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Krankenkassenwechsel: Das Wichtigste zusammengefasst

  • In Deutschland gibt es ein Krankenkassenwahlrecht. Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse unter Berücksichtigung der Bindungs- und Kündigungsfrist beliebig oft wechseln.
  • Sind Sie seit mindestens 12 Monaten Mitglied bei Ihrer aktuellen Krankenkasse, können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende zu einer anderen Krankenkasse wechseln.
  • Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag oder wechseln Sie Ihren Arbeitgeber, dann haben Sie ein einmaliges Sonderkündigungsrecht und können auch innerhalb der 12-monatigen Bindungsfrist Ihre Krankenkasse wechseln.
  • Der Großteil der Leistungen ist bei allen Krankenkassen gleich. Es gibt jedoch Unterschiede bei der Beitragshöhe, dem Serviceangebot und den freiwilligen Zusatzleistungen.
Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Krankenversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Kranken­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 11.01.2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann ist ein Krankenkassenwechsel möglich?
  2. So funktioniert der Krankenkassenwechsel
  3. Worauf Sie bei der Wahl einer Krankenkasse achten sollten
  4. Wann lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?
  5. Wann kann ein Krankenkassenwechsel nachteilig sein?
  6. 3 Tipps für einen reibungslosen Wechsel der Krankenkasse
  7. Häufige Fragen

Wann ist ein Krankenkassenwechsel möglich?

Sind Sie bereits seit 12 Monaten bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert, können Sie Ihre Krankenversicherung nach dieser Bindungsfrist zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einer Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende wechseln.

Seit dem 01.07.2023 gilt eine Neuregelung, nach der die Kündigungsfrist bereits mit der Übermittlung Ihres Antrags an die neue Kasse beginnt.

Die 12-monatige Bindungsfrist entfällt, wenn Ihre Kasse ankündigt, den Zusatzbeitrag zu erhöhen. Ist dies der Fall, erhalten Sie bis zu dem Zeitpunkt, an dem der erhöhte (oder erstmals eingeführte) Zusatzbeitrag erstmals fällig wird, ein einmaliges Sonderkündigungsrecht.

 

Beispielhafter zeitlicher Verlauf eines GKV-Wechsels

 

Beantragen Sie den Wechsel beispielsweise im Januar, können Sie zum 31. März Ihre bisherige Krankenkasse verlassen und zum 01. April Mitglied bei Ihrer neuen Wunschkasse sein. Die neue Krankenkasse erstellt für Sie eine Kündigung und leitet diese an Ihre bisherige Kasse weiter.

Ausnahme Wahltarife

Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht für freiwillig Versicherte, die einen Wahltarif für das gesetzliche Krankengeld abgeschlossen haben.

Bei einem Arbeitgeberwechsel gilt weder die Kündigungs- noch die Bindungsfrist. In diesem Fall können Sie bis zu 14 Tage nach Beginn Ihres neuen Arbeitsverhältnisses den Wechsel in eine andere Krankenkasse beantragen.

 

So funktioniert der Krankenkassenwechsel

Möchten Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln, ist keine Kündigung bei Ihrer aktuellen Kasse nötig. Sie stellen einfach einen Mitgliedsantrag bei Ihrer Wunschkasse und diese informiert Ihre aktuelle Krankenkasse über den Wechselwunsch. Bei vielen Krankenkassen ist der Mitgliedsantrag komplett online möglich. Sind alle Bedingungen für den Wechsel erfüllt, werden Sie von Ihrer neuen Kasse zum Wechsel informiert.

Sie müssen lediglich Ihren Arbeitgeber formlos über den Krankenkassenwechsel informieren. Dieser setzt sich mit Ihrer neuen Kasse in Verbindung, die Ihre neue Mitgliedschaft bestätigt. Dieser Schritt gewährleistet, dass die Kassenbeiträge korrekt abgeführt werden.

Während des gesamten Wechselprozesses sind Sie garantiert lückenlos versichert und können jederzeit Ärzte besuchen und medizinische Versorgung in Anspruch nehmen.

 

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Worauf Sie bei der Wahl einer Krankenkasse achten sollten

Die Leistungen der Krankenkassen unterscheiden sich in den Bereichen Preis, Leistung und Serviceangebot.

