Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten: Das Wichtigste zusammengefasst
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Studierende an deutschen Hochschulen müssen sich krankenversichern.
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Als Student kannst du in der Regel bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres beitragsfrei über die Familienversicherung deiner Eltern mitversichert werden.
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Außerhalb der Familienversicherung musst du dich als Student entweder vergünstigt in der studentischen Krankenversicherung deiner Kasse versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen.
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Eine Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung ist in der Regel bis zum Ende des Semesters möglich, indem du das 30. Lebensjahr vollendet hast.
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Weil sich die Leistungen und Kosten der einzelnen Krankenkassen unterscheiden, kann es sich für dich lohnen, möglichst viele Krankenkassen miteinander zu vergleichen.
Inhaltsverzeichnis
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Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung
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Leistungen der studentischen Krankenversicherung
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Beitragsstruktur und Kosten
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Wahl und Wechsel der Krankenkasse
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Studieren im Ausland
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Befreiung von der Versicherungspflicht
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Ende der studentischen Krankenversicherung
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Häufige Fragen
Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung
Damit du in der studentischen Krankenversicherung (KVdS) deiner gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Versicherungsfähiges Studium
Wenn du dein Studium an einer deutschen Uni oder Hochschule absolvierst, kommt die studentische Krankenversicherung für dich infrage. Solltest du ein duales oder berufsbegleitendes Studium beginnen oder an einer privaten Hochschule ohne staatliche Anerkennung studieren, kannst du nicht in der KVdS versichert werden.
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Keine Abdeckung durch die Familienversicherung
Solange du beitragsfrei durch die Familienversicherung deiner Eltern abgesichert bist (in der Regel bis zu deinem 25. Geburtstag und solange dein Einkommen unter 505 Euro liegt, 556 Euro bei Minijob), kannst du dich nicht günstiger versichern. Sobald die Abdeckung durch die Familienversicherung nicht mehr möglich ist, kann die KVdS für dich relevant sein.
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Höchstalter
Wenn du unter 30 Jahre alt bist, kommt die studentische Krankenversicherung grundlegend für dich infrage. Du kannst dich dann – bis zu dem Semester, in dem du 30 Jahre alt wirst – studentisch Krankenversichern. In Ausnahmefällen sind zusätzlich Verlängerungen möglich, – etwa aufgrund einer längeren Krankheit oder der Geburt eines Kindes. Wenn du deine Hochschulberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg erworben hast, kann dies deine studentische Krankenversicherung ebenfalls um die entsprechende Dauer verlängern. Durch solche Verlängerungen ist der Eintritt in die studentische Krankenversicherung bis zum Höchstalter von 37 Jahren möglich.
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Arbeitszeiten
Wenn du neben deinem Studium arbeitest und deine regelmäßige Wochenarbeitszeit – beispielsweise für Werkstudenten – 20 Stunden nicht überschreitet, ist die Absicherung in der KVdS für dich möglich. Für Pflichtpraktika, die im Rahmen des Studiums absolviert werden müssen, gilt die 20-Stunden-Grenze nicht. Daneben gibt es die 26-Wochen-Regelung, die besagt: du kannst dich auch dann studentisch krankenversichern, wenn deine wöchentliche Arbeitszeit innerhalb eines Zeitjahres für höchstens 26 Wochen (182 Kalendertage) über 20 Stunden liegt. Das gilt allerdings nur, wenn du die Mehrarbeit an Wochenenden, abends, nachts oder während deiner Semesterferien verrichtest und der Zeitraum im Vorhinein bekannt ist.
Altersgrenzen für Studierende in der GKV
Altersgrenze
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Versicherung
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Bis 25 Jahre
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Kostenlose Familienversicherung über deine Eltern
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Bis 30 Jahre
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Studentische Krankenversicherung
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Bis maximal 37 Jahre
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Studentische Krankenversicherung in Ausnahmefällen
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Spricht einer dieser Punkte zu Beginn oder während deines Studiums gegen eine studentische Krankenversicherung, entfällt deine Versicherungspflicht in der KVdS und du wirst freiwillig gesetzlich versichert. Dadurch werden deine Beiträge anders berechnet, wodurch sie in der Regel deutlich ansteigen. Wenn du dich freiwillig gesetzlich versichern musst, kann sich eine private Krankenversicherung für Studenten für dich lohnen.
