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mehr erfahrenWer gesetzlich krankenversichert ist, hat das Recht, seine Krankenkasse zu wechseln. Dies ist vom Gesetzgeber gewollt, um den Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stärken.
Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Versicherte zu einer anderen Kasse wechseln. Sie können sich bei jeder Kasse versichern, die für Ihr Bundesland geöffnet ist. Angestellte können auch Mitglied bei einer Kasse werden, die für das Bundesland geöffnet ist, in dem die Personalstelle ihres Arbeitgebers sitzt. Einen Überblick zu den günstigsten Zusatzbeiträgen in Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Sind Sie bereits seit 12 Monaten bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert, können Sie Ihre Krankenversicherung nach dieser Bindungsfrist zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einer Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende kündigen. Die neue Krankenkasse übernimmt für Sie die Erstellung und Übermittlung der Kündigung über ein elektronisches Meldeverfahren. Beantragen Sie den Wechsel zu Ihrer neuen Krankenkasse beispielsweise im Oktober, können Sie zum 31. Dezember Ihre bisherige Krankenkasse verlassen und zum Jahresbeginn Mitglied bei Ihrer neuen Wunschkasse sein.
Beispiel: Wechsel bei regulärer Kündigungsfrist
Wechsel beantragt im |
Sie verlassen Ihre Kasse zum |
Sie sind Mitglied bei Ihrer neuen Kasse zum |
---|---|---|
November | 31. Januar | 1. Februar |
Dezember | 28./29. Februar | 1. März |
Januar | 31. März | 1. April |
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (einen Überblick zu aktuellen Beitragserhöhungen finden Sie hier). Sie können in der Regel Ihre Krankenkasse wechseln – selbst wenn Sie noch keine 12 Monate bei der Kasse versichert sind. Um dieses Sonderkündigungsrecht zu nutzen, müssen Sie bis zum Ende des Monats, zu dem die Kasse den Beitrag erhöht, einen Wechsel zu einer neuen Krankenkasse Ihrer Wahl beantragen. Auch beim Sonderkündigungsrecht übernimmt die neue Krankenkasse die Erstellung und Übermittlung der Kündigung an Ihre alte Krankenkasse über das elektronische Meldeverfahren.
Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall ebenfalls zwei Monate. Das heißt: Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag zum 1. Januar, können Sie bis Ende Januar einen Wechsel zu einer neuen Wunschkasse beantragen. Der Austritt aus Ihrer bisherigen Krankenkasse wird dann Ende März wirksam und Anfang April können Sie bereits bei Ihrer neuen Wunschkasse versichert sein. Während der Kündigungsfrist müssen Sie den erhöhten Zusatzbeitrag noch an Ihre alte Kasse zahlen.
Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht für freiwillig Versicherte, die einen Wahltarif für das gesetzliche Krankengeld abgeschlossen haben.
Beispiel: Sonderkündigungsrecht
Zusatzbeitrag wird erhöht im | Wechselantrag gestellt bis | Sie verlassen Ihre Kasse zum | Mitglied bei Ihrer neuen Kasse zum |
---|---|---|---|
November | 30. November | 31. Januar | 1. Februar |
Dezember | 31. Dezember | 28./29. Februar | 1. März |
Januar | 31. Januar | 31. März | 1. April |
Bindungsfrist bei Arbeitgeber-Wechsel
Ein besonderes Wechselrecht besteht für Versicherte seit dem 1. Januar 2021, wenn sie ihren Arbeitgeber wechseln. Dann können Sie sofort die Kasse wechseln, d. h. ohne Kündigung bei ihrer Vorkasse und ohne Berücksichtigung der Bindungsfrist. Wichtig ist allerdings, dass Beschäftigte bis 14 Tage nach Arbeitsbeginn eine neue Kasse wählen.
Wir erklären Ihnen, wie Sie ganz einfach Ihre Krankenversicherung wechseln können.
