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Krankenkassenvergleich: Das Wichtigste zusammengefasst 

  • Die Zusatzleistungen und die kassenindividuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen unterscheiden sich teilweise stark voneinander.
  • Durch niedrigere Zusatzbeiträge, mehr freiwillige Zusatzleistungen und bessere Bonusprogramme ist eine Kostenersparnis von mehreren Hundert Euro pro Jahr möglich.
  • Der Krankenkassenvergleich von CHECK24 zeigt Ihnen die Leistungen der unterschiedlichen Krankenkassen und ermittelt Ihr persönliches Sparpotenzial.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt im Jahr 2024 bei 1,7 Prozent. Im Jahr 2025 wird er auf 2,5 Prozent erhöht.
  • In unserem Krankenkassenvergleich liegen aktuell über 50 Krankenkassen unter und etwa 40 Kassen exakt beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag oder darüber.
Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Krankenversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Kranken­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 28.10.2024

So finden Sie die passende Krankenkasse

Um die richtige Krankenkasse zu finden, sollten Sie die einzelnen Kassen anhand der Beitragskosten und Zusatzleistungen vergleichen.

Die Kosten setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt für Angestellte sowie für Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld aktuell 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird von jeder Krankenkasse einzeln und abhängig von der wirtschaftlichen Situation festgelegt.

Da jede Krankenkasse andere Zusatzleistungen anbietet, sollten Sie das Leistungsspektrum ebenfalls in die Auswahl Ihrer Wunschkasse miteinbeziehen. Bietet eine Kasse beispielsweise eine höhere Kostenübernahme für die professionelle Zahnreinigung, können Sie dadurch auch Kosten sparen, selbst wenn der Zusatzbeitrag höher als bei anderen Kassen ist.

Achten Sie beim Vergleich der Kassen darauf, dass Ihre Wunschkasse bundesweit oder in Ihrem Bundesland geöffnet ist. Im CHECK24 Vergleich geben Sie zu Beginn Ihre Postleitzahl ein. Dadurch werden Ihnen nur Krankenkassen angezeigt, die bundesweit oder in Ihrem Bundesland geöffnet sind.

Durch die Wahl der richtigen Krankenkasse können Sie Geld sparen und gleichzeitig von besseren Leistungen profitieren. Sie haben grundsätzlich alle 12 Monate die Möglichkeit, Ihre Kasse zu wechseln.

Beitragskosten der Krankenkassen über den Zusatzbeitrag vergleichen

Neben dem allgemeinen Beitragssatz erhebt jede Kasse – seit dem 1. Januar 2015 – einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der individuelle Zusatzbeitrag orientiert sich am durchschnittlichen Zusatzbeitrag, welcher zum Ende jeden Jahres gesetzlich festgelegt wird. Hierbei handelt es sich um eine rein rechnerische Größe, die sich aus dem allgemeinen Finanzbedarf der Krankenkassen für das kommende Jahr ergibt.

2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent. 2025 wird er bei 2,5 Prozent liegen und sich somit um 0,8 Prozent erhöhen.

Da der tatsächliche kassenindividuelle Zusatzbeitrag von jeder Krankenkasse selbst festgelegt wird und der durchschnittliche Zusatzbeitrag lediglich eine Orientierung darstellt, kann sich ein Krankenkassenvergleich für Sie lohnen.

Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrags, bei Rentnern beteiligt sich in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung zur Hälfte. Selbstständige und Studenten, die nicht mehr über ihre Eltern versichert sind, müssen den Zusatzbeitrag hingegen vollständig selbst bezahlen. Der Zusatzbeitrag und der allgemeine Beitragssatz werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 62.100 Euro pro Jahr erhoben.

Im Jahr 2024 liegen über 50 Krankenkassen aus dem CHECK24 Vergleich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag und etwa 40 haben einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag von mindestens 1,7 Prozent. Die BKK firmus ist mit einem Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent die günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse für das Jahr 2024. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro würde dieser Zusatzbeitrag zu monatlichen Kosten von 27 Euro führen, während es bei einem Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent bereits 75 Euro wären.

