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mehr erfahrenAuch Selbstständige und Freiberufler brauchen eine Krankenversicherung. Wer sich hauptberuflich selbstständig macht, hat die freie Wahl zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die einzige Voraussetzung für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV ist, dass man entweder in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder mindestens ein Jahr direkt vor der Selbstständigkeit gesetzlich versichert war.
Wer sich nebenberuflich selbstständig macht und weniger als 66.600 Euro im Jahr verdient, hat dagegen keine Wahlfreiheit. In einem solchen Fall besteht weiterhin die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Als nebenberuflich selbstständig gilt in der Regel jeder, der seinen Arbeitsschwerpunkt in einem Angestelltenverhältnis hat – und als Arbeitnehmer damit mehr verdient und mehr Zeit aufwendet.
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Höhe der Beiträge für Selbstständige und Freiberufler nach dem Einkommen sowie weiteren Einnahmen wie etwa Kapitalerträgen oder Mieteinkünften. Da Selbstständige meist kein festes monatliches Einkommen haben, werden die Beiträge jährlich auf Grundlage des Einkommensteuerbescheids des Vorjahres festgelegt.
Beginn der Selbstständigkeit
Da zu Beginn der Selbstständigkeit noch kein Einkommenssteuerbescheid aus selbstständiger Arbeit vorliegt, berechnen die Krankenkassen den Beitrag im ersten Jahr auf Grundlage einer Einkommensschätzung. Die endgültige Beitragsbemessung erfolgt ab 2018 rückwirkend – wodurch sowohl Rück- als auch Nachzahlungen fällig werden können.
Selbstständige und Freiberufler können zwischen dem allgemeinen und verminderten Beitragssatz wählen. Wer auf die Zahlung eines gesetzlichen Krankengelds verzichtet, zahlt nur den ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 14 Prozent des Brutto-Einkommens. Bei einem Tarif mit Krankengeld wird der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent fällig. Zudem können sie einen Wahltarif abschließen: Je nach Tarif erhalten sie dann das gesetzliche Krankengeld bereits vor Ablauf von sechs Wochen oder erst später.
Anders als Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatzes übernimmt, müssen sowohl Selbstständige als auch Freiberufler den Beitrag für ihre gesetzliche Krankenversicherung alleine aufbringen.
Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der durchschnittlich 1,6 Prozent beträgt (Stand: 2023). Da die Krankenkassen je nach wirtschaftlicher Lage unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge erheben, können Versicherte durch den Wechsel zu einer günstigen Kasse bares Geld sparen.
Ermäßigter Beitragssatz (ohne Anspruch auf Krankengeld) |
14,0 Prozent |
Allgemeiner Beitragssatz (mit Anspruch auf Krankengeld) |
14,6 Prozent |
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag |
1,6 Prozent |
Bei der Einkommensberechnung gibt es eine Untergrenze. Sollten Selbstständige oder Freiberufler tatsächlich weniger verdienen, berechnet sich der Beitragssatz dennoch nach dieser Mindesteinkommensgrenze. Sie liegt derzeit bei 1.131,67 Euro im Monat (Stand: 2023).
Gleichzeitig gilt als Einkommensobergrenze die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4.987,50 Euro pro Monat. Wer mehr verdient, muss auf den darüber liegenden Teil keine Beiträge zahlen.
Beispiele: Beitrag für einen Selbstständigen*
Monatseinkünfte (Brutto) | Beitrag |
---|---|
3.000 € | 459,00 € |
4.000 € | 612,00 € |
5.000 € | 740,14 € (Höchstbeitrag) |
Wer sich als Selbstständiger oder Freiberufler für eine gesetzliche Krankenkasse entscheidet, kann Familienmitglieder in der Familienversicherung kostenlos mitversichern. Diese Möglichkeit gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht – hier muss jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag zahlen.
Da sich die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen richten, sinken bei niedrigeren Einkünften auch die Krankenkassenbeiträge. In der privaten Krankenversicherung (PKV) berechnen sich die Beiträge dagegen vor allem nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie dem gewünschten Versicherungsumfang.
Kurzfristiger Gewinneinbruch
Sollte ihr Gewinn plötzlich um mehr als ein Viertel einbrechen, können Selbstständige eine kurzfristige Beitragsanpassung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Als Nachweis gilt der Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer.
Selbstständige und Freiberufler, die freiwillig gesetzlich versichert sind, zahlen neben dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Durch einen Wechsel zu einer günstigeren Kasse können Sie daher jedes Jahr Geld sparen. Um zahlreiche Krankenkassen miteinander zu vergleichen, steht Ihnen der kostenlose Vergleichsrechner von CHECK24 zur Verfügung.
Wenn Sie im Online-Vergleich bei Ihrer Berufsgruppe „Selbstständiger“ angeben, ermittelt der Rechner sofort, wie hoch Ihre Beiträge bei den verschiedenen Kassen sind. Geben Sie zusätzlich Ihre aktuelle Kasse an, berechnet er außerdem Ihr jährliches Sparpotenzial. Das Gleiche gilt für Freiberufler.
Neben einem günstigen Zusatzbeitrag sollten Sie bei der Wahl der richtigen Krankenkasse auch auf die individuellen Zusatzleistungen achten. So bezuschussen manche Kassen etwa homöopathische Behandlungen oder professionelle Zahnreinigungen. Damit Sie einen Überblick über die wichtigsten Zusatzleistungen der Krankenkassen erhalten, sehen Sie diese im CHECK24-Versicherungsvergleich übersichtlich aufgelistet.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 60 Krankenkassen kostenlos vergleichen.
Gemäß § 15 VersVermV und § 60 Abs. 1 S. 2 ("Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") sowie Abs. 2 VVG ("Markt- und Informationsgrundlage") weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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