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Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission! Daher haben alle CHECK24-Kunden nach Abschluss einer Versicherung die Möglichkeit, uns über das unabhängige Portal eKomi zu bewerten.
alle BewertungenWenn Sie seit mindestens 12 Monaten bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert sind, können Sie mit einer Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wechseln. Entscheiden Sie sich beispielsweise am 15. Februar dazu Ihre Krankenkasse zu wechseln, können Sie ab dem 01. Mai bei der neuen Kasse versichert sein.
Sonderkündigungsrecht
Erhebt Ihre Krankenkasse erstmalig einen individuellen Zusatzbeitrag oder kündigt an, ihn zu erhöhen, erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall können Sie - bis zum Ende des Monats in dem der neue Zusatzbeitrag erstmalig erhoben wird – ohne Einhaltung der Bindungsfrist von 12 Monaten an die bisherige Krankenkasse in eine andere Kasse wechseln. Die Kündigungsfrist von zwei Monaten gilt weiterhin.
Da Sie Ihre Krankenkasse in der Regel alle 12 Monate wechseln können, sollten Sie regelmäßig einen Krankenkassenvergleich durchführen. Wer regelmäßig vergleicht und wechselt, kann viel Geld sparen.
Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln möchten, müssen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft bei Ihrer Wunschkasse stellen. Allerdings sollte vorab ein möglichst umfangreicher Krankenkassenvergleich stattfinden, um die besten Konditionen ausfindig zu machen. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Kassensuche sollten Sie sich gesondert notieren, da die Übersicht sonst schnell verloren gehen kann.
Keine Kündigung erforderlich
Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, informiert Ihre neue Kasse automatisch die bisherige Versicherung über den Wechsel. Sie selbst brauchen Ihre aktuelle Krankenkasse nicht zu kündigen.
Mit dem CHECK24 Krankenkassenvergleich gestaltet sich Ihr Wechsel in eine andere Kasse sehr einfach. In unserem Vergleich werden aktuell 63 Kassen berücksichtigt, die bundesweit bzw. nur in Ihrem Bundesland geöffnet sind. Mit unserem Krankenkassenvergleich erhalten Sie einen schnellen Überblick über den jeweils aktuellen Beitragssatz, Zusatzleistungen und Bonusprogramme der Kassen. Dadurch sehen Sie auf einen Blick, wie viel Sie mit einem Wechsel der Krankenkasse sparen können und Sie müssen die Konditionen nicht bei jeder Kasse einzeln anfragen.
Nach der Eingabe der wichtigsten persönlichen Angaben kümmern wir uns für Sie um den Wechsel. Die Erstellung des Antrags dauert in der Regel nur wenige Minuten. Anschließend prüfen wir diesen und leiten ihn schnellstmöglich an Ihre neue Kasse weiter. Sollten wir weitere Unterlagen benötigen, werden Sie selbstverständlich informiert. Wir begleiten Ihren Wechsel, bis Sie Ihre neue Gesundheitskarte erhalten haben. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten jederzeit zur Verfügung. Unser gesamter Service ist für Sie dabei vollständig kostenlos.
Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, erhebt jede Kasse - seit dem 1. Januar 2015 - einen individuellen Zusatzbeitrag. Wie hoch dieser ausfällt, richtet sich nach der finanziellen Situation der jeweiligen Krankenkasse. Gibt sie mehr aus als sie einnimmt, muss sie den Zusatzbeitrag erhöhen.
Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrags, bei Rentnern beteiligt sich in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung zur Hälfte. Selbstständige und Studenten, die nicht mehr über ihre Eltern versichert sind, müssen den Zusatzbeitrag hingegen selbst bezahlen. 2023 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,6 Prozent. Der Zusatzbeitrag und der allgemeine Beitragssatz werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 59.850 Euro pro Jahr erhoben.
Um Beiträge zu sparen, sollten Versicherte darauf achten, dass sie sich bei einer Krankenkasse mit möglichst geringen Zusatzbeitrag versichern.
Einkommen (brutto/Monat) | 0,80 % | 1,20 % | 1,60 % | 1,90 % |
2.000 € | 16 € | 24 € | 32 € | 38 € |
3.000 € | 24 € | 36 € | 48 € | 57 € |
4.000 € | 32 € | 48 € | 64 € | 76 € |
4.987,50 € | 39,90 € | 59,85 € | 79,80 € | 94,76 € |
6.000 € | 39,90 € | 59,85 € | 79,80 € | 94,76 € |
Der Wechsel von der teuersten zur günstigsten Krankenversicherung kann Ihre jährlichen Beiträge um bis zu 344 Euro verringern.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist grundsätzlich vorgeschrieben. Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt, dass jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch darauf hat, ausreichend und nach dem aktuellen medizinischen Stand behandelt zu werden. Rund fünf Prozent der Leistungen der Krankenkassen sind jedoch freiwillige Zusatzleistungen.
