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Mit Ihren Angaben zu Beschäftigungsverhältnis, Wohnort und aktueller Krankenkasse beginnen Sie den Vergleich. Manche Kassen sind lediglich regional oder für bestimmte Branchen zugänglich. Der Krankenkassenvergleich ermöglicht Ihnen einen Überblick über alle infrage kommenden Kassen und stellt einen direkten Vergleich zu den Beiträgen und Leistungen Ihrer aktuellen Krankenkasse her.
Legen Sie fest, was Sie sich von Ihrer neuen Krankenkasse wünschen. Möchten Sie wechseln, um Geld zu sparen, dann sollten Sie eine Krankenkasse mit einem niedrigen Zusatzbeitrag wählen.
Suchen Sie besondere Leistungen, wie etwa eine umfangreiche Übernahme von Reiseschutzimpfungen oder Zuschüsse für die professionelle Zahnreinigung, dann achten Sie auf das Angebot der freiwilligen Zusatzleistungen der jeweiligen Kasse. Haben Sie eine Wahl getroffen, können Sie den Wechsel zu Ihrer neuen Kasse bequem online beantragen.
Sie brauchen Ihre aktuelle Krankenkasse nicht selbst zu kündigen. Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, informiert Ihre neue Kasse automatisch die bisherige Versicherung über Ihren Wunsch. Nach Ablauf der Wechselfrist von zwei vollen Kalendermonaten zum Monatsende beginnt lückenlos Ihr Versicherungsverhältnis bei Ihrer neuen Krankenkasse.
Beachten Sie die Bindungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese besagt, dass sie frühestens nach 12 Monaten Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse zu einer anderen Kasse wechseln können. Die Bindungsfrist ist also wie eine Mindestvertragslaufzeit zu verstehen.
Sonderkündigungsrecht bei Arbeitgeberwechsel oder Erhöhung des Zusatzbeitrags
Wechseln Sie den Arbeitgeber, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Beschäftigungsbeginn ohne Einhaltung der Bindungsfrist die Krankenkasse wechseln.
Die Bindungsfrist entfällt ebenfalls, wenn Ihre Krankenasse den Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall können Sie zum Ende des Monats kündigen, in dem der gestiegene Zusatzbeitrag das erste Mal erhoben wird.
Nun müssen Sie nur noch Ihren Arbeitgeber formlos über den Wechsel Ihrer Krankenkasse informieren. Hierzu reicht bspw. eine E-Mail an die Personalabteilung Ihres Unternehmens. Bei Ihrer neuen Krankenkasse reichen Sie noch ein Lichtbild ein und erhalten dann auch Ihre neue Versichertenkarte. Ganz wichtig für Sie: Auch während des Wechsels der Krankenkasse sind Sie lückenlos versichert und können jederzeit zum Arzt gehen.
Unser Service stellt Ihnen ein Formular zur Verfügung, mit welchem Sie Ihrem Arbeitgeber den Krankenkassenwechsel ganz bequem melden können.
Mit dem CHECK24 Krankenkassenvergleich gestaltet sich Ihr Wechsel in eine andere Kasse sehr einfach. In unserem Vergleich werden aktuell 63 Kassen berücksichtigt, die bundesweit bzw. nur in Ihrem Bundesland geöffnet sind. Mit unserem Krankenkassenvergleich erhalten Sie einen schnellen Überblick über den jeweils aktuellen Beitragssatz, Zusatzleistungen und Bonusprogramme der Kassen. Dadurch sehen Sie auf einen Blick, wie viel Sie mit einem Wechsel der Krankenkasse sparen können und Sie müssen die Konditionen nicht bei jeder Kasse einzeln anfragen.
Nach der Eingabe der wichtigsten persönlichen Angaben kümmern wir uns für Sie um den Wechsel. Die Erstellung des Antrags dauert in der Regel nur wenige Minuten. Anschließend prüfen wir diesen und leiten ihn schnellstmöglich an Ihre neue Kasse weiter. Sollten wir weitere Unterlagen benötigen, werden Sie selbstverständlich informiert. Wir begleiten Ihren Wechsel, bis Sie Ihre neue Gesundheitskarte erhalten haben. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten jederzeit zur Verfügung. Unser gesamter Service ist für Sie dabei vollständig kostenlos.
Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, erhebt jede Kasse - seit dem 1. Januar 2015 - einen individuellen Zusatzbeitrag. Wie hoch dieser ausfällt, richtet sich nach der finanziellen Situation der jeweiligen Krankenkasse. Zum Ende eines jeden Jahres wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine rein rechnerische Größe, die sich aus dem allgemeinen Finanzbedarf der Krankenkassen für das kommende Jahr ergibt. 2023 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,6 Prozent. Ab 2024 erhöht er sich nochmals um 0,1 Prozent.