Vor einem Wechsel sollten Sie die Höhe des Zusatzbeitrags sowie die Leistungen der einzelnen Krankenkassen miteinander vergleichen. Jede Krankenkasse legt mittlerweile einen eigenen Zusatzbeitragssatz fest, der zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 % erhoben wird. Auch in den Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus angeboten werden, unterscheiden sich die Kassen.
Der Wechsel ist für Sie ganz einfach, denn seit dem 1. Januar 2021 müssen Sie Ihre bisherige Krankenkasse nicht mehr selbst kündigen. Das übernimmt die neue Krankenkasse über ein elektronisches Meldeverfahren für Sie. Beachten Sie dennoch die Kündigungsfrist von vollen zwei Kalendermonaten.
Den Antrag für den Wechsel können Sie hier ganz einfach, schnell und unkompliziert direkt bei uns stellen.
Bei Ihrer Wunschkasse müssen Sie Ihren Antrag auf Mitgliedschaft einreichen. Wenn Sie über CHECK24 Ihren Wechsel beantragen, leiten wir für Sie Ihren Antrag an Ihre neue Wunschkasse weiter. So können Sie sicher sein, dass Ihr Antrag alle relevanten Angaben enthält.
Anders als in der privaten Krankenversicherung müssen Sie für einen Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse keine Fragen zu möglichen Vorerkrankungen beantworten. Wenn Sie vor Ihrem Wechsel der Krankenkasse bereits gesetzlich krankenversichert sind, dann muss Ihre neue Krankenkasse Sie in jedem Fall aufnehmen – selbst, wenn Sie unter einer schweren Krankheit leiden sollten.
Ihr Wechsel ist abgeschlossen, sobald auch Ihr Arbeitgeber bzw. meldepflichtige Stelle über Ihren Wechsel informiert ist. Die neue Krankenkasse schickt in der Regel der meldepflichtigen Stelle eine Mitgliedsbescheinigung. Bitte informieren aber auch Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre meldepflichtige Stelle (z. B. Arbeitsamt) über den Wechsel.
Wenn Sie die Krankenkasse wechseln möchten, sollten Sie vor allem auf die folgenden Punkte achten:
Zunächst sollten Sie auf den Beitrag Ihrer Krankenversicherung achten. Denn seit dem 1. Januar 2015 darf jede Krankenkasse einen eigenen Zusatzbeitrag erheben. Arbeitnehmer und Rentner müssen diesen seit Januar 2019 nur noch zur Hälfte übernehmen, Selbstständige müssen den vollen Beitrag alleine zahlen.
Wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt, hängt von der finanziellen Lage der jeweiligen Kasse ab. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind teils erheblich: Während einzelne Kassen einen Zusatzbeitrag von 0,84 Prozent erheben, verlangen andere bis zu 1,99 Prozent. Das heißt: Der mögliche Gesamtbeitrag schwankt zwischen 15,44 und 16,59 Prozent.
Beispiel: So viel kann ein Arbeitnehmer sparen
Kasse | Beitragssatz | Beitrag pro Monat (€) | Arbeit-nehmer-anteil pro Monat (€) | Ersparnis pro Jahr (€) |
---|---|---|---|---|
BKK exklusiv | 16,59 % | 827,42 | 413,71 | - |
BKK firmus | 15,90 % | 773,06 | 386,53 | 326 € |
BKK Euregio | 15,29 % | 770,06 | 385,03 | 344 € |
Für die Wahl der richtigen Krankenkasse ist häufig nicht allein der Beitragssatz entscheidend. Denn die Krankenkassen unterscheiden sich darin, welche freiwilligen Zusatzleistungen sie anbieten und wie gut ihr Service ist.