 

Monatliche Zusatzkosten für die GKV durch den Zusatzbeitrag (die Hälfte der Kosten bezahlt der Arbeitgeber) Stand: 2024
Einkommen (brutto/Monat) 0,9 % 1,2 % 1,6 % 1,9 % 2,5 %
2.000 € 18 € 24 € 32 € 38 € 50 €
3.000 € 27 € 36 € 48 € 57 € 75 €
4.000 € 36 € 48 € 64 € 76 € 100 €
5.175 € 46,58 € 59,85 € 79,80 € 94,76 € 129,38 €
6.000 € 46,58 € 59,85 € 79,80 € 94,76 € 129,38 €

Krankenkassen erhöhen schon jetzt ihre Zusatzbeiträge! Hohes Sparpotenzial!

Zahlreiche Krankenkassen haben bereits im laufenden Jahr ihre Zusatzbeiträge erhöht. Weitere Beitragssteigerungen sind nicht ausgeschlossen.

Unsere umfassende Übersicht zeigt Ihnen die aktuellen Entwicklungen bei den Beiträgen aller Krankenkassen. Sie können jederzeit einen Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse beantragen und so jährlich bis zu 1.158 Euro sparen.

Leistungsvergleich: Freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen im Überblick

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist grundsätzlich vorgeschrieben. Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt, dass jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch darauf hat, ausreichend und nach dem aktuellen medizinischen Stand behandelt zu werden. Rund fünf Prozent der Leistungen der Krankenkassen sind jedoch freiwillige Zusatzleistungen.

Der Krankenkasse ist hierbei freigestellt, welche Zusatzleistungen sie ihren Versicherten anbietet. So übernehmen einige Kassen beispielsweise alternative Therapieverfahren wie Osteopathie, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (etwa Krebsvorsorge oder Untersuchungen für Kinder), Impfungen oder professionelle Zahnreinigungen, die normalerweise nicht bezahlt werden. Durch die Kostenübernahme von Zusatzleistungen können Versicherte jährlich mehrere hundert Euro einsparen, weshalb sich ein Krankenkassenvergleich schnell auszahlen kann. Welche Leistungen genau abgedeckt sind, unterscheidet sich je nach Krankenkasse.

Beispiele für freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen:

  • Zuschuss für professionelle Zahnreinigung
  • Vergünstigter Zahnersatz
  • Zusätzliche Impfungen
  • Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, z. B. Krebsvorsorge
  • Zuschüsse für Osteopathie
  • Gesundheitskurse

Leistungsvergleich für individuelle Bedürfnisse

Abhängig von Ihren individuellen Ansprüchen können manche Zusatzleistungen für Sie wichtiger sein als andere. Der Krankenkassenvergleich von CHECK24 zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Zusatzleistungen einzelne Kassen bieten.

 

Preisvergleich: Die günstigsten Krankenkassen 2024 und ihre Leistungen

Angaben basieren auf Arbeitnehmer*innen mit Bruttoeinkommen über 62.100 Euro pro Jahr. Manche Kassen sind nur regional geöffnet.

Zusatzbeitrag grün = unter Ø-Zusatzbeitrag von 1,7 %

Stand: 2024

  • Krankenkasse
    Ausgewählte Zusatzleistungen
    Zusatzbeitrag
  • BKK firmus

    monatlich: 401,06 €

    • Zähne: sehr gut
    • Impfungen: sehr gut
    • Erweiterte Krebsvorsorge: sehr gut
    • Osteopathie: befriedigend

    0,90 %

  • hkk Krankenkasse

    monatlich: 403,13 €

    • Zähne: eingeschränkt
    • Impfungen: sehr gut
    • Erweiterte Krebsvorsorge: sehr gut
    • Osteopathie: gut

    0,98 %

  • Audi BKK

    monatlich: 403,65 €

    • Zähne: befriedigend
    • Impfungen: sehr gut
    • Erweiterte Krebsvorsorge: gut
    • Osteopathie: befriedigend

    1,00 %

  • BKK Faber-Castell & Partner

    monatlich: 406,24 €

    • Zähne: stark eingeschränkt
    • Impfungen: sehr gut
    • Erweiterte Krebsvorsorge: sehr gut
    • Osteopathie: gut

    1,10 %

  • Techniker Krankenkasse (TK)

    monatlich: 408,83 €

    • Zähne: befriedigend
    • Impfungen: sehr gut
    • Erweiterte Krebsvorsorge: gut
    • Osteopathie: befriedigend