Da der tatsächliche individuelle Zusatzbeitrag aber von jeder Krankenkasse selbst festgelegt wird und der durchschnittliche Zusatzbeitrag nur eine Orientierung darstellt, lohnt sich ein Krankenkassenvergleich. So lässt sich mit einem Wechsel Geld sparen. Der Wechsel von der teuersten zur günstigsten Krankenversicherung kann Ihre jährlichen Beiträge aktuell um bis zu 344 Euro verringern.
Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrags, bei Rentnern beteiligt sich in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung zur Hälfte. Selbstständige und Studenten, die nicht mehr über ihre Eltern versichert sind, müssen den Zusatzbeitrag hingegen selbst bezahlen. Der Zusatzbeitrag und der allgemeine Beitragssatz werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 62.100 Euro pro Jahr erhoben.
Um Beiträge zu sparen, sollten Versicherte darauf achten, dass sie sich bei einer Krankenkasse mit möglichst geringen Zusatzbeitrag versichern.
Einkommen (brutto/Monat) | 0,80 % | 1,20 % | 1,60 % | 1,90 % |
2.000 € | 16 € | 24 € | 32 € | 38 € |
3.000 € | 24 € | 36 € | 48 € | 57 € |
4.000 € | 32 € | 48 € | 64 € | 76 € |
4.987,50 € | 39,90 € | 59,85 € | 79,80 € | 94,76 € |
6.000 € | 39,90 € | 59,85 € | 79,80 € | 94,76 € |
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist grundsätzlich vorgeschrieben. Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) regelt, dass jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch darauf hat, ausreichend und nach dem aktuellen medizinischen Stand behandelt zu werden. Rund fünf Prozent der Leistungen der Krankenkassen sind jedoch freiwillige Zusatzleistungen.
Der Krankenkasse ist hierbei freigestellt, welche Zusatzleistungen sie ihren Versicherten anbietet. So übernehmen die Kassen beispielsweise alternative Therapieverfahren, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Impfungen oder professionelle Zahnreinigungen, die normalerweise nicht bezahlt werden. Durch die Übernahme von Zusatzleistungen können Versicherte jährlich mehrere hundert Euro einsparen, weshalb sich ein Krankenkassenvergleich schnell auszahlen kann. Welche Leistungen genau abgedeckt sind, unterscheidet sich je nach Krankenkasse.
Beispiele für freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen:
Schnell und einfach zur passenden Absicherung
Abhängig von Ihren individuellen Ansprüchen können manche Zusatzleistungen für Sie wichtiger sein als andere. Der Krankenkassenvergleich von CHECK24 zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Zusatzleistungen einzelne Kassen bieten. Außerdem kann die eingebaute Filteroption Ihnen nur die Kassen anzeigen, die die von Ihnen gewünschten Leistungen bieten.
Viele Krankenkassen belohnen ihre Versicherten für ein gesundheitsbewusstes Verhalten. Im Rahmen dieser Bonusprogramme werden bestimmte Aktivitäten - etwa das Wahrnehmen von Vorsorgeuntersuchungen, die Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio oder der Verzicht auf Tabakprodukte - berücksichtigt. Der Versicherte erhält daraufhin ausgewählte Sach- und Leistungsprämien, wie einen Gutschein für die professionelle Zahnreinigung, oder eine Bargeldprämie. Durch die Teilnahme am Bonusprogramm können Versicherte jährlich zusätzliche Leistungen im Wert von mehreren hundert Euro erhalten.
Bevor Sie in eine andere Krankenkasse wechseln, müssen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten beachten. Außerdem sind Sie nach einem Wechsel für 12 Monate an die neue Krankenkasse gebunden. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags in der neuen Versicherung erhalten Sie allerdings auch dann wieder ein Sonderkündigungsrecht. Auch sollten Sie darauf achten, dass manche Kassen nur Mitglieder mit Erstwohnsitz in ausgewählten Bundesländern aufnehmen, wie etwa Allgemeine Ortskassen (AOK) oder geöffnete Betriebskrankenkassen (BKK). In unserem Vergleich werden Ihnen nur die Krankenkasse angezeigt, die für Sie geöffnet sind. Wechseln Sie außerdem erst in eine andere Versicherung , wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sich durch Ihren Krankenkassenvergleich einen guten Überblick über Ihre Möglichkeiten verschafft und die beste Option gefunden haben. Abschließend sollten Sie sich für die Kasse entscheiden, die Ihrer Meinung nach am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Legen Sie etwa viel Wert auf Zahnhygiene, sollten Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden, die Leistungen - wie die professionelle Zahnreinigung - bezuschusst oder sogar vollständig übernimmt. Der Wechsel ist ohne Risiko und eine Versicherungslücke oder Doppelversicherung ist ausgeschlossen.