Leistungen der studentischen Krankenversicherung
Die Leistungen der studentischen Krankenversicherung sind meist identisch zu denen der regulären gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings gibt es einige Besonderheiten und spezifische Aspekte, die für dich als Student besonders relevant sein können:
Präventionsmaßnahmen
Viele Krankenkassen bieten dir spezielle Präventionskurse oder Gesundheitsprogramme an, die besonders auf die Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten sind. Dazu können z. B. Stressmanagement-Kurse, Ernährungsberatungen oder sportliche Aktivitäten gehören.
Psychologische Beratung
Sollte es dir im Verlauf deines Studiums psychisch nicht gut gehen, bietet die studentische Krankenversicherung Hilfsangebote. Einige Krankenkassen bieten psychologische Beratungsleistungen an, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Studenten zugeschnitten sind.
Auslandsaufenthalte
Wenn du einen Teil deines Studiums im Ausland verbringst, – etwa im Rahmen eines Auslandssemesters – bieten viele Krankenkassen Beratungen an und unterstützen dich bei der Planung deines Auslandsaufenthalts. Auch übernehmen einige Krankenkassen anfallende Kosten für Reiseschutzimpfungen, die im Rahmen eines verpflichtenden Auslandssemesters von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden.
Übergang nach deinem Studium
Wenn du dein Studium beendet hast und nicht direkt mit deiner beruflichen Karriere beginnst, kannst du noch bis zum Ende des Semesters deiner Exmatrikulation über den Studierenden-Tarif versichert sein. Abhängig davon, wie es beruflich für dich weitergeht, können unterschiedliche Krankenversicherungen für dich sinnvoll sein. Einige Krankenkassen bieten dir nach deiner Exmatrikulation spezielle Beratungsleistungen an, um dir den Übergang zu erleichtern.
Beitragsstruktur und Kosten
In der studentischen Krankenversicherung musst du lediglich 70 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes bezahlen (10,22 Prozent statt 14,6 Prozent). Um den Beitrag zu ermitteln, wird dir ein fiktives Einkommen in Höhe des maximalen BAföG-Satzes zugrunde gelegt, den Studenten erhalten, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Dieser beträgt aktuell 855 Euro pro Monat.
Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung (Eltern und Kinderlose unter 23 Jahren: 3,4 Prozent, Kinderlose über 23 Jahre: 4,0 Prozent). Bis zu diesem Punkt sind die Kosten der Studierenden-Tarife in allen Krankenkassen gleich. Lediglich durch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag ergeben sich Unterschiede.
Beispielrechnung für die Kosten der studentischen Krankenversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,5 %. Stand: 10/2024.
Kostenstelle
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Kosten
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70 % des Beitragssatzes auf BAföG-Satz
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87,38 €
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Zusatzbeitrag (2,5 %)
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21,38 €
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Pflegeversicherung
Eltern und Kinderlose unter 23 Jahren
Kinderlose über 23 Jahre
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29,07 €
34,20 €
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Gesamt
Eltern und Kinderlose unter 23 Jahren
Kinderlose über 23 Jahre
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137,83 €
142,96 €
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Zuschuss bei BAföG-Bezug
Wenn du eigene Beiträge zahlst und BAföG erhältst, werden dir deine Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung bezuschusst. Seit dem Wintersemester 2022/23 beträgt der Zuschuss 122 Euro pro Monat. Ab 30 Jahren liegt er bei 205 Euro.
Wahl und Wechsel der Krankenkasse
Wir empfehlen dir, zu Beginn deines Studiums einen Krankenkassenvergleich durchzuführen und diesen jährlich zu wiederholen. Da du den individuellen Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse als Student selbst bezahlen musst, kann dir der Wechsel zu einer günstigeren Kasse monatlich Geld sparen. Zur Einschätzung der Kosten deiner aktuellen Versicherung haben wir dir alle Zusatzbeiträge der Krankenkassen zusammengestellt.
Achte bei der Wahl deiner Krankenkasse darauf, dass die gebotenen Leistungen der Kasse möglichst deinen Bedürfnissen entsprechen. So gibt es beispielsweise viele Krankenkassen, die die Kosten für professionelle Zahnreinigungen bezuschussen oder sie sogar vollständig übernehmen. Auch bezüglich Krebsvorsorge, Impfungen und Osteopathie können sich die Leistungen der einzelnen Kassen stark unterscheiden.
