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Alterungsrückstellung

Mit dem Alter nehmen in der Regel die gesundheitlichen Probleme und damit auch das Risiko für medizinische Behandlungen zu. Daher steigen im Alter meist auch die Kosten für die medizinische Versorgung. Die Alterungsrückstellungen sollen sicherstellen, dass die Kosten einer Versicherung während der gesamten Vertragslaufzeit vergleichsweise stabil bleiben und hohe Beitragssteigerungen im Alter möglichst vermieden werden.

In der privaten Krankenversicherung sind Alterungsrückstellungen gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch bei den Krankenzusatzversicherungen gibt es Tarife mit Alterungsrückstellungen. In den ersten Versicherungsjahren ist ein solcher Tarif etwas teurer, denn der Versicherte zahlt hierbei einen Beitrag, der höher ist als sein tatsächliches Krankheitsrisiko.

Zinsen und Vererbung erhöhen die Alterungsrückstellungen

Die Alterungsrückstellungen setzen sich aus dem Sparanteil, Zinsen sowie Vererbung zusammen.

  • Der Sparanteil ergibt sich in der Regel aus der Differenz zwischen dem Risiko- und dem zu zahlenden Nettobeitrag der Versicherung.
  • Zinsen, die der Versicherer am Kapitalmarkt erwirtschaftet, erhöhen die Alterungsrückstellungen.
  • Die sogenannte Vererbung führt ebenfalls zu einer Erhöhung der Rückstellungen: Stirbt eine versicherte Person oder kündigt sie ihre Versicherung, werden die angesparten Alterungsrückstellungen zu gleichen Teilen auf die Versicherten der gleichen Altersgruppe im Tarif aufgeteilt.

Je früher man eine Versicherung mit Alterungsrückstellungen abschließt, desto mehr profitiert man von diesen Rückstellungen. Der Grund: Da man mehr Zeit hat, Altersrückstellungen anzusparen, fallen Beitragssteigerungen im Alter entsprechend geringer aus.

Die Gesellschaften prüfen den Gesundheitszustand jedes Antragstellers genau. Bei Vorerkrankungen verlangen sie Risikozuschläge, die den Versicherungsbeitrag erhöhen. In manchen Fällen schließen sie auch bestimmte Leistungen vom Versicherungsschutz aus.

Zusatzversicherung mit Alterungsrückstellungen sollte langfristig behalten werden

Eine private Krankenzusatzversicherung mit Alterungsrückstellungen sollten Sie nur wählen, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie den Vertrag bis an Ihr Lebensende behalten möchten.

Bei Verträgen, die seit dem Jahr 2009 abgeschlossen wurden, können Versicherungsnehmer beim Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung ihre angesparten Alterungsrückstellungen zumindest zu einem geringen Teil mitnehmen. Wer allerdings die private Krankenversicherung verlässt, verliert seine Rückstellungen an die Versichertengemeinschaft.

Die Alterungsrückstellungen sind nicht als Beitragsgarantie zu verstehen. Dennoch halten sie bei der PKV zusammen mit dem gesetzlichen Zuschlag den Beitrag im Alter vergleichsweise stabil.

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