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Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 02.12.2024
Ein Wechsel der Krankenkasse ist besonders dann sinnvoll, wenn Ihre aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag erhöht oder die angebotenen Leistungen nicht mehr zu Ihren Bedürfnissen passen. Zwar sind die grundlegenden Leistungen bei allen Kassen gesetzlich festgelegt, doch unterscheiden sie sich in ihren Zusatzangeboten und Beitragssätzen. Durch einen regelmäßigen Wechsel der Krankenkasse können Sie sowohl Ihre Beiträge senken als auch von besseren Service- und Zusatzleistungen profitieren.
Krankenkassen erhöhen schon jetzt ihre Zusatzbeiträge! Hohes Sparpotenzial!
Zahlreiche Krankenkassen haben dieses Jahr bereits ihre Zusatzbeiträge erhöht. Weitere Beitragssteigerungen sind nicht ausgeschlossen.
Unsere umfassende Übersicht zeigt Ihnen die aktuellen Entwicklungen bei den Zusatzbeiträgen aller Krankenkassen. Sie können jederzeit einen Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse beantragen und so jährlich bis zu 1.158 Euro sparen .
Eine repräsentative Umfrage von YouGov im Auftrag von CHECK24 zeigt: 41 Prozent der Befragten nennen Beitragserhöhungen als Hauptgrund für einen Wechsel. Weitere 30 Prozent wechseln aufgrund genereller Unzufriedenheit mit ihrem Beitrag. Auch mangelnder Service oder negative Erfahrungen bewegen Versicherte zum Wechsel.
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von CHECK24, an der 2.139 Personen zwischen dem 21.12.2023 und 4.1.2024 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Basis: Alle Befragten, die ihre Krankenkasse gewechselt haben oder einen Wechsel vorhaben.
Beste Wechselzeit ab November
Ab November kalkulieren die Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag für das kommende Jahr.
Ein Krankenkassenvergleich ist dann besonders sinnvoll.
Möchten Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln, stellen Sie einen Mitgliedsantrag bei Ihrer Wunschkasse. Es ist keine Kündigung bei Ihrer aktuellen Kasse nötig. Bei vielen Krankenkassen ist der Mitgliedsantrag komplett online möglich.
Nach erfolgreicher Prüfung informiert Sie Ihre neue Kasse über den Wechsel. Informieren Sie anschließend Ihren Arbeitgeber bzw. die meldepflichtige Stelle, damit die Beiträge korrekt abgeführt werden können. Selbstständige und Erwerbslose müssen niemanden über den Wechsel informieren.
Für einen noch komfortableren Wechsel Ihrer Krankenkasse können Sie den CHECK24-Wechselservice nutzen. Nachdem Sie sich für eine neue Krankenkasse entschieden haben, können Sie den Wechselantrag direkt online stellen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt CHECK24 den Wechsel und informiert Sie laufend über den aktuellen Stand. Für die Ausstellung Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) müssen Sie zudem ein aktuelles Lichtbild bei der neuen Versicherung einreichen.
Der gesamte CHECK24-Wechselservice ist für Sie kostenlos.
Für einen Wechsel Ihrer Krankenkasse müssen Sie normalerweise seit mindestens 12 Monaten Mitglied Ihrer aktuellen Kasse sein. Ist dies der Fall, können Sie Ihre Krankenversicherung nach dieser Bindungsfrist zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einer Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende wechseln.
Die 12-monatige Bindungsfrist entfällt, wenn Ihre Kasse ankündigt, den Zusatzbeitrag zu erhöhen. Ist dies der Fall, erhalten Sie bis zu dem Zeitpunkt, an dem der erhöhte (oder erstmals eingeführte) Zusatzbeitrag erstmals fällig wird, ein einmaliges Sonderkündigungsrecht. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende.
Beantragen Sie den Wechsel beispielsweise im , können Sie zum Ihre bisherige Krankenkasse verlassen und zum Mitglied bei Ihrer neuen Wunschkasse sein.