Der Gesetzgeber sieht die Rückkehr von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht vor. In Ausnahmefällen ist der Wechsel aber dennoch möglich. Etwa, wenn das Bruttojahresgehalt eines Angestellten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro fällt. Selbstständige können wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden, wenn sie in ein Angestelltenverhältnis wechseln und ihr regelmäßiges Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt. Ab einem Alter von 55 Jahren ist der Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter erschwerten Bedingungen möglich.
Beim Wechsel von GKV zu GKV verpflichtet der sogenannte Kontrahierungszwang die gesetzlichen Krankenkassen dazu, alle Antragssteller anzunehmen, sofern sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt beispielsweise die Vorversicherungszeit und das Einkommen, welches zwischen 520 und 69.300 Euro liegt. Lehnt die neue Krankenkasse den Beitrittsantrag aus besagten Gründen ab, hat dies keinerlei Auswirkung auf die bestehende Versicherung. Diese wird final erst gekündigt, wenn die neue Kasse der Aufnahme zugestimmt hat. Der Verlust der Krankenversicherung durch einen Wechsel der GKV ist daher ausgeschlossen. Erfolgt ein Wechsel aus einem anderen Versicherungssystem, beispielweise aus der PKV, sollte die PKV erst gekündigt werden, wenn die neue Krankenkasse den Antrag genehmigt hat.
Das Sonderkündigungsrecht steht Ihnen bis zum Ablauf des Monats zu, in dem Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, bzw. erstmalig einführt hat. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von zwei Monaten. Sinkt der Zusatzbeitrag, erhalten Sie kein Sonderkündigungsrecht. Freiwillig Versicherte, die einen speziellen Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen haben, können das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen. Diese Versicherten können erst zum Ablauf der Bindungsfrist des Wahltarifs von 3 Jahren kündigen und müssen bis dahin den (erhöhten) Zusatzbeitrag bezahlen.
„Die beste“ Krankenkasse für jeden gibt es nicht. Es kommt darauf an, was Ihnen bei der Wahl der Krankenkasse wichtig ist. Nach den folgenden Kriterien können Sie einen Anbieter wählen:
Leistungen: Rund 95 Prozentder Leistungen einer Krankenkasse sind gesetzlich vorgeschrieben und damit bei jeder Kasse gleich. Darüber hinaus es gibt Unterschiede bei freiwilligen Zusatzleistungen, etwa für alternative Medizin, Zahnbehandlungen oder Reiseimpfungen. Hier kommt es darauf an, was Ihnen persönlich besonders wichtig ist.
Zusatzbeitrag: Kassen erheben unterschiedliche Zusatzbeiträge und kosten damit unterschiedlich viel. Die günstigsten bundesweit geöffneten Krankenkassen in 2023 sind die BKK firmus und die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER mit einem Zusatzbeitrag von jeweils 0,90 %.
Service: Zu einem guten Service-Angebot gehören etwa eine 24/7 erreichbare telefonische Beratung, eine Terminvermittlung für Fachärzte oder ein kundenfreundliches Onlineportal. In 2023 bieten etwa die Techniker Krankenkasse oder die HEK – Hanseatische Krankenkasse einen ausgezeichneten Service.
Zusatz- und Bonusprogramme: Einige Krankenkassen bieten Bonusprogramme, Präventionskurse und andere gesundheitsfördernde Angebote an. Wie bei den übrigen Zusatzleistungen einer Kasse kommt es auch hier auf ihre persönlichen Vorlieben an.
Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse kann sich lohnen, wenn Sie Geld sparen möchten, oder bessere Leistungen und Service wünschen.
Je nach Vorliebe können Sie zu einer Krankenkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag wechseln oder eine Kasse wählen, die Ihnen interessante Zusatzleistungen bietet. Wenn Sie beispielsweise künftig planen viel zu reisen, kann sich der Wechsel zu einer Krankenkasse mit starken Leistungen bei den Reiseimpfungen lohnen.
Was sie auch bevorzugen, mit dem CHECK24-Krankenkassenvergleich finden sie schnell heraus, zu welchem Anbieter sich ein Wechsel lohnt!
Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission! Daher haben alle CHECK24-Kunden nach Abschluss einer Versicherung die Möglichkeit, uns über das unabhängige Portal eKomi zu bewerten.
alle BewertungenMit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 60 Krankenkassen kostenlos vergleichen.
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