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Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 02.01.2024
Angestellte können eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen, wenn sie ein regelmäßiges monatliches Bruttoeinkommen von mehr als 6.150 Euro haben. Das entspricht einem Jahreseinkommen von über 73.800 Euro. Diese sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder Versicherungspflichtgrenze gilt für das Jahr 2025. Jedes Jahr wird die Einkommensgrenze für Angestellte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.
Sobald das Gehalt von Angestellten die JAEG überschreitet, werden sie zum Jahresende krankenversicherungsfrei. Dann können sie wählen, ob sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden oder in die private Krankenversicherung wechseln.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen zur JAEG
Zur Berechnung der JAEG werden auch regelmäßige Zuwendungen wie etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen gezählt. Bestimmte Sonderzahlungen, die variieren oder ganz ausfallen können wie etwa Gewinnbeteiligungen, gehören allerdings nicht dazu.
JAEG gilt nicht für Beamte und Selbstständige
Für Beamte, Beamtenanwärter, Freiberufler oder Selbstständige gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht. Sie können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern.
Für Angestellte im öffentlichen Dienst gelten dagegen die gleichen Regeln wie für reguläre Arbeitnehmer. Sie können erst dann eine private Krankenversicherung abschließen, wenn sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.
In der privaten Krankenversicherung berechnen sich die Beiträge nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen. Stattdessen kommt es vor allem auf den gewünschten Leistungsumfang sowie den Gesundheitszustand und das Alter bei der Antragsstellung an.
Gerade für junge und gesunde Angestellte kann sich ein Wechsel in die PKV daher nicht nur wegen der umfangreichen Leistungen, sondern auch finanziell wegen der geringen Beiträge lohnen.
Arbeitgeberzuschuss für Angestellte
Privatversicherte Angestellte müssen ähnlich wie gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ihre Versicherungsbeiträge nicht alleine bezahlen. Der Arbeitgeber beteiligt sich bis zur Hälfte an den Beiträgen. Maximal zahlt er allerdings so viel, wie er auch für gesetzlich versicherte Mitarbeiter bezahlen würde. Im Jahr 2025 sind das 471,32 Euro pro Monat.
Eine private Krankenversicherung bietet einige Vorteile. Vor allem die Möglichkeit, umfangreiche Leistungen abzusichern, macht die PKV für Angestellte attraktiv. Diese können ganz individuell auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Wer etwa eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder höhere Erstattungen für Zahnersatz wünscht, kann dies in seinen Versicherungsschutz integrieren.
Im Gegensatz dazu sind die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) größtenteils gesetzlich vorgegeben und können nicht selbst gewählt werden. Zudem können die Leistungen jederzeit vom Gesetzgeber gekürzt werden. In der PKV ist dies nicht möglich: Im Vertrag enthaltene Leistungen sind für die gesamte Laufzeit garantiert.
Darüber hinaus können Privatversicherte ihre Versicherungsbeiträge zum Teil selbst mitbestimmen. Da sich die Beiträge unter anderem am gewünschten Leistungsumfang orientieren, können etwa durch einen Verzicht auf unnötige Leistungen oder durch einen jährlichen Selbstbehalt Beiträge gespart werden.
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