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Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 10.09.2024
Der Dienstherr übernimmt für Beamte, Beamtenanwärter und Richter sowie ihre Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder) einen bestimmten Anteil der Krankheitskosten (mindestens 50 Prozent). Für die dabei nicht gedeckten Kosten wird eine private Beihilfeversicherung abgeschlossen. Um Beihilfe zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag mit den Rechnungen gestellt werden. Je nach Höhe des Beihilfesatzes wird ein Teil der Kosten erstattet, die übrigen Kosten werden bei der privaten Krankenversicherung (PKV) eingereicht.
Kosten | |
Arztkosten | 1.200 € |
Erstattung durch Beihilfe (70%) | 840 € |
Erstattung Restkosten durch PKV | 360 € |
Eigenanteil | 0 € |
Beamte: Hierzu gehören unter anderem Lehrer, Finanzbeamte und Verwaltungsbeamte.
Beamtenanwärter und Justizbeamte: Es handelt sich hierbei um Referendare, beziehungsweise Beamte in ihrer Ausbildungszeit. Hierzu zählen auch Justizbeamte in ihrem juristischen Referendariat.
Justizbeamte: Beispielsweise Richter, Gerichtsdiener oder Staatsanwälte.
Versorgungsempfänger: Hierzu zählen Beamte im Ruhestand, verwitwete Ehepartner, Waisen und Hinterbliebene aus eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Berücksichtigungsfähige Personen: Ehepartner oder Lebenspartner (Beispiel Bundesbeihilfe: Berücksichtigungsfähig bis zu einem Einkommen von 21.832 Euro) und Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten.
Ein Bundesbeamter ohne Kinder erhält 50 Prozent der Behandlungskosten erstattet. Bei mindestens zwei Kindern erhöht sich seine Beihilfe auf 70 Prozent. Für Kinder beträgt der Beihilfesatz 80 Prozent, solange Sie Kindergeld für sie erhalten (in der Regel maximal bis zum 25. Lebensjahr). Die genauen Bestimmungen sind in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geregelt.
Person | Beihilfesatz |
Beamter | 50 % |
Beamter mit mind. 2 Kindern | 70 % |
Beamter im Ruhestand | 70 % |
Ehepartner | 70 % |
Kinder (bei Kindergeldbezug) | 80 % |
Die Beihilfe für Landesbeamte ist nicht einheitlich geregelt. Die jeweiligen Bundesländer haben eigene Beihilfevorschriften. So deckt die Beihilfe in einigen Ländern, beispielsweise in Brandenburg, keine Wahlleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt ab – also etwa ein Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt. Hierbei stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Seite um Sie in Ihrer persönlichen Situation zur beraten.
Bund:
Stationär | Zweibettzimmer |
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag | 24,50 € |
Eigenbehalte von Medikamenten | 5 – 10 € |
Bezuschussung der Fahrkosten | 5 – 10 € |
Brillengestell | nein |
Bayern:
In Bayern erhalten Beamte eine Beihilfe in Höhe von 50 %, dieser Anspruch wird während der Elternzeit auf 70 % erhöht. Die Beihilfe wird nur gewährt, wenn die gesamten Aufwendungen einen Wert von 200 Euro übersteigen.
Stationär | Zweibettzimmer |
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag | 32,50 € |
Eigenbehalte von Medikamenten | 3 € |
Bezuschussung der Fahrkosten | Bezuschussung nur bei dem günstigsten Beförderungsmittel |
Brillengestell | Nein |
Baden-Württemberg:
Mit der neuen Beihilfeverordnung im Jahre 2019, wurde die Mindestantragssumme von 300 Euro aufgehoben. Die Frist für die Abgabe von Beihilfeanträgen beträgt 2 Kalenderjahre. Später abgegebene Anträge werden nicht berücksichtigt.