Der Krankenkasse ist hierbei freigestellt, welche Zusatzleistungen sie ihren Versicherten anbietet. So übernehmen die Kassen beispielsweise alternative Therapieverfahren, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Impfungen oder professionelle Zahnreinigungen, die normalerweise nicht bezahlt werden. Durch die Übernahme von Zusatzleistungen können Versicherte jährlich mehrere hundert Euro einsparen, weshalb sich ein Krankenkassenvergleich schnell auszahlen kann. Welche Leistungen genau abgedeckt sind, unterscheidet sich je nach Krankenkasse.
Beispiele für freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen:
Schnell und einfach zur passenden Absicherung
Abhängig von Ihren individuellen Ansprüchen können manche Zusatzleistungen für Sie wichtiger sein als andere. Der Krankenkassenvergleich von CHECK24 zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Zusatzleistungen einzelne Kassen bieten. Außerdem kann die eingebaute Filteroption Ihnen nur die Kassen anzeigen, die die von Ihnen gewünschten Leistungen bieten.
Viele Krankenkassen belohnen ihre Versicherten für ein gesundheitsbewusstes Verhalten. Im Rahmen dieser Bonusprogramme werden bestimmte Aktivitäten - etwa das Wahrnehmen von Vorsorgeuntersuchungen, die Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio oder der Verzicht auf Tabakprodukte - berücksichtigt. Der Versicherte erhält daraufhin ausgewählte Sach- und Leistungsprämien, wie einen Gutschein für die professionelle Zahnreinigung, oder eine Bargeldprämie. Durch die Teilnahme am Bonusprogramm können Versicherte jährlich zusätzliche Leistungen im Wert von mehreren hundert Euro erhalten.
Bevor Sie in eine andere Krankenkasse wechseln, müssen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten beachten. Außerdem sind Sie nach einem Wechsel für 12 Monate an die neue Krankenkasse gebunden. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags in der neuen Versicherung erhalten Sie allerdings auch dann wieder ein Sonderkündigungsrecht. Auch sollten Sie darauf achten, dass manche Kassen nur Mitglieder mit Erstwohnsitz in ausgewählten Bundesländern aufnehmen, wie etwa Allgemeine Ortskassen (AOK) oder geöffnete Betriebskrankenkassen (BKK). In unserem Vergleich werden Ihnen nur die Krankenkasse angezeigt, die für Sie geöffnet sind. Wechseln Sie außerdem erst in eine andere Versicherung , wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sich durch Ihren Krankenkassenvergleich einen guten Überblick über Ihre Möglichkeiten verschafft und die beste Option gefunden haben. Abschließend sollten Sie sich für die Kasse entscheiden, die Ihrer Meinung nach am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Legen Sie etwa viel Wert auf Zahnhygiene, sollten Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden, die Leistungen - wie die professionelle Zahnreinigung - bezuschusst oder sogar vollständig übernimmt. Der Wechsel ist ohne Risiko und eine Versicherungslücke oder Doppelversicherung ist ausgeschlossen.
Der Gesetzgeber sieht die Rückkehr von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht vor. In Ausnahmefällen ist der Wechsel aber dennoch möglich. Etwa, wenn das Bruttojahresgehalt eines Angestellten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 Euro fällt. Selbstständige können wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden, wenn sie in ein Angestelltenverhältnis wechseln und ihr regelmäßiges Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt. Ab einem Alter von 55 Jahren ist der Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Mehr zu den Möglichkeiten für eine Rückkehr in die GKV erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Beim Wechsel von GKV zu GKV verpflichtet der sogenannte Kontrahierungszwang die gesetzlichen Krankenkassen dazu, alle Antragssteller anzunehmen, sofern sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt beispielsweise die Vorversicherungszeit und das Einkommen, welches zwischen 520 und 66.600 Euro liegt. Lehnt die neue Krankenkasse den Beitrittsantrag aus besagten Gründen ab, hat dies keinerlei Auswirkung auf die bestehende Versicherung. Diese wird final erst gekündigt, wenn die neue Kasse der Aufnahme zugestimmt hat. Der Verlust der Krankenversicherung durch einen Wechsel der GKV ist daher ausgeschlossen. Erfolgt ein Wechsel aus einem anderen Versicherungssystem, beispielweise aus der PKV, sollte die PKV erst gekündigt werden, wenn die neue Krankenkasse den Antrag genehmigt hat.
Das Sonderkündigungsrecht steht Ihnen bis zum Ablauf des Monats zu, in dem Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, bzw. erstmalig einführt hat. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von zwei Monaten. Sinkt der Zusatzbeitrag, erhalten Sie kein Sonderkündigungsrecht. Freiwillig Versicherte, die einen speziellen Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen haben, können das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen. Diese Versicherten können erst zum Ablauf der Bindungsfrist des Wahltarifs von 3 Jahren kündigen und müssen bis dahin den (erhöhten) Zusatzbeitrag bezahlen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 60 Krankenkassen kostenlos vergleichen.
Gemäß § 15 VersVermV und § 60 Abs. 1 S. 2 ("Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") sowie Abs. 2 VVG ("Markt- und Informationsgrundlage") weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Der einfache CHECK24-Wechselservice
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.