    1,20 %

  • BKK Public

    monatlich: 408,83 €

    • Zähne: sehr gut
    • Impfungen: sehr gut
    • Erweiterte Krebsvorsorge: befriedigend
    • Osteopathie: sehr gut

    1,20 %

  • BKK Schwarz­wald-Baar-Heuberg (BKK SBH)

    monatlich: 411,15 €

    • Zähne: gut
    • Impfungen: sehr gut
    • Erweiterte Krebsvorsorge: sehr gut
    • Osteopathie: gut

    1,29 %

  • HEK - Hanseatische Krankenkassen

    monatlich: 411,41 €

    • Zähne: befriedigend
    • Impfungen: sehr gut
    • Erweiterte Krebsvorsorge: sehr gut
    • Osteopathie: befriedigend

    1,30 %

  • AOK Sachsen-Anhalt

    monatlich: 411,41 €

    • Zähne: sehr gut
    • Impfungen: gut
    • Erweiterte Krebsvorsorge: sehr gut
    • Osteopathie: sehr gut

    1,30 %

  • AOK Bremen/Bremerhaven

    monatlich: 413,48 €

    • Zähne: gut
    • Impfungen: sehr gut
    • Erweiterte Krebsvorsorge: befriedigend
    • Osteopathie: sehr gut

    1,38 %

Wahl- und Bonusprogramme der Krankenkassen

Die meisten Krankenkassen belohnen ihre Versicherten für ein gesundheitsbewusstes Verhalten und bieten dafür spezielle Bonusprogramme. Dabei werden bestimmte Aktivitäten mit Geldprämien oder Sachleistungen belohnt. Durch die Teilnahme am Bonusprogramm können Versicherte jährlich zusätzliche Leistungen im Wert von mehreren hundert Euro erhalten.

Beispiele für Aktivitäten, die belohnt werden:

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Schutzimpfungen
  • Sportliche Aktivität, z. B. Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportverein
  • Verzicht auf Tabakprodukte
  • Teilnahme an Präventionskursen, z. B. Ernährungsberatung
  • Blutspenden

Beispiele für Belohnungen oder Prämien:

  • Geldprämien
  • Gutscheine für Behandlungen, z. B. für die professionelle Zahnreinigung
  • Sachleistungen, z. B. Fitness-Tracker
  • Punkte, die in beliebige Prämien umgewandelt werden

Jede Krankenkasse hat ihr individuelles Bonusprogramm und bietet unterschiedliche Prämien. Auch die Konditionen unterscheiden sich, d. h. wie oft oder wie lange Sie eine bestimmte Maßnahme durchführen müssen, um die Boni zu erhalten. Einige Kassen bieten sogar eine eigene App für ihr Vorteilsprogramm an.

Um die Details herauszufinden, können Sie die jeweilige Kasse einfach kontaktieren und dies bei der Wahl Ihrer neuen Krankenkasse berücksichtigen.

Förderungen, Prämien und Erstattungen: 7 Spartipps beim Krankenkassenvergleich

  • Beitragsrechner
    Im CHECK24 Vergleich können Sie Ihr Bruttoeinkommen angeben und sehen direkt, welchen Beitrag Sie bei den einzelnen Krankenkassen zahlen müssten. Mit dem Beitragsrechner sehen Sie also auf einen Blick, wo Sie Beitragskosten sparen können.
  • Familienversicherung
    In der GKV ist eine kostenlose Familienversicherung für Familienmitglieder möglich. Sie können so Ihre Kinder oder Partner beitragsfrei bei sich mitversichern. Für die Familienversicherung gelten bestimmte Alters- und Einkommensgrenzen.
  • Beiträge von der Steuer absetzen
    Sie haben die Möglichkeit, Ihre Krankenkassenbeiträge von der Steuer abzusetzen. In Ihrer Steuererklärung können Sie die Beitragskosten unter „Vorsorgeaufwendungen“ geltend machen. Für Angestellte, Beamte, Rentner und Studierende beträgt die jährliche Höchstgrenze 1.900 Euro, für Selbstständige liegt sie bei 2.800 Euro.
  • Wahltarif mit Beitragsrückerstattung
    Einige Krankenkassen bieten einen sogenannten Wahltarif mit Beitragsrückerstattung bzw. Beitragsrückgewähr an. Wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen haben, zahlt Ihre Krankenkasse Ihnen eine Beitragsprämie. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden dabei nicht berücksichtigt und können normal wahrgenommen werden.
  • Tarife mit Selbstbehalt
    Bei einigen Krankenkassen können Sie einen Tarif mit Selbstbehalt wählen. Sie zahlen dann einen bestimmten Teil der Behandlungskosten aus eigener Tasche, profitieren dafür aber von geringeren Beiträgen.
  • Zuzahlungsbefreiung
    Wenn Sie hohe Ausgaben für Behandlungen und Medikamente haben, können Sie eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Die jährliche Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens bzw. bei 1 Prozent für chronisch Kranke. 
  • Kostenerstattung durch Krankenzusatzversicherung
    In bestimmten Fällen kann es sich für Sie lohnen, eine Krankenzusatzversicherung, wie etwa eine Zahnzusatzversicherung, abzuschließen. Dadurch können Sie hohe Behandlungskosten vermeiden, die nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Mit dem CHECK24 Krankenkassenvergleich in 4 Schritten die Krankenkasse wechseln

