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Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 05.04.2024
Der Basistarif ist ein Sozialtarif der privaten Krankenversicherung (PKV) und steht Versicherten bei finanziellen Schwierigkeiten offen – etwa bei zu geringen Einkünften im Alter oder bei einer längeren Arbeitslosigkeit.
Der Basistarif ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und bietet einen Leistungsumfang, der mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar ist.
In den Basistarif können alle Versicherten wechseln, die ihren Vertrag seit dem 1. Dezember 2009 abgeschlossen haben. Sie können den Basistarif bei ihrem aktuellen oder einem anderen Versicherer abschließen.
In der Regel zahlt man einen festgelegten Höchstbeitrag, der sich nach dem Höchstbeitrag der GKV richtet. Hinzu kommt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Dies ergibt derzeit einen maximalen Versicherungsbeitrag in Höhe von 942,64 Euro (Stand: 2025).
Angesparte Alterungsrückstellungen werden bei einem Wechsel in den Basistarif zum Teil übertragen. In der Praxis zahlen die meisten Versicherten jedoch den Höchstbeitrag.
Wer nach den Bestimmungen des Sozialrechts bedürftig ist, muss nur die Hälfte zahlen. Dazu muss der Versicherte seiner Krankenversicherung eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. In Ausnahmefällen übernehmen auch Arbeitsagentur, Sozialamt oder Jobcenter einen Teil der Beiträge.
Basistarif im Überblick
Leistungen |
Vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung |
Wer kann sich versichern? |
Privatversicherte, die ihren Vertrag nach dem 31.12.2008 abgeschlossen haben |
Höchstbeitrag |
Monatliche Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 Euro) * (allgemeiner Beitragssatz GKV (14,6 Prozent) + durchschnittlicher Zusatzbeitrag GKV (2,5 Prozent)) |
Wer seine private Krankenversicherung vor 2009 abgeschlossen hat und seit mindestens zehn Jahren privat versichert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen in den Standardtarif wechseln. Wie der Basistarif bietet auch dieser Tarif Leistungen, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind.
Der Beitrag im Standardtarif ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Er ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen – der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird hier nicht berücksichtigt.
Zudem kann der Versicherer einen Teil der angesparten Alterungsrückstellungen auflösen. Dies senkt die Beiträge zusätzlich, sodass der Standardtarif meist deutlich günstiger als der Basistarif ist.
Der Basistarif ist mit einem normalen Tarif der PKV nicht zu vergleichen. Leistungen, die über den gesetzlichen Basisschutz hinausgehen, sieht er nicht vor – etwa höhere Leistungen für Zahnersatz oder eine Behandlung durch den Chefarzt im Krankenhaus.
Da sich die Leistungen des Basistarifs nach den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung richten, ist der Leistungsumfang zudem nicht garantiert. Kürzt die GKV Leistungen aus ihrem Katalog, würde auch der Basistarif solche Leistungen nicht mehr übernehmen.
Andererseits berechnet sich der Beitrag anders als in der GKV. Meist müssen Versicherte im Basistarif den Höchstbeitrag zahlen. Es werden zwar keine Risikozuschläge für Vorerkrankungen erhoben, allerdings richtet sich der Beitrag nicht wie bei der Krankenkasse nach dem Einkommen. Nur sozial Bedürftige zahlen auf Antrag weniger.
Zudem wird im PKV Basistarif für jede versicherte Person ein eigener Beitrag fällig. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es hier keine kostenlose Familienversicherung. So müssen etwa Ehepartner oder Kinder jeweils gesonderte Prämien zahlen.
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