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mehr erfahrenWer gesetzlich krankenversichert ist, kann seine Krankenkasse kündigen, um zu einer anderen Kasse zu wechseln. Dies ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht, um den Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen zu stärken.
Erfahren Sie hier, mit welcher Frist Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen können und worauf Sie bei der Auswahl einer neuen Kasse achten sollten.
Wir haben häufige Fragen rund um die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung zusammengestellt und beantworten diese im Folgenden für Sie.
Ihre gesetzliche Krankenversicherung sollten Sie regelmäßig überprüfen – spätestens dann, wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Ist der Zusatzbeitrag im Vergleich zu anderen Kassen eher günstig oder teuer? Bietet die Kasse Zusatzleistungen, die Ihnen wichtig sind?
Wenn Ihre Kasse einen vergleichsweise hohen Zusatzbeitrag erhebt oder Sie wichtige Zusatzleistungen vermissen, kann sich ein Krankenkassenwechsel lohnen.
Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Versicherte seine Krankenkasse kündigen, um zu einer anderen Kasse zu wechseln. Einzige Voraussetzung: Sie müssen bereits 12 Monate bei Ihrer Krankenkasse versichert sein. Diese Bindungsfrist gilt allerdings nicht, wenn Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können in jedem Fall kündigen – unabhängig davon, wie lange Sie bereits bei Ihrer Krankenkasse sind.
Keine Bindungsfrist bei Arbeitgeberwechsel
Ebenfalls besteht für Versicherte bei einem Arbeitgeberwechsel ab dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit ohne Bindungsfrist ihre Kasse zu wechseln. Voraussetzung ist lediglich, dass diese bis 14 Tage nach Arbeitsbeginn ihre neue Kasse wählen.
Bei der Kassensuche sollten Sie auf zwei Dinge achten: die Höhe des Zusatzbeitrags sowie das Angebot an freiwilligen Zusatzleistungen.
Seit Anfang 2015 erhebt jede Krankenkasse einen eigenen Zusatzbeitrag, der zusätzlich zum normalen Beitragssatz zu zahlen ist. Die Versicherten müssen diesen Zusatzbeitrag aus eigener Tasche bezahlen – der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Entscheiden Sie sich für eine Kasse mit einem niedrigen Zusatzbeitrag, sparen Sie daher Geld. Die Ersparnis kann, je nach Höhe des Einkommens, durchaus einige Hundert Euro im Jahr ausmachen.
Neben dem Beitrag sollten Sie auf die Zusatzleistungen der Krankenkassen achten. Rund 95 Prozent der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und daher bei allen Kassen gleich. Die Krankenkassen bieten darüber hinaus freiwillige Zusatzleistungen für ihre Mitglieder. Hierzu zählen etwa Zuschüsse für eine professionelle Zahnreinigung oder die Erstattung von alternativen Heilverfahren. Prüfen Sie daher vor einem Wechsel, welche Zusatzleistungen die jeweilige Krankenkasse anbietet.
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie ein Kündigungsrecht: Ihre Krankenkasse können Sie mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Kündigen Sie beispielsweise im Oktober, können Sie Ihre Kasse zum 31. Dezember verlassen.
Kündigung im |
Kündigung wird wirksam zum |
---|---|
Oktober |
31. Dezember |
November |
31. Januar |
Dezember |
28./29. Februar |
Grundsätzlich müssen Versicherte seit 12 Monaten Mitglied einer Kasse sein, um zu einer anderen Kasse wechseln zu können. Diese Mindestbindungszeit gilt nicht, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können Ihre Kasse in jedem Fall mit einer Frist von zwei Monaten verlassen.
Für manche Wahltarife gelten andere Fristen:
Achten Sie beim Abschluss eines Wahltarifs auf die geltenden Kündigungsfristen. Haben Sie sich etwa für einen Wahltarif mit Selbstbehalt entschieden, sind Sie für drei Jahre an die Mitgliedschaft in Ihrer Kasse gebunden.
Andere Wahltarife – wie etwa ein Tarif mit Beitragsrückerstattung, wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen – haben eine Bindungsfrist von einem Jahr.
Regelungen für die PKV
Für Versicherte mit einer privaten Krankenversicherung gelten andere Regelungen, wenn sie ihre PKV kündigen möchten. Vor allem für ältere Privatversicherte ist es oft nicht sinnvoll, den Anbieter zu wechseln.
Bereits gesetzlich Versicherte müssen ab dem 1. Januar 2021 für einen Krankenkassenwechsel nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Kasse wählen. Die Übermittlung der Kündigung übernimmt die neue Kasse über ein elektronisches Meldeverfahren. Eine Versicherungslücke ist dabei vom Gesetzgeber ausgeschlossen, da eine Ablehnung des Antrags (z. B. aufgrund des Alters, Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen) bei zuvor bereits gesetzlich Versicherten rechtlich nicht möglich ist. Wir erledigen diesen Wechsel ganz einfach für Sie.
Ein Wechsel der Krankenkasse erfolgt für Sie ohne Risiko. Selbst wenn ein Wechsel wider Erwarten einmal nicht klappen sollte, beispielsweise aufgrund von fehlenden Dokumenten, bleiben Sie bei Ihrer alten Krankenkasse versichert. Sie müssen also keine Sorge haben, dass Sie vorübergehend ohne Versicherungsschutz dastehen könnten. Dies ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen.
Mit dem Online-Krankenkassenvergleich von CHECK24 können Sie ganz einfach zahlreiche gesetzliche Krankenkassen miteinander vergleichen – egal ob Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK) Allgemeine Ortskrankenkrassen (AOK) oder Ersatzkassen. Unser Vergleich zeigt Ihnen, wie hoch der Beitrag der einzelnen Kassen ist und welche freiwilligen Zusatzleistungen diese bieten.
Haben Sie eine passende Krankenkasse gefunden, können Sie gleich online den Antrag auf einen Wechsel stellen. Wir senden Ihnen dann alle notwendigen Formulare zu und kümmern uns um die Abwicklung.
Tipp: Haben Sie noch Fragen zu einer bestimmten Krankenkasse oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Wechsel? Die CHECK24-Kundenberater helfen Ihnen jederzeit gerne weiter – rufen Sie uns einfach an.
Der einfache CHECK24-Wechselservice
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