Mit CHECK24 kannst du 73 gesetzliche Krankenversicherungen vergleichen und bequem online deine Krankenkasse wechseln. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten, sofern du bereits als eigenständiges Mitglied bei deiner Krankenkasse versichert bist. Warst du bislang über deine Eltern familienversichert, kannst du deine Krankenkasse mit dem Datum deines 25. Geburtstages wechseln
Sonderkündigungsrecht optimal nutzen
"Normalerweise musst du nach einem Wechsel deiner Krankenkasse für 12 Monate dort versichert bleiben. Gegen Ende eines Jahres geben die Krankenkassen jedoch Ihre Zusatzbeiträge für das kommende Jahr bekannt. Kündigt deine Krankenkasse an, den individuellen Zusatzbeitrag zu erhöhen, entfällt diese Bindungsfrist. Du kannst dann – unter Einhaltung der Kündigungsfrist – bis zu dem Zeitpunkt, an dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals anfällt, in eine andere Krankenkasse wechseln. Im besten Fall solltest du daher gegen Ende jedes Jahres einen Krankenkassenvergleich durchführen."
– Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Krankenversicherungen
Studieren im Ausland
Bei einem länderübergreifenden Studium solltest du Folgendes beachten.
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Auslandssemester / Studium im Ausland
Wenn du ein Auslandssemester planst oder dein gesamtes Studium im Ausland verbringst, solltest du dich immer bei der dortigen Hochschule oder Universität zum Thema Krankenversicherung informieren. Denn teilweise geben ausländische Hochschulen eine Krankenversicherung vor, die von Studenten aus anderen Ländern abgeschlossen werden muss.
In den meisten Fällen ist es empfehlenswert eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass Krankenkassen prinzipiell nicht für einen Krankenrücktransport aufkommen. Insbesondere für ein Auslandstudium außerhalb Europas ist eine Auslandskrankenversicherung essenziell, da die GKV dort in der Regel keinen oder nur beschränkten Versicherungsschutz bietet.
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Ausländische Studenten in Deutschland
Auch als ausländischer Student, der sich an einer deutschen Fachhochschule oder Universität einschreibt, bist du in der Regel versicherungspflichtig. In diesem Fall kannst du dich bei einer Krankenkasse versichern, die für das Bundesland deines Wohnortes oder deiner deutschen Hochschule geöffnet ist.
Falls du aus einem EU-Staat nach Deutschland kommst, kannst du dir alternativ die gesetzliche Versicherung deines Heimatlandes bei deiner Einreise anerkennen lassen. Allerdings übernimmt die Krankenversicherung deines Heimatlandes unter Umständen nicht alle Kosten für eine Behandlung in Deutschland.
Das Gleiche gilt, wenn du aus einem Staat kommst, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.
Ausländische Studenten mit PKV
Falls du in deinem Heimatland eine private Krankenversicherung abgeschlossen hast, solltest du bei deinem Versicherer nachfragen, ob und in welchem Umfang für dich Versicherungsschutz in Deutschland besteht.
Befreiung von der Versicherungspflicht
Wenn du dich von der Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung befreien lässt, kannst du stattdessen eine private Krankenversicherung abschließen. Dies kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn du weißt, dass du dich auch nach deinem Studium privat krankenversichern möchtest.
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für die Dauer deines Studiums dann allerdings nicht mehr möglich.
Wenn du dich für dein Studium privat krankenversichern möchtest, besteht die Möglichkeit dazu in mehreren Situationen
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Bis zu drei Monate nach deiner Immatrikulation
Du kannst dich grundsätzlich innerhalb der ersten drei Monate deiner Immatrikulation entscheiden, ob du dich privat oder gesetzlich versichern möchtest.
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An deinem 25. Geburtstag
Wenn du während deines Studiums 25 Jahre alt wirst und bis zu diesem Zeitpunkt familienversichert warst, musst du dich eigenständig versichern. Solltest du dich privat krankenversichern wollen, kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
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Ende der Pflichtversicherung
Wenn deine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, bist du freiwillig gesetzlich versichert. In der Regel ist dies an deinem 30. Geburtstag der Fall. Du hast dann zwei volle Kalendermonate zum Monatsende Zeit, um in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
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Selbstständig oder gutverdienend
Wenn du dich während deines Studiums selbstständig machst und deine Selbstständigkeit dein Studium überwiegt, herrscht für dich in der Regel Versicherungsfreiheit, wodurch ein Wechsel in die PKV möglich ist. Damit du dich als Angestellter privat krankenversichern kannst, muss zusätzlich dein jährliches Bruttoeinkommen über 69.300 Euro liegen.