Achten Sie daher auf:

  1. Die Höhe des Zusatzbeitrags
    Der individuelle Zusatzbeitrag jeder Krankenkasse entscheidet über die Höhe Ihres Beitrags. Möchten Sie mit einem Wechsel in erster Linie sparen, dann wählen Sie eine Krankenkasse mit einem möglichst niedrigen Zusatzbeitrag. Im Jahr 2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 %. Während einzelne Kassen einen Zusatzbeitrag von 0,9 % erheben, verlangen andere dagegen bis zu 2,70 %. Dadurch ergibt sich eine potenzielle Kostenersparnis von 559 € pro Jahr. Für Selbstständige liegen die Kosten doppelt so hoch, da sie keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen eine Tabelle mit den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen zusammengestellt.
  2. Freiwillige Zusatzleistungen
    Rund 95 Prozent aller Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich vorgeschrieben und daher bei allen Kassen identisch. Daneben bieten die Kassen jedoch freiwilligen Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausreichen. Entscheiden Sie sich für eine Krankenkasse, die Leistungen anbietet, die Ihren persönlichen Bedürfnissen am besten entsprechen. Dies könnte zum Beispiel umfangreichere Angebote in der Zahnmedizin oder zusätzliche Leistungen in der Osteopathie umfassen.
  3. Die Serviceangebote
    Jede Krankenkasse gestaltet ihr eigenes Serviceangebot. Legen Sie etwa Wert auf persönlichen Kontakt, ist eine Kasse mit vielen regionalen Geschäftsstellen für Sie sinnvoll. Andere Kassen bieten beispielsweise ein Servicetelefon, das rund um die Uhr besetzt ist. Wiederum andere helfen den Versicherten beim Zugang zu Facharztterminen. Auch bieten viele Kassen die digitale Einreichung von Rechnungen via App an.

 

Wann lohnt sich ein Krankenkassenwechsel?

Jede Krankenkasse macht ihre eigene Finanzplanung und wirtschaftet eigenständig. Über den Zusatzbeitrag können die Kassen ihre Beiträge anpassen, um so Mehrkosten zu decken oder über günstige Beiträge in den Wettbewerb mit anderen Kassen zu treten. Ab November – wenn die Zusatzbeiträge für das kommende Jahr kalkuliert werden – lohnt sich ein Krankenkassenvergleich besonders.

In diesen Fällen lohnt sich ein Krankenkassenwechsel besonders

  • Ihre Kasse erhöht den Zusatzbeitrag
    Kündigt Ihre Kasse an, den Zusatzbeitrag im neuen Jahr zu erhöhen (oder ihn erstmalig einzuführen), können Sie durch einen Wechsel monatlich Kosten sparen. Sollte Ihre Krankenkasse eine Beitragserhöhung planen, werden Sie per Brief darüber informiert.
  • Der Beitrag ihrer Kasse liegt bereits über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag
    Liegt der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse schon jetzt über dem durchschnittlichen (Stand 2024: 1,7 %), können Sie auch in diesem Fall durch einen Wechsel monatlich sparen.
  • Ihre Kasse bietet keine attraktiven Zusatzleistungen
    Entsprechen die Ihnen aktuell gebotenen Zusatzleistungen nicht Ihren Wünschen, können Sie durch einen Wechsel profitieren. Achten Sie beim Wechsel entsprechend auf die Zusatzleistungen der neuen Krankenkasse.
  • Ihre Kasse kündigt Leistungskürzungen an
    Kündigt Ihre Krankenkasse an, dass aktuell gebotene Leistungen zukünftig verringert werden oder vollständig entfallen, können Sie diese Leistungskürzungen durch einen Krankenkassenwechsel vermeiden.
  • Sie sind mit dem Service Ihrer Krankenkasse unzufrieden
    Haben Sie – beispielsweise aufgrund beschränkter Öffnungszeiten – Probleme Ihre Krankenkasse zu erreichen, können Sie sich durch einen Wechsel bessere Serviceleistungen sichern. Etwa, dass Sie Rechnungen digital per App einreichen können.
  • Ihre Kasse bietet keine attraktiven Bonusprogramme
    Entspricht das Bonusprogramm Ihrer aktuellen Krankenkasse nicht Ihren Wünschen, können Sie auch hier durch einen Wechsel profitieren. Dadurch können Sie beispielsweise Geld- oder Sachprämien erhalten, indem Sie regelmäßig Sport treiben.

CHECK24 Umfrage: Beitragserhöhung ist wichtigster Grund für Krankenkassenwechsel

Nach einer von CHECK24 in Auftrag gegebenen Umfrage gaben 41 Prozent der Befragten an, dass die aktuelle Beitragserhöhung ihrer Krankenkasse ein Grund für den Wechsel ist. Weitere 30 Prozent nennen eine grundsätzliche Unzufriedenheit mit dem Beitrag ihrer Krankenkasse als Wechselgrund. Aber auch fehlender Service oder negative Service-Erfahrungen sorgen für den Wunsch, eine neue Krankenkasse zu finden.

 

41 Prozent der Wechselwilligen geben an, dass die aktuelle Beitragserhöhung ihrer Krankenkasse ein Grund für den Wechsel ist. Weitere 30 Prozent nennen eine grundsätzliche Unzufriedenheit mit dem Beitrag ihrer Krankenkasse als Wechselgrund. Aber auch fehlender Service oder negative Service-Erfahrungen sorgen für den Wunsch, eine neue Krankenkasse zu finden. Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von CHECK24, an der 2.139 Personen zwischen dem 21. und 4.1.2024 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Basis: Alle Befragten, die ihre Krankenkasse gewechselt haben oder einen Wechsel vorhaben.

