Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
krankenkassen@check24.de
Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission! Daher haben alle CHECK24-Kunden nach Abschluss einer Versicherung die Möglichkeit, uns über das unabhängige Portal eKomi zu bewerten.
alle BewertungenZu teuer versichert?
Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenDieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:
Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 24.09.2024
Wer eine Berufsausbildung beginnt, wird in der Regel versicherungspflichtig. Jeder Azubi benötigt daher eine gesetzliche Krankenversicherung.
Die meisten Auszubildenden sind vorher zur Schule gegangen und waren während dieser Zeit über ihre Eltern kostenlos familienversichert. Mit Beginn der Ausbildung ändert sich das. Der Azubi kann Mitglied einer Krankenkasse werden, die für sein Bundesland geöffnet ist.
Azubi kann bis 14 Tage nach Ausbildungsbeginn eine Kasse wählen
Hat ein Auszubildender seinen Ausbildungsvertrag unterschrieben, kann er eine Krankenkasse auswählen. Dies geht sogar selbst dann noch, wenn er die Ausbildung bereits begonnen hat.
Nach Beginn der Ausbildung hat er noch 14 Tage Zeit, Mitglied bei einer Kasse zu werden. Erst danach wird ihn der Ausbildungsbetrieb bei der Kasse versichern, bei der er vorher über die Eltern versichert war.
Ein Azubi erhält von seinem Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Von diesem Bruttolohn muss er Krankenversicherungsbeiträge abführen. Auf seine Brutto-Vergütung muss er den halben Beitragssatz (7,3 Prozent) sowie den halben Zusatzbeitrag seiner Kasse zahlen. Denn seit 2019 übernimmt der Arbeitgeber auch die Hälfte des Zusatzbeitrags.
Zusatzbeitrag der Kassen
Im Jahr 2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen bei 1,7 Prozent. Dieser Wert ist allerdings nur eine Richtgröße – tatsächlich schwankt der Zusatzbeitrag je nach Finanzlage der Krankenkassen erheblich.
Beispiel: Beitragssatz für Auszubildenden
Halber Beitragssatz | 7,3 % |
Halber Zusatzbeitrag | 0,85 % |
Beitrag gesamt | 8,15 % |
Wer eine Ausbildungsvergütung von weniger als 325 Euro im Monat erhält, muss keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Beiträge zur Krankenversicherung sowie allen anderen gesetzlichen Sozialversicherungen.
Da jede Krankenkasse einen eigenen Zusatzbeitrag verlangt, kann ein Azubi durch den Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse Geld sparen. Die Ausbildungsvergütung ist in der Regel gering, daher ist das Sparpotenzial nicht so hoch wie bei einem normalen Arbeitnehmer.
Allerdings unterscheiden sich die Krankenkassen auch in den freiwilligen Zusatzleistungen, die sie über den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz hinaus anbieten. So bieten einige Kassen Erstattungen für osteopathische oder homöopathische Behandlungen oder bezuschussen die Kosten für eine Zahnreinigung. Andere Krankenkassen haben besondere Wahltarife oder attraktive Bonusprogramme, bei denen Versicherte Geld- oder Sachprämien für ein gesundheitsbewusstes Verhalten erhalten.
Der GKV-Vergleich von CHECK24
Ganz einfach vergleichst Du zahlreiche Krankenkassen mit dem Online-Vergleich von CHECK24. Hier sehen Auszubildende auf einen Blick, welche Leistungen die einzelnen Kassen zu welchem Beitrag bieten. Jeweils bis zu drei Kassen kannst Du zudem detailliert miteinander vergleichen.
Bricht ein Azubi seine Ausbildung ab und wechselt zu einem anderen Ausbildungsplatz, bleibt seine Krankenversicherung bestehen. Er muss dem neuen Betrieb dann nur eine Versicherungsbestätigung seiner Kasse vorlegen.
Unterschreibt er nach dem Abbruch zunächst keinen neuen Ausbildungsvertrag und nimmt auch keine andere Beschäftigung auf, kann er wieder über die Familienversicherung eines Elternteils versichert werden. Dazu darf er vor allem nicht älter als 23 Jahre sein. Der Vater oder die Mutter muss hierzu einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, nachdem die Ausbildung abgebrochen wurde.
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat ein Azubi, wenn er vor der Kündigung während der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Dann würde die Bundesagentur für Arbeit die Kassenbeiträge übernehmen.
Wenn die Ausbildung abgeschlossen wurde, bleibt der ehemalige Azubi bei seiner Kasse krankenversichert. Da mit dem Beginn eines Angestelltenverhältnisses in der Regel die Vergütung steigt, werden die Krankenkassenbeiträge dementsprechend prozentual angepasst. Sollte der Auszubildende nach dem Abschluss zu einem neuen Betrieb wechseln, muss er diesen über seine Krankenkasse informieren.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Such die Kasse aus, die zu Dir passt!
Alle Kassen sind gleich? Ganz und gar nicht! Viele Kassen haben zahlreiche Zusatzleistungen, die auch in der Ausbildung sehr hilfreich sein können.
Tipp: Jeder Azubi kann die Krankenkasse frei auswählen – unabhängig von der Krankenversicherung der Eltern.
Wechsel schnell und unkompliziert
Kennst Du schon den CHECK24-Wechselservice? Damit kannst Du ganz unkompliziert zu Deiner Lieblingskasse wechseln! Einfach in nur fünf Minuten Deinen Antrag online ausfüllen und unterschreiben!
Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.
Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 70 Krankenkassen kostenlos vergleichen.
Gemäß § 15 VersVermV und § 60 Abs. 1 S. 2 ("Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") sowie Abs. 2 VVG ("Markt- und Informationsgrundlage") weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Such die Kasse aus, die zu Dir passt!
Alle Kassen sind gleich? Ganz und gar nicht! Viele Kassen haben zahlreiche Zusatzleistungen, die auch in der Ausbildung sehr hilfreich sein können.
Tipp: Jeder Azubi kann die Krankenkasse frei auswählen – unabhängig von der Krankenversicherung der Eltern.
Wechsel schnell und unkompliziert
Kennst Du schon den CHECK24-Wechselservice? Damit kannst Du ganz unkompliziert zu Deiner Lieblingskasse wechseln! Einfach in nur fünf Minuten Deinen Antrag online ausfüllen und unterschreiben!
Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.