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    Private Krankenversicherung für Angestellte

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    Private Krankenversicherung für AngestellteDas Wichtigste zusammengefasst

    • Angestellte können eine private Krankenversicherung abschließen, wenn ihr monatliches Bruttoeinkommen mehr als 6.450 Euro beträgt (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026: 77.400 Euro).
    • Die PKV-Beiträge berechnen sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Leistungsumfang, Gesundheitszustand und Eintrittsalter, wobei der Arbeitgeber bis zu 508,59 Euro monatlich zuschießt.
    • Private Krankenversicherungen bieten individuell wählbare Leistungen und lebenslange Garantie für vertraglich vereinbarte Leistungen im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung.
    • Für Beamte, Freiberufler und Selbstständige gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht – sie können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
    Tobias Laber

    Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

    Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen
    1.

    Wann sich Angestellte privat krankenversichern können

    Angestellte können eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen, wenn sie ein regelmäßiges monatliches Bruttoeinkommen von mehr als 6.450 Euro haben. Das entspricht einem Jahreseinkommen von über 77.400 Euro. Diese sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder Versicherungspflichtgrenze gilt für das Jahr 2026. Jedes Jahr wird die Einkommensgrenze für Angestellte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.

    Sobald das Gehalt von Angestellten die JAEG überschreitet, werden sie zum Jahresende krankenversicherungsfrei. Dann können sie wählen, ob sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden oder in die private Krankenversicherung wechseln.

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen zur JAEG

    Zur Berechnung der JAEG werden auch regelmäßige Zuwendungen wie etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen gezählt. Bestimmte Sonderzahlungen, die variieren oder ganz ausfallen können wie etwa Gewinnbeteiligungen, gehören allerdings nicht dazu.

    JAEG gilt nicht für Beamte und Selbstständige

    Für Beamte, Beamtenanwärter, Freiberufler oder Selbstständige gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht. Sie können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Für Angestellte im öffentlichen Dienst gelten dagegen die gleichen Regeln wie für reguläre Arbeitnehmer. Sie können erst dann eine private Krankenversicherung abschließen, wenn sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.

    2.

    Beiträge in der PKV für Angestellte

    In der privaten Krankenversicherung berechnen sich die Beiträge nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen. Stattdessen kommt es vor allem auf den gewünschten Leistungsumfang sowie den Gesundheitszustand und das Alter bei der Antragsstellung an.

    Gerade für junge und gesunde Angestellte kann sich ein Wechsel in die PKV daher nicht nur wegen der umfangreichen Leistungen, sondern auch finanziell wegen der geringen Beiträge lohnen.

    Arbeitgeberzuschuss für Angestellte

    Privatversicherte Angestellte müssen ähnlich wie gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ihre Versicherungsbeiträge nicht alleine bezahlen. Der Arbeitgeber beteiligt sich bis zur Hälfte an den Beiträgen. Maximal zahlt er allerdings so viel, wie er auch für gesetzlich versicherte Mitarbeiter bezahlen würde. Im Jahr 2026 sind das 508,59 Euro pro Monat.

    3.

    Vorteile der privaten Krankenversicherung für Angestellte

    Eine private Krankenversicherung bietet einige Vorteile. Vor allem die Möglichkeit, umfangreiche Leistungen abzusichern, macht die PKV für Angestellte attraktiv. Diese können ganz individuell auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Wer etwa eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder höhere Erstattungen für Zahnersatz wünscht, kann dies in seinen Versicherungsschutz integrieren.

    Im Gegensatz dazu sind die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) größtenteils gesetzlich vorgegeben und können nicht selbst gewählt werden. Zudem können die Leistungen jederzeit vom Gesetzgeber gekürzt werden. In der PKV ist dies nicht möglich: Im Vertrag enthaltene Leistungen sind für die gesamte Laufzeit garantiert.

    Darüber hinaus können Privatversicherte ihre Versicherungsbeiträge zum Teil selbst mitbestimmen. Da sich die Beiträge unter anderem am gewünschten Leistungsumfang orientieren, können etwa durch einen Verzicht auf unnötige Leistungen oder durch einen jährlichen Selbstbehalt Beiträge gespart werden.

    4.

    Vergleich der privaten Krankenversicherung für Angestellte

    Bei CHECK24 können Sie rund 3.200 Tarife von zahlreichen namhaften Versicherungsgesellschaften miteinander vergleichen. Und ein genauer Vergleich der Tarife lohnt sich durchaus: Sie können bei vergleichbaren Leistungen bis zu 70 Prozent bei Ihren Versicherungsbeiträgen sparen.

    Der CHECK24-Vergleichsrechner zeigt Ihnen nicht nur die Beiträge der einzelnen Tarife sowie Ihr Sparpotenzial an. Bei Ihrem Vergleichsergebnis sehen Sie darüber hinaus die wichtigsten Leistungsmerkmale übersichtlich aufgelistet.

    Sie haben Fragen zu den einzelnen Tarifen? Kein Problem – unsere unabhängigen Experten der privaten Krankenversicherung beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich. Sie sind bequem per Telefon oder E-Mail erreichbar.

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    Tobias Laber,CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen

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