 

Wann kann ein Krankenkassenwechsel von Nachteil sein?

Obwohl der Wechsel in eine neue Krankenkasse möglichst vorteilhaft für Sie sein sollte, kann ein unüberlegter Wechsel auch zu Nachteilen führen.

Beachten Sie daher:

  • Leistungskürzungen während neuer Bindungsfrist
    Krankenkassen können Ihre Zusatzleistungen anpassen. Nach einem Krankenkassenwechsel gilt jedoch wieder eine 12-monatige Bindungsfrist. Sollte Ihre neue Krankenkasse die Zusatzleistungen nach Ihrem Wechsel kürzen, kann ein erneuter Wechsel erst stattfinden, wenn die neue Bindungsfrist nicht mehr greift.
  • Verlust von Bonusvorteilen (z. B. Bonuspunkte)
    Haben Sie das Bonusprogramm Ihrer aktuellen Krankenkasse genutzt und beispielsweise noch Bonuspunkte übrig, verfallen diese bei einem Wechsel in eine andere Kasse. Prüfen Sie bei einem bevorstehenden Wechsel, ob Sie vorher noch offene Prämien einlösen können.

 

3 Tipps für einen reibungslosen Wechsel der Krankenkasse

Damit Ihr Krankenkassenwechsel schnellstmöglich vollzogen werden kann, gibt es drei Punkte, die Sie schon vorab beachten können:

  1. Antrag auf Wechsel trotz Bindungsfrist
    Selbst wenn Ihre 12-monatige Bindungsfrist noch greift, können Sie den Wechsel in eine andere Krankenkasse beantragen. Der Wechsel erfolgt dann automatisch zum nächstmöglichen Termin. So können Sie vermeiden, dass Sie Ihren Wechselwunsch wieder vergessen.
  2. Achten Sie auf einen vollständigen und lückenlosen Antrag
    Der Wechsel kann nur dann stattfinden, wenn Sie alle benötigten Angaben machen und die entsprechenden Unterlagen einreichen. Für den Fall, dass Unterlagen fehlen, reichen wir Ihren vorläufigen Wechselantrag dennoch an die Kasse weiter, um ein frühes Datum für die Kündigungsfrist zu sichern.
  3. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber formlos über Ihren Wechsel
    Die Information an den Arbeitgeber ist wichtig, da dieser in vielen Fällen die Beiträge abführt. Als Information reicht beispielsweise eine einfache E-Mail an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Ihr Vorteil bei einem Krankenkassenwechsel mit CHECK24: Nach Antragsstellung stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung, welches Sie direkt an Ihren Arbeitgeber weiterleiten können.

 

Häufige Fragen

  • Kann ich meine gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn ich krank bin?

    Prinzipiell ist ein Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung für jeden möglich und bei Einhaltung aller Fristen muss die neue Kasse den Wechselantrag annehmen. Allerdings sollten Sie beachten, dass es durch einen Wechsel zu Verzögerungen in der Auszahlung des Krankengeldes kommen kann.

  • Welche Unterlagen benötige ich für den Wechsel der Krankenkasse?

    Wenn Sie Ihre Krankenkasse mit CHECK24 wechseln, benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Adresse Ihres Arbeitgebers
      Damit weiß Ihre neue Krankenkasse, wo Ihre Krankenkassenbeiträge eingezogen werden.
    • Passfoto für elektronische Gesundheitskarte
      Dieses Foto können Sie in der Regel bequem bei Ihrer neuen Kasse online hochladen, sobald die Kasse Ihren Antrag bearbeitet.

    Werden weitere Dokumente benötigt, werden wir Sie konkret darüber informieren.

  • Ist der Krankenkassenwechsel für mich mit Kosten verbunden?

    Nein, durch einen Wechsel der Krankenkasse entstehen für Sie keine Kosten.

  • Was passiert mit laufenden Behandlungen, wenn ich die Krankenkasse wechsle?

    In diesem Fall übernimmt die neue Krankenkasse die Kosten für die weiteren notwendigen Leistungen. Falls vor der Kostenübernahme durch die alte Krankenkasse zusätzliche Genehmigungen erforderlich waren, kann es zu Ausnahmen kommen.

    Hier ist es ratsam, die Wunschkasse bezüglich der Kostenübernahme vorab zu befragen. Falls Sie dabei Unterstützung benötigen, helfen unsere Experten für gesetzliche Krankenversicherungen Ihnen gerne unverbindlich weiter.

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Ersparnis Arbeitnehmer und Arbeitgeber: 1118 € jährlich
Quelle: CHECK24-Vergleich für gesetzliche Krankenkassen, 01/2024

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