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Was kostet die private Krankenversicherung und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

In der privaten Krankenversicherung gilt das sogenannte Äquivalenzprinzip: Die Beiträge werden so kalkuliert, dass sie alle Krankheitskosten abdecken sollen, die der Versicherte voraussichtlich im Laufe seines Lebens haben wird. Dabei geht die Versicherungsgesellschaft vom aktuellen Alter und Gesundheitszustand des Versicherten aus, um diese Kosten zu schätzen.
 
Um das Risiko besser zu verteilen, fasst die private Krankenversicherung viele Versicherte des gleichen Alters in einem Kollektiv zusammen.
 
Der Beitrag hängt dabei vor allem von folgenden Faktoren ab:

  • Alter bei Vertragsabschluss
  • Gesundheitszustand
  • Versicherungsumfang

 
Alter bei Vertragsabschluss
Der Beitrag einer privaten Krankenversicherung hängt vom Eintrittsalter ab: Je jünger Sie beim Abschluss der Versicherung sind, umso günstiger sind die Beiträge über die gesamte Laufzeit.
 
Gesundheitszustand
Haben Sie beim Abschluss der Versicherung bereits erhebliche gesundheitliche Probleme, erhöht dies das Risiko für die Versicherung. Die Gesellschaft wird daher – je nach Vorerkrankung – entweder einen Risikozuschlag verlangen, der zusätzlich zum normalen Beitrag zu zahlen ist, oder im Ausnahmefall bestimmte Leistungen ausschließen.
 
Versicherungsumfang
In der privaten Krankenversicherung können Sie Ihren Versicherungsschutz individuell bestimmen. Je mehr Leistungen – wie etwa eine Chefarzt-Behandlung oder hohe Erstattungen für Zahnersatz  – Sie wünschen, desto höher ist der zu zahlende Beitrag.

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

Durch die allgemeine Preissteigerung sowie den medizinischen Fortschritt steigen die Kosten im Gesundheitswesen regelmäßig an. Dies dürfen die privaten Krankenversicherer nicht von vornherein einkalkulieren, sodass die Beiträge im Laufe der Zeit erhöht werden müssen. Auch die gesetzliche Krankenversicherung ist von dieser Kostensteigerung betroffen. Daher werden dort ebenfalls regelmäßig die Beitragssätze sowie die Beitragsbemessungsgrenze erhöht, bis zu der Beiträge auf das Einkommen erhoben werden.
 
Erhöht die Versicherung ihren Beitrag, muss sie die Versicherten einen Monat im Voraus schriftlich darüber informieren.
 
Ob und wie weit die Versicherung den Beitrag erhöhen muss, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Das Versicherungsaufsichtsgesetz schreibt vor, dass jede Versicherungsgesellschaft einmal im Jahr überprüfen muss, ob die Leistungen in einem Tarif so hoch sind wie ursprünglich kalkuliert.
 
Sind die Ausgaben – je nach den Regelungen der Gesellschaft – um fünf oder zehn Prozent höher als angenommen, muss das Versicherungsunternehmen die Beiträge erhöhen. Der Versicherer kann alternativ auch die vereinbarten Selbstbehalte heraufsetzen.

Beitragserhöhungen erst ab einer bestimmten Grenze

Liegt die Ausgabensteigerung allerdings unter der festgelegten Grenze von fünf oder zehn Prozent, darf die Versicherung keine Beitragserhöhung vornehmen. Dies kann dazu führen, dass in einem Tarif die Beiträge lange Zeit nicht erhöht werden. Wird die Grenze dann jedoch überschritten, werden alle Rechnungsgrundlagen des Tarifs überprüft und die Beiträge deutlich angehoben.
 
Einen Einfluss auf die Beiträge hat auch die allgemeine Lebenserwartung. Steigt die Lebenserwartung an, müssen höhere Alterungsrückstellungen gebildet werden, um die Beiträge im Alter stabil zu halten.
 
Sind die höheren Ausgaben nur vorübergehend, etwa wegen besonderer Krankheiten einiger weniger Versicherter, erhöht die Gesellschaft den Beitrag nicht.

 

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