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Die BKK firmus ist eine bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse.
Die BKK firmus entstand 2003 aus dem Zusammenschluss der BKK Osnabrück und der BKK Unterweser. Die älteste Vorläuferkasse der BKK firmus wurde allerdings bereits im Jahr 1841 gegründet. Firmus ist ein lateinisches Wort und bedeutet sicher und stark.
Von ihrem Einkommen müssen Versicherte einen festgelegten Beitragssatz an ihre Krankenkasse bezahlen.
Der Beitragssatz setzt sich aus dem gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag zusammen. Ihren Zusatzbeitrag legen die Kassen je nach wirtschaftlicher Lage selbst fest. Im Durchschnitt beträgt er 2,5 % (Stand: 2025).
Mit einem Bruttoverdienst von 40.000 Euro pro Jahr zahlt ein Arbeitnehmer einen monatlichen Beitrag von 279,67
Euro.
Krankenkassenvergleich
Für frischgebackene Familien gibt es von der BKK firmus einen Familienbonus in Höhe von 250 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass Schwangere alle vorgesehenen Maßnahmen in Anspruch nehmen, an einem Rückbildungsgymnastik-Kurs teilnehmen und die ersten sechs Untersuchungen für den Nachwuchs (U1 bis U6) wahrnehmen.
Die BKK firmus übernimmt zudem die Kosten für alle Schutz- und Reiseimpfungen und bezuschusst Gesundheitskurse in verschiedenen Bereichen wie etwa Ernährung und Bewegung. Im Rahmen der BKK-Aktivwoche bezuschusst die Krankenkasse eine Gesundheitsreise der Versicherten mit 160 Euro pro Jahr.
Wer sich für das Bonusprogramm der BKK firmus anmeldet und sein gesundheitsbewusstes Verhalten dokumentiert, kann eine Barprämie von bis zu 60 Euro pro Jahr erhalten. Auch ohne Teilnahme am Bonusmodell gibt es finanzielle Zuschüsse für eine Vielzahl von Leistungen – etwa für eine professionelle Zahnreinigung, Osteopathie oder sportmedizinische Untersuchungen.
Klaus - Dieter L.Service18.06.2025
Schnelle Zusendung der Gesundheitskarte.
Natalia K.Service18.06.2025
War etwas enttäuscht, da direkt nach dem Wechsel die Beiträge nochmal erhöht wurden.
Jana W.Service16.06.2025
Kann ich noch nicht beurteilen, das ich erst seit 04/2025 Mitglied bin.
Claudia S.Service14.06.2025
Kein normaler E-Mailkontakt möglich nur kompliziertes Postfach mit PIN, was ich nicht nutzen kann.
Susanna L.Service13.06.2025
Ich muss aufgrund einer ausbezahlten Lebensversicherung Beiträge an meine Krankenkasse leisten. Zunächst war mir nicht klar, dass aufgrund des Wechsels die Beiträge jetzt an BKK firmus gezahlt werden müssen. Daher habe ich dort angerufen und mich erkundigt. Die Dame am Telefon hat nachgefragt und mir bestätigt, dass die Beiträge jetzt an BKK zu zahlen sind. Ich bat um eine Berechnung. Diese kam auch ein paar Tage später und ich entschloss mich, sofort für den Einzug durch die Krankenkasse. Obwohl ich am selben Tag die Einzugsermächtigung zurückgeschickt habe, bekam ich ein paar Tage später ein Mahnschreiben mit Mahngebühren und Spesen. Ich musste erneut anrufen und es gelang mir, dass auf die Mahngebühren etc., verzichtet wurde.
Lucas C.Service12.06.2025
Guter und schneller Service, auch die App und die Abrechnung funktioniert einwandfrei. Kurze Wartezeiten bei Erstattungen.
Pia D.Service12.06.2025
Wechsel war problemlos. Super Service - es geht sofort jemand ans Telefon. Sehr freundlich und hilfsbereit.
Silke L.Service11.06.2025
Bisher noch keine positive Erfahrung gemacht. Krankenkassenkarte erst nach 1 Monat erhalten. Zwei meiner Kinder haben ihre Karte erst nach Nachfrage und 2 Monaten erhalten. Eines meiner Kinder hat bis heute noch keine Krankenkassenkarte - die Freigabe der Versicherungsnummer funktioniert wohl nicht - Verweis immer wieder an alte Krankenkasse - BKK Firmus wird immer nur nach Rückfrage aktiv - ich erwarte aber, dass eine Krankenkasse nicht einfach nur die Hände in den Schoß legt und seine Versicherten arbeiten lässt. Ich habe nicht die schlechteste Bewertung vergeben, weil ich der Krankenkasse noch eine Chance bei anderen Themen geben möchte.
Claudia M.Service11.06.2025
Bis jetzt alles gut.
Tom B.Service10.06.2025
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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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