Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Telefonische Expertenberatung

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 72pkv@check24.de

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Kindernachversicherung

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für privat versicherte Kinder wird ein eigener Beitrag fällig. Eltern haben die Möglichkeit einer Kindernachversicherung, auch als Neugeborenenversicherung bezeichnet, für ihre neugeborenen Kinder. Dabei entfällt die Gesundheitsprüfung und Wartezeit, wenn ein Elternteil das Neugeborene spätestens zwei Monate nach dem Geburtsdatum rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats in seiner privaten Krankenversicherung versichern lässt (§198 Abs.1 VVG).

Die Adoption eines Kindes wird gleichgestellt mit einer Geburt, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Adoption minderjährig ist. Das bedeutet, dass genau die gleichen Voraussetzungen und Bedingungen gelten wie bei einem Neugeborenen. Im Falle einer Adoption hat die private Krankenversicherung jedoch das Recht, gegebenenfalls einen Risikozuschlag zu erheben.

Private Krankenversicherung Vergleich
  • Jetzt kostenlos und unverbindlich vergleichen
  • Ihre Daten sind sicher, keine Datenweitergabe
    Wen möchten Sie versichern?