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Gibt es Wartezeiten in der privaten Kranken­versicherung und ab wann gilt der Versicherungs­schutz?

In der privaten Krankenversicherung gilt grundsätzlich eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Für besondere Leistungen wie eine Entbindung, Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie oder eine Psychotherapie gilt eine besondere Wartezeit von acht Monaten.