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Meine Kasse erhöht ihren Zusatzbeitrag. Kann ich jetzt wechseln?

Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, können Sie die Kasse wechseln.
 
Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann Ihre Mitgliedschaft in jedem Fall kündigen. Das gilt selbst dann, wenn Sie noch keine 12 Monate bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert sind. Um dieses Sonderkündigungsrecht zu nutzen, müssen Sie bis zum Ende des Monats kündigen, zu dem die Kasse den Beitrag erhöht.

Kündigungsfrist beträgt zwei Monate

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Das heißt: Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag zum 1. Januar, können Sie bis Ende Januar kündigen. Die Kündigung wird dann Ende März gültig – Anfang April können Sie zu einer neuen Kasse wechseln. Während der Kündigungsfrist müssen Sie den erhöhten Zusatzbeitrag noch an Ihre alte Kasse zahlen.

Ausnahme
Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht für freiwillig Versicherte, die einen Wahltarif für das gesetzliche Krankengeld abgeschlossen haben.

Tipp:

Ebenfalls besteht ein Sonderkündigungsrecht für Versicherte ab dem 01.01.2021, wenn sie ihren Arbeitgeber wechseln. Dann können Sie sofort die Kasse wechseln, d.h ohne Kündigung bei ihrer Vorkasse und ohne Berücksichtigung der Bindungsfrist. Wichtig ist allerdings, dass Beschäftigte bis 14 Tage nach Arbeitsbeginn eine neue Kasse wählen.

Beispiele: Fristen bei Sonderkündigungsrecht

Erhöhung des Zusatzbeitrags im Fristende für Kündigung Kündigung wirksam
Januar 31. Januar 31. März
Februar 28./29. Februar 30. April
März 31. März 31. Mai

Diese Fristen beziehen sich auf jedes Kalenderjahr

 

Wechsel ohne Beitragserhöhung
Auch wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag nicht erhöht, können Sie die Kasse wechseln. Dafür müssen Sie bereits seit 12 Monaten Mitglied der Krankenkasse sein. Dann können Sie ebenfalls mit einer Frist von zwei Monaten zu einer anderen Kasse wechseln.

(Stand 2025)

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