Stationär | Zweibettzimmer |
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag | 22 € pro Monat |
Eigenbehalte von Medikamenten | 75 – 480 € pro Jahr |
Bezuschussung der Fahrkosten | 75 – 480 € pro Jahr |
Brillengestell | Bis zu 20,50 € |
Berlin:
Stationär | Mehrbettzimmer |
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag | 10 € |
Eigenbehalte von Medikamenten | 5 – 10 € |
Bezuschussung der Fahrkosten | 5 – 10 € |
Brillengestell | Nein |
Bremen:
Um in Bremen Beihilfe zu erhalten, muss die Höhe der Aufwendung mindestens 200 Euro betragen. Ist das nicht der Fall, kann die Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen der letzten 6 Monate nicht den Betrag von 200 Euro übersteigen. Nach dem Erhalt der Beihilfe müssen Sie entsprechende Rechnungen für 3 Jahre aufbewahren. Die Frist für Beihilfeanträge beträgt 1 Kalenderjahr. Um Beihilfe zu erhalten, müssen Rechnungen in dieser Frist eingereicht werden.
Stationär | Mehrbettzimmer |
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag | Keine |
Eigenbehalte von Medikamenten | 6 € |
Bezuschussung der Fahrkosten | Keine |
Brillengestell | Nein |
Brandenburg:
Stationär | Mehrbettzimmer |
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag | Keine |
Eigenbehalte von Medikamenten | 5 – 10 € |
Bezuschussung der Fahrkosten | 5 – 10 € |
Brillengestell | Nein |
Hamburg:
In Hamburg existiert eine pauschale Beihilfegewährung für freiwillig gesetzlich Versicherte und privat Versicherte, die alternativ zur individuellen Beihilfe gewählt werden kann.
Stationär | Mehrbettzimmer |
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag | Keine |
Eigenbehalte von Medikamenten | 5 – 10 € |
Bezuschussung der Fahrkosten | 5 – 10 € |
Brillengestell | Nein |
Hessen:
In Hessen wird Beihilfe nur bewilligt, wenn die Aufwendungen über 250 Euro liegen. Bei geringeren Kosten können die kumulierten Aufwendungen der letzten 10 Monate, wenn sie den Betrag von 250 Euro übersteigen, genehmigt werden.
Stationär | Zweibettzimmer |
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag | 16 € + 18,90 € pro Monat |
Eigenbehalte von Medikamenten | 4,50 € |
Bezuschussung der Fahrkosten | 10 € |
Brillengestell | Nein |
Mecklenburg-Vorpommern:
Stationär | Mehrbettzimmer |
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag | 10 € |
Eigenbehalte von Medikamenten | 5 – 10 € |
Bezuschussung der Fahrkosten | 5 – 10 € |
Brillengestell | Nein |
Niedersachsen:
Stationär | Mehrbettzimmer |
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag | 10 € |
Eigenbehalte von Medikamenten | 5 – 10 € |
Bezuschussung der Fahrkosten | 5 – 10 € |
Brillengestell | Nein |
Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen sind Brillengestelle sowie Brillengläser beihilfefähig. Des Weiteren kann für ambulante Kurmaßnahmen, wenn sie von der Beihilfestelle anerkannt wurden, ebenfalls Beihilfe beantragt werden.
Stationär | Zweibettzimmer |
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag | 25 € |
Eigenbehalte von Medikamenten | 150 – 750 € pro Jahr |
Bezuschussung der Fahrkosten | 150 – 750 € pro Jahr |
Brillengestell | Bis zu 70 € |
Rheinland-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz liegt die Antragsgrenze bei 200 Euro. Anträge müssen spätestens zwei Jahre nach Rechnungsstellung eingereicht werden, damit die Beihilfe gewährt wird.
Stationär | Zweibettzimmer |
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag | 12 € + 26 € pro Monat |
Eigenbehalte von Medikamenten | 150 – 750 € pro Jahr |
Bezuschussung der Fahrkosten | 150 – 750 € pro Jahr |
Brillengestell | Nein |
Saarland:
Im Saarland liegt die Mindestgrenze für Anträge bei 200 Euro. Wird diese durch eine Rechnung nicht erreicht, können die kumulierten Aufwendungen der letzten Monate eingereicht werden. Anträge auf Beihilfe müssen spätestens ein Jahr nach Rechnungsstellung eingereicht werden.