  1. Starten Sie den CHECK24 Krankenkassenvergleich

    Mit Ihren Angaben zu Ihrem aktuellen Status (z. B. Angestellter, Student, etc.), Ihrer bisherigen Versicherung und Ihrem Wohnort beginnen Sie den Vergleich. Manche Kassen sind lediglich regional oder für Mitarbeitende eines bestimmten Unternehmens zugänglich. Der Krankenkassenvergleich ermöglicht Ihnen einen Überblick über alle infrage kommenden Kassen und stellt einen direkten Vergleich zu den Beiträgen und Leistungen Ihrer aktuellen Krankenkasse her.

  2. Auswahl einer neuen Krankenkasse

    Legen Sie fest, was Sie sich von Ihrer neuen Krankenkasse wünschen. Möchten Sie wechseln, um Geld zu sparen, dann sollten Sie eine Krankenkasse mit einem niedrigen Zusatzbeitrag wählen.
    Suchen Sie besondere Leistungen, wie etwa eine umfangreiche Übernahme von Reiseschutzimpfungen oder Zuschüsse für die professionelle Zahnreinigung, dann achten Sie auf das Angebot der freiwilligen Zusatzleistungen der jeweiligen Kasse. Haben Sie eine Wahl getroffen, können Sie den Wechsel zu Ihrer neuen Kasse bequem online beantragen.
    Nutzen Sie für die individuelle Auswahl auch die Filterleiste auf der linken Seite im CHECK24 Vergleich.

  3. Abmeldung bei Ihrer bisherigen Kasse

    Sie brauchen Ihre aktuelle Krankenkasse nicht selbst zu kündigen. Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, informiert Ihre neue Kasse automatisch die bisherige Versicherung über Ihren Wunsch. Nach Ablauf der Wechselfrist von zwei vollen Kalendermonaten zum Monatsende beginnt Ihr Versicherungsverhältnis lückenlos bei Ihrer neuen Krankenkasse.

    Beachten Sie die Bindungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese besagt, dass sie frühestens nach 12 Monaten Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse zu einer anderen Kasse wechseln können. Die Bindungsfrist ist also wie eine Mindestvertragslaufzeit zu verstehen.

    Sonderkündigungsrecht bei Arbeitgeberwechsel oder Erhöhung des Zusatzbeitrags

    Wechseln Sie den Arbeitgeber, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Beschäftigungsbeginn ohne Einhaltung der Bindungsfrist die Krankenkasse wechseln.

    Die Bindungsfrist von 12 Monaten entfällt ebenfalls, wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Sie können dann zum Ende des Monats kündigen, in dem der gestiegene Zusatzbeitrag das erste Mal erhoben wird. Es gilt in diesem Fall die normale Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten.

  4. Start bei Ihrer neuen Krankenkasse

    Nun müssen Sie nur noch Ihren Arbeitgeber formlos über den Wechsel Ihrer Krankenkasse informieren. Hierzu reicht bspw. eine E-Mail an die Personalabteilung Ihres Unternehmens. Bei Ihrer neuen Krankenkasse reichen Sie noch ein Lichtbild ein und erhalten dann auch Ihre neue Versichertenkarte. Ganz wichtig für Sie: Auch während des Wechsels der Krankenkasse sind Sie lückenlos versichert und können jederzeit zum Arzt gehen.
    Unser Service stellt Ihnen ein Formular zur Verfügung, mit welchem Sie Ihrem Arbeitgeber den Krankenkassenwechsel ganz bequem melden können.