Ausnahme Wahltarife
Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht für freiwillig Versicherte, die einen Wahltarif für das gesetzliche Krankengeld abgeschlossen haben. Hier gilt die für diesen Fall greifende 3-jährige Bindungsfrist.
Bei einem Arbeitgeberwechsel in Verbindung mit neuer Wahlfreiheit oder dem erstmaligen Eintritt in die Versicherungspflicht gilt weder die Kündigungs- noch die Bindungsfrist. In diesem Fall können Sie bis zu 14 Tage nach Beginn Ihres neuen Arbeitsverhältnisses den Wechsel in eine andere Krankenkasse beantragen. Dieser erfolgt dann in der Regel innerhalb weniger Tage.
Für einen Wechsel der Krankenkasse sollten Sie wesentliche Punkte berücksichtigen:
Neben einer Erhöhung des Zusatzbeitrags gibt es drei weitere Gründe, durch die Sie ein Sonderkündigungsrecht für Ihre gesetzliche Krankenversicherung erhalten. In allen drei entfällt zusätzlich die Kündigungsfrist und Sie können die Mitgliedschaft bei Ihrer aktuellen Krankenkasse mit sofortiger Wirkung beenden.
Um Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen, müssen Sie bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals fällig wird, einen Versicherungsantrag bei Ihrer Wunschkasse stellen. Dabei gilt das Datum, an dem der Antrag bei der neuen Krankenkasse eingeht. Wenn Sie Ihren Versicherungsantrag selbst per Post versenden möchten, sollten Sie auch die Versandzeit miteinplanen, damit Ihr Wechsel wie gewünscht stattfinden kann. Denn bis der Wechsel stattfindet, müssen Sie bei Ihrer alten Krankenkasse versichert bleiben und den erhöhten Zusatzbeitrag bezahlen.
Obwohl der Wechsel Ihrer Krankenkasse am besten nur Vorteile erbringen soll, sind in Ausnahmefällen auch Nachteile möglich.
Mögliche Vorteile | Mögliche Nachteile |
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Für Rentner, Studenten, Selbstständige und Arbeitslose gibt es Besonderheiten, die es bei einem Wechsel der Krankenkasse zu beachten gilt.
Bei einem Wechsel der Krankenkasse informiert die neue Krankenkasse die Rentenversicherung über den Wechsel. Der Beitrag wird weiterhin direkt von der Rente abgezogen, sodass Rentner niemanden über den Wechsel informieren müssen.
Wenn die Universität/Institution der neuen Krankenkasse nicht bekannt ist, benötigen bereits eingeschriebenen Studenten eine Immatrikulationsbescheinigung. Liegt diese noch nicht vor, wird stattdessen der Zulassungsbescheid benötigt.
Selbstständige müssen für den Wechsel in der Regel einen aktuellen Einkommensnachweis (z. B. Steuerbescheid oder Gewinnermittlung) vorlegen. Dieser wird von der neuen Krankenkasse benötigt, um die Beitragshöhe festzulegen. Sollte die selbstständige Person ihre Beiträge per Dauerauftrag überweisen, muss dieser nach der Bestätigung des Wechsels entfernt und mit dem angepassten Beitrag für die neue Kasse angelegt werden. So lassen sich Doppelzahlungen und Zahlungslücken vermeiden.
Auch während einer Arbeitslosigkeit können Sie unter Einhaltung der 12-monatigen Bindungsfrist und der 2-monatigen Kündigungsfrist in eine andere Krankenkasse wechseln. Statt des Arbeitgebers müssen Sie im Falle einer bestehenden Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit über Ihren Wechsel informieren. Da sie die Beiträge nicht selbst bezahlen, sparen Arbeitslose durch den Wechsel zwar keine Kosten, die Leistungen und Serviceangebote der Krankenkasse können sich aber dennoch verbessern.
Grundsätzlich ist ein Krankenkassenwechsel unabhängig vom Pflegegrad möglich. Sofern ein Pflegegutachten vorliegt, welches nicht älter als 12 Monate ist, kann dies entsprechend bei der neuen Krankenkasse eingereicht werden. Gegebenenfalls entfällt damit eine erneute Begutachtung durch den medizinischen Dienst.