Stationär | Mehrbettzimmer |
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag | keine |
Eigenbehalte von Medikamenten | 150 – 750 € pro Jahr |
Bezuschussung der Fahrkosten | 150 – 750 € pro Jahr |
Brillengestell | Nein |
Sachsen:
In Sachsen gibt es keine Antragsgrenze, außerdem können Anträge auf Beihilfe noch bis zu 2 Jahre nach Rechnungsstellung eingereicht werden.
Stationär | Zweibettzimmer |
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag | 24,50 € |
Eigenbehalte von Medikamenten | 4 – 5 € |
Bezuschussung der Fahrkosten | 10 € |
Brillengestell | Nein |
Sachsen-Anhalt:
Stationär | Zweibettzimmer |
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag | 24,50 € |
Eigenbehalte von Medikamenten | 80 – 560 € pro Jahr |
Bezuschussung der Fahrkosten | 80 – 560 € pro Jahr |
Brillengestell | Nein |
Schleswig-Holstein:
In Schleswig-Holstein wird Beihilfe gewährt, wenn die Höhe der Aufwendung 100 Euro übersteigt. Ist dies nicht der Fall können die kumulierten Aufwendungen der letzten Monate eingereicht werden, wenn dessen Höhe 15 Euro übersteigt.
Stationär | Mehrbettzimmer |
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag | Keine |
Eigenbehalte von Medikamenten | 20 – 560 € pro Jahr |
Bezuschussung der Fahrkosten | 20 – 560 € pro Jahr |
Brillengestell | Bis zu 60 € |
Thüringen:
Die Antragsgrenze liegt bei 200 Euro, wenn diese nicht erreicht wird, können die kumulierten Aufwendungen der letzten Monate eingereicht werden, falls diese die Grenze von 15 Euro überschreiten. Die Anträge auf Beihilfe müssen spätestens ein Jahr nach Rechnungsstellung eingereicht werden.
Stationär | Zweibettzimmer |
Stationäre Bezuschussung je KH-Tag | 32,50 € |
Eigenbehalte von Medikamenten | 4 € |
Bezuschussung der Fahrkosten | 5 – 10 € |
Brillengestell | Nein |
Für Beamte mit gefährlichen Aufgaben zahlt der Staat die sogenannte Heilfürsorge. Dies trifft etwa auf Polizisten in einigen Bundesländern oder Feuerwehrleute zu. Aufgrund des hohen Berufsrisikos liegen die Beitragskosten zur Krankenversicherung für diese Berufsgruppen deutlich höher. Daher übernimmt der Dienstherr die anfallenden Kosten für Behandlungen vollständig. Die Heilfürsorge wird allerdings nicht für den Ehepartner oder die Kinder des Beamten gewährt. Die Angehörigen haben stattdessen Anspruch auf reguläre Beihilfe. Im Ruhestand erlischt der Anspruch auf Heilfürsorge und wird ebenfalls durch die Beihilfe ersetzt.
Versorgung von Soldaten
Soldaten der Bundeswehr haben Anspruch auf eine kostenlose, truppenärztliche Versorgung. Daher erhalten sie keine Beihilfe und benötigen während ihrer Dienstzeit auch keine Krankenversicherung. Da der Berufssoldat im Alter Beihilfe erhält, sollte er frühzeitig eine Anwartschaft zur Sicherung der günstigen Konditionen abschließen. Auch hier ist das Eintrittsalter entscheidend.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Seitdem müssen sich auch Beamte in jedem Fall absichern. Um die Krankheitskosten abzusichern, die von der Beihilfe nicht gedeckt sind, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse oder eine private Beihilfeversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung zu vollen Beiträgen
Eine gesetzliche Krankenversicherung lohnt sich für Beamte in der Regel nicht. Grund dafür ist, dass Beamte den vollen Beitragssatz zahlen müssen, da sich der Dienstherr - anders als bei Angestellten - nicht an den Kosten der Krankenversicherung beteiligt. Die Kosten für Behandlungen würde in diesem Fall die gesetzliche Krankenkasse übernehmen.
