Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
krankenkassen@check24.de
Zu teuer versichert?
Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenIhre Vorteile bei CHECK24
Ja, die Beiträge zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie von der Einkommenssteuer absetzen.
Die Beiträge können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Das Finanzamt berücksichtigt allerdings nur die Beiträge für eine sogenannte Basiskrankenversicherung: Die Zahlung des Krankengelds bei einer längeren Erkrankung zählt nicht dazu.
Daher zieht das Finanzamt von den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel vier Prozent ab, wenn Sie als gesetzlich Versicherter einen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld haben.
Haben Sie als freiwillig gesetzlich Versicherter einen solchen Anspruch nicht, werden Ihre Beiträge vollständig berücksichtigt.
Liegen Sie mit dem absetzbaren Betrag unter 1.900 Euro, können Sie den bisher unberücksichtigten Abzug von vier Prozent sowie die Beiträge für Wahlleistungen oder eine eventuelle Auslandskrankenversicherung bis zu dieser Höchstgrenze als sonstige Vorsorgeaufwendungen angeben.
Beispiel: Was das Finanzamt berücksichtigt*
Posten | Betrag |
---|---|
Brutto-Einkommen (monatlich) | 3.000 € |
Krankenversicherung | 234,72 € (244,50 € – 4 %) |
Pflegeversicherung | 60 € |
Finanzamt berücksichtigt (pro Jahr) | 3.536,64 € |
Krankenkassenvergleich Krankenkasse wechseln Zusatzbeiträge 2024
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.