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Worauf muss ich achten, wenn sich meine Lebenssituation ändert?

Ändert sich Ihre Lebenssituation, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz überprüfen – vor allem in diesen Fällen:

  • Heirat
  • Geburt eines Kindes
  • Aufnahme einer Selbstständigkeit
  • Aufgabe einer Selbstständigkeit
  • Verbeamtung auf Lebenszeit
  • Wechsel zu Teilzeit oder Sabbat-Jahr
  • Arbeitslosigkeit

 
Heirat
Innerhalb von zwei Monaten nach einer Heirat haben Sie in der Regel die Möglichkeit, den Ehepartner bei Ihrem Krankenversicherer nachzuversichern. Dann erfolgt der Vertragsabschluss ohne die sonst üblichen Wartezeiten. Sie sollten prüfen, ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist oder Ihr Partner besser gesetzlich versichert bleiben sollte.
 
Geburt eines Kindes
Neugeborene Kinder können Sie bei Ihrer Versicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten nachversichern. Das heißt, die Versicherung versichert das Kind in jedem Fall ohne Risikozuschläge – selbst bei möglichen Vorerkrankungen oder Behinderungen. Dazu müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt einen Antrag bei Ihrer Versicherung stellen.
 
Aufnahme einer Selbstständigkeit
Wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler tätig sind, sind Sie versicherungsfrei. Waren Sie bereits als Angestellter privat versichert, können Sie Ihre private Krankenversicherung daher fortführen. Sie sollten jedoch die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung sowie die Krankentagegeld-Leistungen überprüfen.
 
Aufgabe einer Selbstständigkeit
Wenn Sie eine Selbstständigkeit aufgeben, um etwa als Angestellter zu arbeiten, werden Sie unter Umständen versicherungspflichtig. Liegt Ihr Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze und sind Sie jünger als 55 Jahre, müssen Sie sich gesetzlich versichern.
 
Verbeamtung auf Lebenszeit
Werden Sie nach einer Zeit als Beamter auf Widerruf – etwa nach einem Referendariat – verbeamtet, bleiben Sie versicherungsfrei. Sie behalten Ihre private Beihilfeversicherung. Allerdings entfällt nach der Verbeamtung auf Lebenszeit der Ausbildungsbonus der Versicherung, sodass Sie den normalen Beitragssatz für Beamte zahlen müssen.
 
Wechsel zu Teilzeit oder Sabbat-Jahr
Verringern Sie Ihre Arbeitszeit oder legen Sie ein Sabbat-Jahr ein, können Sie ebenfalls versicherungspflichtig werden. Bei einem Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze müssen Sie sich in der Regel gesetzlich versichern.
 
Arbeiten Sie nach einer Elternzeit in Teilzeit, können Sie sich allerdings unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen und damit Ihre private Versicherung behalten.
 
Arbeitslosigkeit
Wenn Sie arbeitslos werden, werden Sie versicherungspflichtig. Waren Sie jedoch in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Wer in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und 55 Jahre oder älter ist, bleibt in jedem Fall privat versichert.

 

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