Rund 95 Prozent aller Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und daher bei allen Krankenkassen gleich. Für Sie als Versicherter bedeutet das, dass Sie bei einem Wechsel auf keinen wichtige Behandlung bzw. grundlegende Versorgung verzichten müssen. Darüber hinaus bieten die Kassen ihren Mitgliedern jedoch Zusatzleistungen an, die sich durchaus von Kasse zu Kasse unterscheiden. So gibt es etwa Krankenkassen, die eine professionelle Zahnreinigung, Osteopathie oder Gesundheitskurse bezuschussen. Andere bieten zusätzliche Impfungen, etwa für eine Auslandsreise. Sie sollten daher bei Ihrer Kassensuche überlegen, welche Zusatzleistungen Ihnen besonders wichtig sind und ob Sie für bestimmte Angebote unter Umständen einen höheren Beitrag in Kauf nehmen.
* Beispielhafte Auflistung, abhängig von der jeweiligen Krankenkasse.
Service
Die Krankenkassen unterscheiden sich in ihrem Serviceangebot. So bieten manche Kassen ein Servicetelefon, das rund um die Uhr besetzt ist. Andere helfen ihren Versicherten, einen Termin beim Facharzt zu bekommen oder haben viele regionale Geschäftsstellen.
Sie können Ihre Krankenkasse mit CHECK24 ganz einfach wechseln. Mit unserem Online-Vergleich können Sie zahlreiche gesetzliche Krankenversicherungen miteinader vergleichen und gezielt nach der Krankenkasse suchen, die am besten zu Ihnen passt. Zudem wird Ihnen auf einen Blick angezeigt, wie hoch der Beitrag der jeweiligen Krankenkasse ist und wie viel Sie bei einem Wechsel sparen können.
Auf Wunsch können Sie gleich online einen Antrag stellen. Bei Rückfragen sind unsere Kundenberater gerne für Sie da. Unser Vergleich zeigt Ihnen zudem an, welche freiwilligen Zusatzleistungen die einzelen Kassen bieten. Haben Sie noch Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung? Rufen Sie uns an – unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter.
Warum sollten Sie Ihre Krankenkasse über CHECK24 wechseln?
Ein seriöser Krankenkassenvergleich sollte eine große Anzahl an Krankenkassen aufführen, Beitragssätze für einzelne Berufsgruppen detailliert darstellen und auch relevante Zusatzleistungen transparent abbilden. All das bietet Ihnen unser CHECK24 Vergleich für gesetzliche Krankenkassen!
Mit aktuell 63 teilnehmenden Krankenkassen bieten wir Ihnen eine große Übersicht über allgemein zugängliche Kassen, deren Beitragssätze sowie Zusatzleistungen. Ebenso stellen wir Ihnen Kundenfeedback zu den einzelnen Krankenkassen zur Verfügung, damit Sie gut informiert, Ihre neue Wunschkasse wählen können.
Der Wechsel der Krankenkasse ist kinderleicht. Unser CHECK24 Expertenteam hat viel Erfahrung im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen sowie beim Kassenwechsel. Nutzen Sie daher unseren Service: Wir stehen Ihnen bei Fragen und Wünschen zur Verfügung, bis Sie schließlich Ihre neue Gesundheitskarte in den Händen halten.
Sollte doch einmal etwas nicht reibungslos funktionieren, ist Ihr Antrag bei uns in guten Händen. In der Regel können wir Ihr Anliegen schnell und einfach mit Ihrer neuen Wunschkasse klären, sodass Ihr Wechsel wie gewünscht zustande kommt.
Unser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie in unseren CHECK-24 Ratgebern zum Thema:
Hinweis: Vereinzelt bilden die Informationen in unserem Ratgeber nicht den aktuellen Stand ab. Der Ratgeber wird aktuell überarbeitet. Auf unseren Infoseiten finden Sie immer die aktuellsten Informationen.
Warum sollte ich meine Krankenkasse wechseln?
Niedrigere Beiträge, mehr Zusatzleistungen oder besserer Service – in unserem Ratgeber erklären wir, welche Vorteile ein Wechsel haben kann.
Wie wechsle ich meine Krankenkasse?
Ein Wechsel der Krankenkasse ist einfacher als viele denken. In unserem Ratgeber finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit den wichtigsten Punkten.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Der einfache CHECK24-Wechselservice
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