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Darf ich meine private Kranken­versicherung parallel zur gesetzlichen behalten?

Grundsätzlich können Sie gleichzeitig eine private und gesetzliche Krankenversicherung haben.

Dann müssten Sie vor jeder Behandlung entscheiden, ob Sie sich als privat oder gesetzlich Versicherter behandeln lassen möchten. Denn die Leistungen dürfen Sie nur über eine der Versicherungen abrechnen, eine doppelte Abrechnung ist nicht erlaubt.

Werden Sie als gesetzlich Versicherter behandelt, rechnet der Arzt direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Als Privatpatient erhalten Sie von Ihrem Arzt hingegen eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen müssen.