Sollte kein Gutachten vorliegen, muss ein neuer Pflegeantrag gestellt werden, da der medizinische Dienst einmal jährlich den Stand des aktuellen Pflegegrades prüfen muss. Hierbei ist zu beachten, dass der medizinische Dienst eine feste und unabhängige Prüfstelle ist und die jeweilige Krankenkasse keinen Einfluss auf diese hat.
Damit Ihr Krankenkassenwechsel schnellstmöglich vollzogen werden kann, gibt es drei Punkte, die Sie beachten können:
Ja, gesetzliche Krankenkassen haben eine Annahmepflicht. Die Kassen sind dazu verpflichtet, Versicherte unabhängig von bestehenden Erkrankungen und Risiken anzunehmen. Ein Wechsel ist somit bei Einhaltung der Fristen grundsätzlich möglich. Sollten Sie während des Wechsels Krankengeld beziehen, kann es jedoch zu einer Verzögerung der Auszahlung kommen.
Wenn Sie Ihre Krankenkasse mit CHECK24 wechseln, benötigen lediglich ein Passfoto für Ihre elektronische Gesundheitskarte. Dieses Foto können Sie in der Regel bequem bei Ihrer neuen Kasse online hochladen, sobald die Kasse Ihren Antrag bearbeitet.
Werden weitere Dokumente benötigt, werden wir Sie konkret darüber informieren.
Das Recht zu einer Korrektur von Wahlerklärungen sorgt dafür, dass Sie sich in einem solchen Fall für die neue Kasse entscheiden können. Die Kündigungsfrist beginnt dabei nicht von vorne. Stellen Sie dazu einfach einen Wechselantrag bei der neuen Krankenkasse Ihrer Wahl.
Nein, durch einen Wechsel der Krankenkasse entstehen für Sie keine Kosten.
Nein, während des gesamten Wechselprozesses sind Sie garantiert lückenlos versichert und können jederzeit Arztbesuche wahrnehmen und medizinische Versorgung in Anspruch nehmen.
Wenn die Behandlung auch nach dem Wechsel fortgeführt werden muss, ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Wechsel mit Ihrer neuen Krankenkasse in Verbindung setzen und die laufende Behandlung besprechen. Gegebenenfalls muss eine neue Bewilligung für die Kostenübernahme der laufenden Behandlung beantragt werden. Unsere Experten für gesetzliche Krankenversicherungen unterstützen Sie dabei gerne.
Entscheiden Sie sich direkt nach einem Wechsel Ihrer Krankenkasse erneut dazu die Kasse zu wechseln, gilt zunächst die 12-monatige Bindungsfrist. Im Anschluss daran muss die 2-monatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Vom Eingang des Antrags auf Wechsel bei der neuen Krankenkasse bis zum tatsächlichen Wechsel können dadurch höchstens 14 Monate vergehen.
Ein deutlich schnellerer Wechsel ist möglich, wenn sowohl die Bindungs- als auch die Kündigungsfrist entfällt (z. B. bei Eintritt in die Familienversicherung des Partners). In solchen Fällen können Sie sich meist innerhalb weniger Tage in einer anderen Krankenkasse versichern.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission! Daher haben alle CHECK24-Kunden nach Abschluss einer Versicherung die Möglichkeit, uns über das unabhängige Portal eKomi zu bewerten.
alle BewertungenMit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Der einfache CHECK24-Wechselservice
Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.
Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.
Beispielrechnung:
Ersparnis Arbeitnehmer: 1.157,63 € jährlich
Ersparnis Arbeitnehmer und Arbeitgeber: 2.315,26 € jährlich
Quelle: CHECK24-Vergleich für gesetzliche Krankenkassen, 12/2024
Beispielrechnung:
Ersparnis Arbeitnehmer: 1.157,63 € jährlich
Ersparnis Arbeitnehmer und Arbeitgeber: 2.315,26 € jährlich
Quelle: CHECK24-Vergleich für gesetzliche Krankenkassen, 12/2024
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.