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Ist der Eintritt in die private Krankenversicherung auch mit Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Problemen möglich?

Wer eine private Krankenversicherung abschließen möchte, muss stets Fragen zu seiner Gesundheit beantworten. Die Gesundheitsfragen im Antrag müssen Sie dabei wahrheitsgemäß und so genau wie möglich beantworten. Sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz und riskieren, dass die Versicherung im Krankheitsfall wegen einer sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung nicht leistet.
 
Bei Vorerkrankungen oder Allergien verlangen die Versicherer in der Regel Risikozuschläge auf den normalen Tarifbeitrag. Diese Zuschläge werden auf den Beitrag aufgeschlagen sodass sich der monatlich zu zahlende Beitrag erhöht.

Die Risikozuschläge dienen dazu, das höhere Kostenrisiko bei einer bestehenden Vorerkrankung abzudecken. Bestimmte Leistungen – etwa eine angeratene Blinddarm-Operation – können vom Versicherungsschutz zudem ausgeschlossen werden. Bei schweren Vorerkrankungen kann es in seltenen Fällen auch vorkommen, dass die private Krankenversicherung einen Antrag ganz ablehnt.

Eine Nachprüfung von Zuschlägen oder Ausschlüssen ist in der Regel erst nach frühestens zwei Jahren möglich. 

Bei einem Antrag werden auch Körpergröße sowie Gewicht abgefragt, um Ihren Body-Mass-Index (BMI) zu bestimmen. Wer an starkem Über- oder Untergewicht leidet, muss ebenfalls mit einem Zuschlag auf den Versicherungsbeitrag rechnen.

Vorerkrankungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen spielen Vorerkrankungen keine Rolle.

Durch die  Versicherungspflicht in Deutschland müssen die Krankenkassen alle Antragssteller aufnehmen, die berechtigt sind, sich gesetzlich versichern zu lassen. Sie können daher auch bei einer Vorerkrankung – etwa einer chronischen Krankheit wie Diabetes – eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen oder Ihre Krankenkasse wechseln.

Wenn Sie gesetzlich versicherungspflichtig sind oder sich freiwillig versichern können, muss Sie die Krankenkasse aufnehmen. Ablehnen darf Sie keine Kasse, die für Versicherte in Ihrem Bundesland geöffnet ist.

Dabei müssen Antragsteller mit Vorerkrankungen nicht mit erhöhten Beiträgen rechnen, denn die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidarversicherung. Das bedeutet, der Krankenkassenbeitrag wird ausschließlich anhand des Einkommens berechnet.

Bei schweren Vorerkrankungen lehnen Versicherer den Antrag ab

Bei bestimmten schweren Vorerkrankungen lehnen die Gesellschaften eine Versicherung meist ab. Dazu gehören etwa Epilepsie, bestimmte Formen von Asthma oder psychische Erkrankungen. Bei einer psychotherapeutischen Behandlung, die in den letzten drei bis fünf Jahren durchgeführt wurde, ist ebenfalls meist kein privater Versicherungsschutz möglich.

Beispiele: Erkrankungen, die meist zur einer Ablehnung führen*

  • Diabetes
  • Epilepsie
  • Krebs
  • Trisomie 21 (Downsyndrom)
  • Psychische Erkrankung (in den letzten 3-5 Jahren)

* Beispielhafte Auflistung von Krankheitsbildern ohne Anspruch auf Vollständigkeit

Werden Vorerkrankungen vom Antragsteller verschwiegen, hat die PKV das Recht, Leistungen zu verweigern, einen höheren Beitrag zu verlangen oder das Vertragsverhältnis zu kündigen.

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