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Kann ich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, die Beiträge zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie von der Einkommenssteuer absetzen.
 
Die Beiträge können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Das Finanzamt berücksichtigt allerdings nur die Beiträge für eine sogenannte Basiskrankenversicherung: Die Zahlung des Krankengelds bei einer längeren Erkrankung zählt nicht dazu.

Finanzamt zieht vier Prozent ab

Daher zieht das Finanzamt von den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel vier Prozent ab, wenn Sie als gesetzlich Versicherter einen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld haben.
 
Haben Sie als freiwillig gesetzlich Versicherter einen solchen Anspruch nicht, werden Ihre Beiträge vollständig berücksichtigt.

Liegen Sie mit dem absetzbaren Betrag unter 1.900 Euro, können Sie den bisher unberücksichtigten Abzug von vier Prozent sowie die Beiträge für Wahlleistungen oder eine eventuelle Auslandskrankenversicherung bis zu dieser Höchstgrenze als sonstige Vorsorgeaufwendungen angeben. 
 
Beispiel: Was das Finanzamt berücksichtigt*

* Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 16,3 Prozent. Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 3,4 Prozent mit Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten für kinderlosen Arbeitnehmer über 23 Jahren. Stand: 2024.
Posten Betrag
Brutto-Einkommen (monatlich) 3.000 €
Krankenversicherung 234,72 € (244,50 € – 4 %)
Pflegeversicherung 60 €
Finanzamt berücksichtigt (pro Jahr) 3.536,64 €

 

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