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Für wen und in welcher Höhe ist das Kranken­tagegeld sinnvoll?

Grundsätzlich sollte jeder Erwerbstätige beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ein Krankentagegeld vereinbaren, um sich gegen einen Verdienstausfall bei Krankheit abzusichern. Beamte und Beamtenanwärter während des Referendariats hingegen benötigen kein Krankentagegeld, da ihr Dienstherr bei einer Krankheit die Bezüge weiterzahlt.

Angestellte erhalten bei einer Erkrankung von ihrem Arbeitgeber in der Regel für bis zu sechs Wochen die gesetzliche Lohnfortzahlung. Gesetzlich Versicherte erhalten danach von ihrer Krankenkasse für maximal 72 Wochen ein sogenanntes Krankengeld. Kassenpatienten, die keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung haben, erhalten das Krankengeld für maximal 78 Wochen.

Danach enden die Zahlungen – auch wenn Sie noch nicht wieder gesund sein sollten. Dies wird als Aussteuerung bezeichnet.

Wer ein Krankentagegeld in der PKV versichern sollte

  • Angestellte, ab dem 43. Krankheitstag
  • Freiberufler und Selbstständige