Ende der studentischen Krankenversicherung
Ausschlaggebend für den weiteren Verlauf deiner Krankenversicherung ist deine berufliche Situation im Anschluss an dein Studium.
Solltest du etwa ein Zweit- oder Masterstudium beginnen, bleibst du in der studentischen Krankenversicherung versichert, solange du auch dann noch die Voraussetzungen für die Versicherung erfüllst.
Wenn du ein Angestelltenverhältnis beginnst, wirst du in der Regel gesetzlich versichert. Ab einem Gesamteinkommen von mehr als 69.300 Euro pro Jahr besteht alternativ die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Warst du während deines Studiums gesetzlich versichert und du machst dich nach deinem Studium selbstständig, steht dir die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung frei.
Familienversicherung nach Studium
Falls du nach deinem Studium noch nicht 25 Jahre alt bist und dein monatliches Einkommen unter der Verdienstgrenze von 505 Euro liegt (556 Euro bei Minijob), kannst du dich auch weiterhin beitragsfrei familienversichern, bis dein Einkommen die Grenze überschreitet. Bei einem regulären Angestelltenverhältnis kann dein Monatseinkommen diese Grenze um die Werbungskostenpauschale von aktuell 102,50 Euro überschreiten, ohne dass du aus der Familienversicherung entfällst.
Häufige Fragen
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Was gilt für duale Studenten und Promotionsstudenten?
Bei einem dualen oder berufsbegleitenden Studium bist du in der Regel als Arbeitnehmer oder Auszubildender versichert.
Als Promotionsstudent ist eine Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung für dich nur möglich, wenn deine Promotion noch vor Abschluss deines Master- oder Diplomstudiengangs oder deines Staatsexamens erfolgt.
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Wie ist mein Kind versichert, während ich studiere?
Als studierender Elternteil hast du für die Krankenversicherung deines Kindes unterschiedliche Möglichkeiten. Diese variieren je nach Art der Versicherung von dir und deinem Partner.
Bist du beispielsweise nicht verheiratet und über die Familienversicherung deiner Eltern versichert, kann auch dein Kind beitragsfrei über die Versicherung seiner Großeltern abgesichert werden. Wenn du studentisch krankenversichert bist, kann dein Kind über dich beitragsfrei mitversichert werden. In beiden Fällen müssen jedoch die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sein.
Sind du und dein Partner privat krankenversichert, könnt ihr euer Kind ebenfalls privat oder freiwillig gesetzlich versichern. In beiden Fällen fallen eigene Beiträge an.
Wenn du Fragen zu den Möglichkeiten in deiner individuellen Situation hast, beraten dich unsere Experten gerne per E-Mail oder Telefon.
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Welche Vorteile bietet mir eine private Krankenversicherung für Studenten?
Studententarife privater Krankenversicherungen bieten dir ihre Leistungen zu besonders günstigen Beiträgen. Je nach Leistungsumfang des Tarifs sind die monatlichen Beiträge teilweise sogar günstiger als in der studentischen Krankenversicherung.
Wenn du ein Jahr lang keine Leistungen bezogen hast, erstatten dir einige Tarife sogar einen Teil deiner gezahlten Beiträge zurück.
Achte darauf, dass die Selbstbeteiligung des Tarifs möglichst gering ausfällt, damit du im Leistungsfall keine hohen Kosten tragen musst.
Wenn du am Ende deines Studiums einen Job beginnst, kannst du dich als Arbeitnehmer gesetzlich versichern. Dies gilt auch dann, wenn dein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen sollte.
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Muss ich etwas beachten, wenn ich während meines Studiums versicherungspflichtig werde?
Wirst du während deines Studiums 25. Jahre alt, musst du deine Krankenkasse über deinen Status als Student informieren.
Falls du BAföG erhältst, solltest du dein zuständiges BAföG-Amt über die Änderung informieren, damit du den Zuschuss auch sicher erhältst.
Es kann sinnvoll sein, dass du schon vor dem Eintritt deiner Versicherungspflicht mit deiner Krankenkasse in Kontakt trittst, um einen reibungslosen Übergang in die studentische Krankenversicherung zu gewährleisten.