Mit dem CHECK24 Vergleich gestaltet sich Ihr Krankenkassenwechsel sehr einfach. In unserem Vergleich werden aktuell 73 Kassen berücksichtigt, die bundesweit bzw. nur in Ihrem Bundesland geöffnet sind. Mit unserem Krankenkassenvergleich erhalten Sie einen schnellen Überblick über den jeweils aktuellen Beitragssatz, Zusatzleistungen und Bonusprogramme der Kassen. Dadurch sehen Sie auf einen Blick, wie viel Sie mit einem Wechsel der Krankenkasse sparen können und Sie müssen die Konditionen nicht bei jeder Kasse einzeln anfragen.

Nach der Eingabe der wichtigsten persönlichen Angaben kümmern wir uns für Sie um den Wechsel. Die Erstellung des Antrags dauert in der Regel nur wenige Minuten. Anschließend prüfen wir diesen und leiten ihn schnellstmöglich an Ihre neue Kasse weiter. Sollten wir weitere Unterlagen benötigen, werden Sie selbstverständlich informiert. Wir begleiten Ihren Wechsel, bis Sie Ihre neue Gesundheitskarte erhalten haben. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten jederzeit zur Verfügung. Unser gesamter Service ist für Sie dabei vollständig kostenlos.

Laut einer Umfrage im Auftrag von CHECK24 wechseln 41 Prozent der Wechselwilligen aufgrund der aktuellen Beitragserhöhung ihre Krankenkasse. Weitere 30 Prozent begründen ihren Wechsel mit ihrer generellen Unzufriedenheit über die Beitragssätze und 28 Prozent suchen aufgrund negativer Erfahrungen mit der Leistung und dem Service eine neue Krankenkasse. 

Häufige Fragen

  • Was muss bei einem Wechsel der Krankenkasse beachtet werden?

    Bevor Sie in eine andere Krankenkasse wechseln, müssen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten beachten. Außerdem sind Sie nach einem Wechsel für 12 Monate an die neue Krankenkasse gebunden. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags in der neuen Versicherung erhalten Sie allerdings auch dann wieder ein Sonderkündigungsrecht. Auch sollten Sie darauf achten, dass manche Kassen nur Mitglieder mit Erstwohnsitz oder Beschäftigungsort in ausgewählten Bundesländern aufnehmen, wie etwa Allgemeine Ortskassen (AOK) oder geöffnete Betriebskrankenkassen (BKK). Es kann auch die Krankenkasse des Ehegatten gewählt werden, wenn Wohnsitz oder Beschäftigungsort des Wählenden außerhalb des eigentlichen Krankenkassenbezirks der Ehegattenkrankenkasse liegen. In unserem Vergleich werden Ihnen nur die Krankenkassen angezeigt, die für Sie geöffnet sind. Wechseln Sie außerdem erst in eine andere Versicherung, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sich durch Ihren Krankenkassenvergleich einen guten Überblick über Ihre Möglichkeiten verschafft und die beste Option gefunden haben. Abschließend sollten Sie sich für die Kasse entscheiden, die Ihrer Meinung nach am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Legen Sie etwa viel Wert auf Zahnhygiene, sollten Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden, die Leistungen - wie die professionelle Zahnreinigung - bezuschusst oder sogar vollständig übernimmt. Der Wechsel ist ohne Risiko und eine Versicherungslücke oder Doppelversicherung ist ausgeschlossen.

  • Ist ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenversicherung möglich?

    Der Gesetzgeber sieht die Rückkehr von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht vor. In Ausnahmefällen ist der Wechsel aber dennoch möglich. Etwa, wenn das Bruttojahresgehalt eines Angestellten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro fällt. Selbstständige können wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden, wenn sie in ein Angestelltenverhältnis wechseln und ihr regelmäßiges Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt. Ab einem Alter von 55 Jahren ist der Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht möglich.

  • Kann man den Versicherungsschutz durch einen Krankenkassenwechsel zeitweise verlieren?

