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Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Kranken­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 19.12.2023

Referndare müssen ihre Leistungslücke in der Krankenversicherung schließen 

Referendare haben in der Regel einen Anspruch auf staatliche Beihilfe. Sie sind dann während des Referendariats – beispielsweise als Lehramtsanwärter an staatlichen Schulen – Beamte auf Widerruf. Wie Beamte auf Lebenszeit erhalten sie für anfallende Krankheitskosten eine staatliche Beihilfe.

Der Bund oder das Bundesland, für welches der Referendar arbeitet, übernimmt einen bestimmten Anteil der anfallenden Kosten. Dies sind für einen beim Bund beschäftigten Referendar zum Beispiel 50 Prozent der Kosten. Bei zwei Kindern oder mehr würde die Beihilfe sogar auf 70 Prozent steigen – für die Kinder wiederum übernimmt der Bund 80 Prozent der Kosten, solange sie Anspruch auf Kindergeld haben.

Eine Krankenversicherung im Referendariat ist Pflicht

Die Kosten, die von der Beihilfe nicht gedeckt werden, muss ein Referendar selbst übernehmen. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, hierfür eine Krankenversicherung abzuschließen.

Grundsätzlich hat er dabei die Möglichkeit, sich im Referendariat in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern. Die Krankenkassen haben allerdings keine speziellen Tarife für Referendare oder Beamte. Das heißt, Referendare müssten den vollen Beitragssatz zahlen.

Daher ist eine private Krankenversicherung (PKV) im Referendariat in der Regel die bessere Wahl. Die privaten Versicherer haben spezielle Tarife, die auf das staatliche System der Beihilfe abgestimmt sind. Beträgt der Anspruch auf Beihilfe zum Beispiel 50 Prozent, sichert die private Beihilfeversicherung die andere Hälfte der Kosten ab. Eine solche Versicherung wird auch als Restkostenversicherung bezeichnet.

Darüber hinaus ist der Leistungsumfang einer PKV in der Regel umfangreicher als in der GKV: Abhängig vom gewählten Tarif übernimmt die Beihilfeversicherung höhere Kosten bei Zahnersatz oder zahlt im Krankenhaus die Chefarztbehandlung.

Alterungsrückstellungen bei Anwärtertarifen

Bei einer privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter werden keine Rückstellungen für höhere Behandlungskosten im Alter gebildet. Daher sind die Beiträge vergleichsweise günstig.

Umstellung des Tarifs nach dem Referendariat

Wer nach dem Referendariat eine Stelle als Beamter antritt, hat wieder einen Anspruch auf Beihilfe – etwa als verbeamteter Lehrer. Ein spezieller Anwärtertarif wird dann in einen vollwertigen Beihilfetarif umgewandelt.

Da in einem solchen Beihilfetarif Rücklagen für das Alter – sogenannte Alterungsrückstellungen – angespart werden, sind die monatlichen Beiträge höher.

Bei der Umstellung der privaten Krankenversicherung muss keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen werden: Sollte der Beamte seit Abschluss der Anwärterversicherung gesundheitliche Beschwerden gehabt haben, wirkt sich das auf seinen Versicherungsschutz nicht aus. Mögliche Ausschlüsse von Leistungen oder höhere Beiträge muss er nicht fürchten.

Der Vergleich der privaten Beihilfeversicherung von CHECK24

Mit einer privaten Beihilfeversicherung können Sie als Referendar gezielt die Kosten absichern, die von der staatlichen Beihilfe nicht übernommen werden. Dazu sollten Sie die Angebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaften vergleichen.

Finden Sie eine passende Beihilfeversicherung mit dem Online-Vergleich der PKV von CHECK24. Wählen Sie bei der Abfrage „Beamtenanwärter“ aus und geben Sie den Beihilfeträger sowie die Höhe der Beihilfe an. Unser Vergleich ermittelt dann alle Tarife, die auf Ihren Versicherungsbedarf abgestimmt sind.

Der Service von CHECK24

Bei Fragen helfen Ihnen unsere Kundenberater gerne weiter. Sie sind auf private Krankenversicherungen spezialisiert und kennen sich mit den Beihilfetarifen für Beamte und Referendare aus. Rufen Sie uns an (089 - 24 24 12 72) oder kontaktieren Sie uns ganz einfach per E-Mail.

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