
Kassen mit Milliarden-Minus im ersten Quartal
Die Krankenkassen haben im ersten Quartal ein Minus in Milliardenhöhe eingefahren. Der Bund wird dieses Jahr zusätzliche 3,5 Milliarden Euro überweisen.
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Eine Betriebskrankenkasse (BKK) ist eine Kassenart der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Versicherungspflichtige Personen haben die Wahl zwischen Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen (EK), Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Innungskrankenkassen (IKK) und der Knappschaft (KBS). Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) stehen nur Landwirten zur Verfügung.
Betriebskrankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ursprünglich gründeten Arbeitgeber Betriebskrankenkassen, um ihre Arbeitnehmer, ehemalige Mitarbeiter sowie deren Familien abzusichern. Sie waren daher nur für bestimmte Betriebe oder Konzerne zuständig. Bis heute sind sie eng mit den Firmen verbunden, deren Namen sie oft noch tragen – wie etwa die BKK Braun-Gillette, Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) oder Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU).
Mit der Einführung des Krankenkassenwahlrechts im Jahr 1996 stand jede BKK vor der Wahl, weiterhin nur Berufstätige des Trägerunternehmens abzusichern oder sich für alle zu öffnen, die auf der Suche nach einer gesetzlichen Krankenkasse sind.
Heutzutage ist die Mehrzahl der BKK für alle offen, die sich gesetzlich versichern können – deutschlandweit oder nur für bestimmte Bundesländer. Dabei nutzen noch viele Kassen das gelbe BKK-Logo, einige verwenden nur noch den Begriff „Betriebskrankenkasse“ – etwa die Thüringer Betriebskrankenkasse (TBK) – und manche agieren ganz ohne BKK-Bezug.
Die zentrale Organisation der Betriebskrankenkassen wird über den BKK Dachverband e.V. gesteuert. Diesem gehören vier BKK-Landesverbände und 78 BKK an, welche für etwa neun Millionen Versicherte zuständig sind (Stand: 2017).
Die Leistungen der Krankenkassen in Deutschland sind zu rund 95 Prozent gesetzlich vorgegeben. Diese Leistungen werden über die Gesundheitskarte abgerechnet.
Zusätzlich bietet jede Krankenkasse und auch jede BKK ihren Versicherten spezielle Zusatzleistungen an. Sie bezahlen etwa Zuschüsse für Gesundheitskurse oder eine professionelle Zahnreinigung und belohnen Versicherte, die auf ihre Gesundheit achten, mit Bonusprogrammen. Für Selbstständige bietet jede regional oder bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse einen Wahltarif Krankengeld.
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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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