089 - 24 24 12 74 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 74

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
krankenkassen@check24.de

Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Kostenlose Beratung

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 74krankenkassen@check24.de

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Ihre Vorteile bei CHECK24

  • Unverbindlicher Vergleich
  • Persönliche Expertenberatung
  • Kostenloser CHECK24-Wechselservice

Kann ich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, die Beiträge zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie von der Einkommenssteuer absetzen.
 
Die Beiträge können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Das Finanzamt berücksichtigt allerdings nur die Beiträge für eine sogenannte Basiskrankenversicherung: Die Zahlung des Krankengelds bei einer längeren Erkrankung zählt nicht dazu.

Finanzamt zieht vier Prozent ab

Daher zieht das Finanzamt von den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel vier Prozent ab, wenn Sie als gesetzlich Versicherter einen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld haben.
 
Haben Sie als freiwillig gesetzlich Versicherter einen solchen Anspruch nicht, werden Ihre Beiträge vollständig berücksichtigt.

Liegen Sie mit dem absetzbaren Betrag unter 1.900 Euro, können Sie den bisher unberücksichtigten Abzug von vier Prozent sowie die Beiträge für Wahlleistungen oder eine eventuelle Auslandskrankenversicherung bis zu dieser Höchstgrenze als sonstige Vorsorgeaufwendungen angeben. 
 
Beispiel: Was das Finanzamt berücksichtigt*

* Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 16,2 Prozent. Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 3,05 Prozent mit Zuschlag von 0,35 Prozentpunkten für kinderlosen Arbeitnehmer. Stand: 2023.
Posten Betrag
Brutto-Einkommen (monatlich) 3.000 Euro
Krankenversicherung 243 Euro
Pflegeversicherung 56,25 Euro
Finanzamt berücksichtigt (pro Jahr) 3.447,36 Euro

 

Krankenkassenvergleich
  • Über 60 gesetzliche Krankenkassen vergleichen
  • In nur 5 Minuten online kostenlos wechseln & sparen
  • Lückenlos versichert, kein Wechselrisiko
  • Ihre Berufsgruppe

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.