedrig.
In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge dagegen nach dem Einkommen. Wer mehr verdient, muss höhere Beiträge bis zu einer festgelegten Höchstgrenze bezahlen. Da das Einkommen für die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung keine Rolle spielt, können daher auch gutverdienende Selbstständige in der PKV Kosten sparen.
Zudem lassen sich die Beiträge in der PKV bis zu einem gewissen Grad mitbestimmen: Da sich die Beitragshöhe unter anderem am gewünschten Leistungsumfang bemisst, können Versicherte durch eine höhere Selbstbeteiligung oder den Verzicht auf unwichtigere Leistungen Beiträge sparen.
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Wer in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch nimmt, erhält bei vielen privaten Krankenversicherern einen Teil seiner Beiträge zurück. Bei manchen Versicherern ist die Rückerstattung vom Geschäftserfolg abhängig. Andere garantieren eine Beitragsrückerstattung und zahlen die Beiträge unabhängig vom Geschäftsergebnis zurück.
Basistarif in der privaten Krankenversicherung
Wer die Beiträge für seine PKV nicht mehr aufbringen kann, kann als absolute Notlösung in den Basistarif wechseln. Er bietet einen Versicherungsschutz, der mit dem der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. Der Höchstbeitrag ist wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt und berechnet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze sowie dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen.
Je nach Tarif und Anbieter sind die Kosten für eine private Krankenversicherung unterschiedlich hoch. Bei CHECK24 können Sie zahlreiche Tarife miteinander vergleichen und so das beste und günstigste Angebot finden.
Der CHECK24-Vergleichsrechner liefert Ihnen innerhalb weniger Sekunden die passenden Ergebnisse. Diese können Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen zusätzlich filtern, sodass Ihnen etwa nur Tarife mit exzellenten Zahnleistungen oder von bestimmten Versicherungsunternehmen angezeigt werden.
Entscheidung meist für das ganze Leben
Wer als Selbstständiger oder Freiberufler eine private Krankenversicherung abschließt, ist an diese Entscheidung gebunden. Eine spätere Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse ist nur unter bestimmten Umständen möglich – etwa wenn der Selbstständige wieder in ein Angestelltenverhältnis wechselt, dabei weniger als 64.350 Euro (Stand: 2022) im Jahr verdient und jünger als 55 Jahre alt ist.
Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Tarifen haben, sind unsere Experten gerne für Sie da. Die CHECK24-Kundenberater sind ausgebildete Spezialisten auf dem Gebiet der privaten Krankenversicherung und beraten sie völlig kostenfrei und unverbindlich.
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