Private Krankenversicherung als Restkostenversicherung
Durch eine private Beihilfeversicherung versichern Sie lediglich den Teil der Behandlungskosten, der nicht vom Dienstherrn erstattet wird. Man bezeichnet sie daher auch als Restkostenversicherung. Die Beiträge für eine Beihilfeversicherung sind vergleichsweise günstig. Als Beamter können Sie wählen, bis zu welchem Prozentsatz die Versicherung anfallende Kosten erstatten soll. So können insgesamt bis zu 100 Prozent der Kosten erstattet werden.
Beihilfeergänzungstarif für zusätzliche Leistungen
Sollten trotz privater Krankenversicherung und Beihilfe noch Lücken in der medizinischen Versorgung vorliegen, können Sie einen Beihilfeergänzungstarif abschließen. Dieser schließt die Versorgungslücken und schützt Sie auch dann vor Kosten, wenn PKV und Beihilfe zusammen keine volle Kostenerstattung gewähren. Ein Beispiel hierfür ist in einigen Bundesländern die Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus. Ohne Beihilfeergänzungstarif müssten Sie oft noch einen Teil der dafür anfallenden Kosten selbst tragen. Infolge des demografischen Wandelns ist mit Anpassungen der beihilfefähigen Leistungen zu rechnen. Dadurch steigt die Wichtigkeit dieser Beihilfeergänzungstarife immer weiter.
Da die Beihilfeversicherung eine private Krankenversicherung ist, richten sich die Beiträge vor allem nach dem Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss eines Vertrags. Hat man Vorerkrankungen - etwa eine Allergie oder Bluthochdruck - verlangen die Versicherer einen Risikozuschlag. Für Beamte ist der maximale Zuschlag - anders als bei regulär Versicherten - jedoch begrenzt. Hierfür stehen Ihnen unsere Spezialisten gerne beratend zur Seite.
Beim Bund liegt der beihilfefähige Betrag bei 1.500 Euro je Ohr. Die Höhe der Beihilfe kann jedoch in einigen Bundesländern variieren, beispielsweise fördert Hamburg bis zu 2.100 Euro für beidseitige Hörgeräte. Diese Beihilfe wird erst ab einem Alter von 15 Jahren gewährt. Medizinisch notwendiges Zubehör, wie beispielsweise eine Fernbedienung zu dem Hörgerät, ist gesondert beihilfefähig. Ist es erforderlich, mehr in die Versorgung einer schwerwiegenden Erkrankung zu investieren - beispielsweise bei einem drohenden Hörverlust - ist auch eine Überschreitung des Höchstbetrags möglich.
Brillen, sowie deren Gläser sind unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig. Ist eine Schärfenänderung eingetreten, das Brillengestell kaputt oder die letzte Beihilfe lag mindestens 3 Jahre zurück, ist das Brillengestell beihilfefähig. Die gleiche Reglung gilt auch bei den dazugehörigen Brillengläsern oder Kontaktlinsen. Die Beihilfe für ein Brillengestell liegt bei 20,50 Euro. Anders bei den Brillengläsern und Kontaktlinsen hängt hier der Betrag von der Dioptrie und Art des Brillenglases ab.
Sind Sie sich bei der Kostenübernahme durch die Beihilfe unsicher, kontaktieren Sie bestenfalls frühzeitig Ihren Ansprechpartner bei den Beihilfeträgern und erfragen, ob die Kosten übernommen werden. Falls es Kürzungen bei der Erstattung der Beihilfe gibt, kann diese Kürzung über den Beihilfeergänzungstarif der PKV ausgeglichen werden. Bei einer Ablehnung der Kostenübernahme oder einer zu geringen Beihilfezahlung kann ein Anwalt aushelfen. Dieser prüft die betroffenen Bescheide auf Rechts- und Sachmängel.
Die Anträge auf Beihilfe müssen in den meisten Fällen spätestens ein Jahr nach Ausstellung der Rechnung eingereicht werden. Diese Frist variiert je nach Bundesland. In Sachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg können die Anträge auf Beihilfe beispielsweise bis zu 2 Jahre nach der Ausstellung der Rechnung abgegeben werden.
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