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Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, können Sie die Kasse wechseln.
Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann Ihre Mitgliedschaft in jedem Fall kündigen. Das gilt selbst dann, wenn Sie noch keine 12 Monate bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert sind. Um dieses Sonderkündigungsrecht zu nutzen, müssen Sie bis zum Ende des Monats kündigen, zu dem die Kasse den Beitrag erhöht.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Das heißt: Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag zum 1. Januar, können Sie bis Ende Januar kündigen. Die Kündigung wird dann Ende März gültig – Anfang April können Sie zu einer neuen Kasse wechseln. Während der Kündigungsfrist müssen Sie den erhöhten Zusatzbeitrag noch an Ihre alte Kasse zahlen.
Ausnahme
Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht für freiwillig Versicherte, die einen Wahltarif für das gesetzliche Krankengeld abgeschlossen haben.
Tipp:
Ebenfalls besteht ein Sonderkündigungsrecht für Versicherte ab dem 01.01.2021, wenn sie ihren Arbeitgeber wechseln. Dann können Sie sofort die Kasse wechseln, d.h ohne Kündigung bei ihrer Vorkasse und ohne Berücksichtigung der Bindungsfrist. Wichtig ist allerdings, dass Beschäftigte bis 14 Tage nach Arbeitsbeginn eine neue Kasse wählen.
Beispiele: Fristen bei Sonderkündigungsrecht
Erhöhung des Zusatzbeitrags im | Fristende für Kündigung | Kündigung wirksam |
Januar | 31. Januar | 31. März |
Februar | 28./29. Februar | 30. April |
März | 31. März | 31. Mai |
Diese Fristen beziehen sich auf jedes Kalenderjahr
Wechsel ohne Beitragserhöhung
Auch wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag nicht erhöht, können Sie die Kasse wechseln. Dafür müssen Sie bereits seit 12 Monaten Mitglied der Krankenkasse sein. Dann können Sie ebenfalls mit einer Frist von zwei Monaten zu einer anderen Kasse wechseln.
Krankenkassenvergleich Krankenkasse wechseln Zusatzbeiträge 2024
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.