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Was ist eine Selbstbeteiligung und wie hoch sollte diese sein?

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung – auch Selbstbehalt genannt – vereinbaren. Dann zahlen Sie pro Jahr einen exakt festgelegten oder prozentualen Anteil der Kosten selbst. Es gibt auch spezielle Tarife mit einer fallbezogenen Selbstbeteiligung.

Vereinbaren Sie beispielsweise eine absolute Selbstbeteiligung von 500 Euro und haben Sie in einem Jahr Arzt- und Behandlungskosten von 1.250 Euro, erstattet Ihre Krankenversicherung lediglich 750 Euro.

Selbstbeteiligung senkt den Beitrag

Durch eine Selbstbeteiligung sinken die monatlichen Beiträge der Versicherung.

Je nach Tarif gilt die Selbstbeteiligung nur für bestimmte Leistungen – etwa für Leistungen im Krankenhaus oder Zahnbehandlungen. Manchmal sind auch Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen von der Selbstbeteiligung ausgenommen.

Unsere Empfehlungen für die Selbstbeteiligung

Wir empfehlen Angestellten, eine Selbstbeteiligung von bis zu 650 Euro jährlich zu vereinbaren. Eine höhere Selbstbeteiligung ist meist nicht sinnvoll, da sich der Arbeitgeber zur Hälfte an den Versicherungsbeiträgen beteiligt. Maximal zahlt der Arbeitgeber hierbei 99,23 Euro für die private Pflegepflichtversicherung sowie 471,32 Euro für die Krankenversicherung (Stand: 2025). Die Selbstbeteiligung müssen Angestellte jedoch in jedem Fall selbst zahlen.

Selbstständige, die ihre Beiträge komplett aus eigener Tasche zahlen müssen, sollten eine Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 1.000 Euro jährlich vereinbaren. Dies senkt den Versicherungsbeitrag, ohne dass sie im Krankheitsfall finanziell zu stark belastet werden.
 
Beamte und Beamtenanwärter zahlen bei einer privaten Beihilfeversicherung in der Regel keine Selbstbeteiligung.

Selbstbeteiligung – Unsere Empfehlungen

Angestellter bis zu 650 Euro jährlich
Selbstständiger/Freiberufler bis zu 1.000 Euro jährlich

 

Keine zu hohe Selbstbeteiligung vereinbaren

Vereinbaren Sie keine zu hohe Selbstbeteiligung. Damit sparen Sie zwar Versicherungsbeiträge, bei gesundheitlichen Problemen müssen Sie die Selbstbeteiligung jedoch jedes Jahr selbst aufbringen. Die gesetzliche Höchstgrenze für eine Selbstbeteiligung liegt bei 5.000 Euro pro Jahr – ein höherer Wert darf nicht vereinbart werden.

Prozentuale Selbstbeteiligung

Manche PKV-Tarife sehen auch eine prozentuale Selbstbeteiligung vor. Hier zahlen Sie jährlich einen festgelegten Prozentsatz der Kosten bis zu einem Maximalbetrag selbst – etwa 10 bis maximal 30 Prozent der Kosten bis zu einer Höhe von 1.000 Euro. Das heißt, in diesem Fall würden Sie erst bei hohen Arztkosten die maximale Selbstbeteiligung zahlen und erhalten trotzdem bereits ab der ersten Arzt-Rechnung einen Großteil der Kosten erstattet.

Fallbezogene Selbstbeteiligung

Eine Besonderheit sind fallbezogene Selbstbeteiligungen. Hier müssen Sie für jede Behandlung einen festgelegten Betrag zahlen – etwa zehn Euro für eine ärztliche Untersuchung oder ein verschriebenes Medikament. Die Selbstbehalte addieren sich bei jeder Leistung.

Da sich bei einer längeren Krankheit die Zuzahlungen häufen können, sind solche Tarife mit einer fallbezogenen Selbstbeteiligung nur in Ausnahmefällen zu empfehlen.

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