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Höchstbeitrag

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnen sich nach dem Einkommen. Dabei werden die Beitragssätze bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auf den Brutto-Verdienst erhoben. Im Jahr 2023 liegt diese Grenze bei einem Verdienst von 59.850 jährlich oder 4.987,50 monatlich.

Daraus ergibt sich ein Höchstsatz, den Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung maximal zahlen müssen.

Für den Teil des Einkommens, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, müssen Versicherte keine Beiträge zahlen.

BBG und Versicherungspflichtgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht mit der Versicherungspflichtgrenze zu verwechseln. Diese gibt an, ab welchem Einkommen man eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen kann.

Höchstbeitrag für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer müssen für ihre Krankenkasse die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent (7,3 Prozent) zahlen. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber.

Wie grundsätzlich alle Versicherten müssen auch Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag ihrer Kasse bezahlen. Auch diesen Zusatzbeitrag müssen sie ab 2019 nur zur Hälfte übernehmen, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt dabei 1,6 Prozent (Stand: 2023).

Legt man diesen durchschnittlichen Zusatzbeitrag zugrunde, zahlt ein Arbeitnehmer damit insgesamt maximal 413,71 Euro monatlich. Dies ist der Höchstbeitrag für Arbeitnehmer.

Höchstbeitrag für Selbstständige

Selbstständige ohne Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld zahlen einen verminderten Beitragssatz von 14 Prozent für ihre Krankenversicherung. Möchten Sie bei einer längeren Erkrankung ein Krankengeld erhalten, wird der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent fällig.

Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Daraus ergibt sich für Selbstständige mit Krankengeldanspruch ein Höchstbeitrag in Höhe von 4.987,50 Euro für die GKV (Stand: 2023).

Mit dem Wechsel zu einer günstigen Kasse sparen

Da jede Krankenkasse einen eigenen Zusatzbeitrag erhebt, lohnt sich ein Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen. Denn wer zu einer günstigen Kasse wechselt, kann viel Geld sparen – bis zu 344 Euro im Jahr.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

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