    Beim Wechsel von GKV zu GKV verpflichtet der sogenannte Kontrahierungszwang die gesetzlichen Krankenkassen dazu, alle Antragssteller anzunehmen, sofern sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt beispielsweise die Vorversicherungszeit und das Monatseinkommen, welches zwischen 556 und 5.775 Euro liegt. Lehnt die neue Krankenkasse den Beitrittsantrag aus besagten Gründen ab, hat dies keinerlei Auswirkung auf die bestehende Versicherung. Diese wird final erst gekündigt, wenn die neue Kasse der Aufnahme zugestimmt hat. Der Verlust der Krankenversicherung durch einen Wechsel der GKV ist daher ausgeschlossen. Erfolgt ein Wechsel aus einem anderen Versicherungssystem, beispielweise aus der PKV, sollte die PKV erst gekündigt werden, wenn die neue Krankenkasse den Antrag genehmigt hat.

  • Wann gilt das Sonderkündigungsrecht bei Krankenkassen?

    Das Sonderkündigungsrecht steht Ihnen bis zum Ablauf des Monats zu, in dem Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, bzw. erstmalig eingeführt hat. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von zwei Monaten. Sinkt der Zusatzbeitrag, erhalten Sie kein Sonderkündigungsrecht. Freiwillig Versicherte, die einen speziellen Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen haben, können das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen. Diese Versicherten können erst zum Ablauf der Bindungsfrist des Wahltarifs von 3 Jahren kündigen und müssen bis dahin den (erhöhten) Zusatzbeitrag bezahlen.

  • Welche Krankenkasse ist 2024 die beste?

    „Die beste“ Krankenkasse für jeden gibt es nicht. Es kommt darauf an, was Ihnen bei der Wahl der Krankenkasse wichtig ist. Nach den folgenden Kriterien können Sie einen Anbieter wählen:

    Leistungen: Rund 95 Prozent der Leistungen einer Krankenkasse sind gesetzlich vorgeschrieben und damit bei jeder Kasse gleich. Darüber hinaus gibt es Unterschiede bei freiwilligen Zusatzleistungen, etwa für alternative Medizin, Zahnbehandlungen oder Reiseimpfungen. Hier kommt es darauf an, was Ihnen persönlich besonders wichtig ist.

    Zusatzbeitrag: Kassen erheben unterschiedliche Zusatzbeiträge und kosten damit unterschiedlich viel. Die günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse in 2024 ist die BKK firmus mit einem Zusatzbeitrag von 0,9 %.

    Service: Zu einem guten Service-Angebot gehören etwa eine 24/7 erreichbare telefonische Beratung, eine Terminvermittlung für Fachärzte oder ein kundenfreundliches Onlineportal bzw. eine mobile App, über die Sie Leistungen beantragen oder Rechnungen einreichen können. In 2024 bieten etwa die Techniker Krankenkasse oder die HEK – Hanseatische Krankenkasse einen ausgezeichneten Service.

    Zusatz- und Bonusprogramme: Einige Krankenkassen bieten Bonusprogramme, Präventionskurse und andere gesundheitsfördernde Angebote an. Wie bei den übrigen Zusatzleistungen einer Kasse kommt es auch hier auf Ihre persönlichen Vorlieben an.

  • Wann lohnt es sich, die Krankenkasse zu wechseln?

    Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse kann sich lohnen, wenn Sie Geld sparen möchten, oder bessere Leistungen und Service wünschen.

    Je nach Vorliebe können Sie zu einer Krankenkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag wechseln oder eine Kasse wählen, die Ihnen interessante Zusatzleistungen bietet. Wenn Sie beispielsweise künftig planen viel zu reisen, kann sich der Wechsel zu einer Krankenkasse mit starken Leistungen bei den Reiseimpfungen lohnen.

    Was Sie auch bevorzugen, mit dem CHECK24-Krankenkassenvergleich finden Sie schnell heraus, zu welchem Anbieter sich ein Wechsel lohnt!

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Gemäß § 15 VersVermV und § 60 Abs. 1 S. 2 ("Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") sowie Abs. 2 VVG ("Markt- und Informationsgrundlage") weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

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Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich

Beispielrechnung:

Günstigste Kasse
5.126,64 €/Jahr
Teuerste Kasse
6.284,28 €/Jahr
ca. 1.158 €jährliche Gesamtersparnis

Ersparnis Arbeitnehmer: 1.157,63 € jährlich
Ersparnis Arbeitnehmer und Arbeitgeber: 2.315,26 € jährlich
Quelle: CHECK24-Vergleich für gesetzliche Krankenkassen, 12/2024

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