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Wer bereits vorher gesetzlich versichert war, kann sich auch als Freiberufler in der GKV versichern. Freiberufler können dabei selbst zwischen einer privaten und gesetzlichen Krankenversicherung wählen.
Freiberufler
Freiberufler sind Selbstständige, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Heilpraktiker, Steuerberater, Anwälte oder Architekten.
Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind einkommensabhängig. Als Selbstständiger oder Freiberufler gilt ein Beitragssatz von 14,0 Prozent. Wer einen Versicherungstarif abschließt, der die Zahlung von Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, muss einen Beitragssatz von 14,6 Prozent bezahlen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.
Anders als bei Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte des Krankenkassenbeitrags übernimmt, müssen Selbstständige ihre Krankenkassenkosten alleine zahlen.
Für die Berechnung der Beiträge werden zudem nicht nur die Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, sondern auch Einkünfte wie etwa Mieteinnahmen und Kapitalerträge herangezogen.
Sonderfall: Künstler und Publizisten
Freiberufliche Künstler und Publizisten können sich unter bestimmten Voraussetzungen über die Künstlersozialkasse versichern. Diese übernimmt – wie ein Arbeitgeber – die Hälfte des Beitragssatzes.
Bei der Beitragsbemessung gibt es eine Ober- und Untergrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Grenze nach oben: Verdient ein Freiberufler mehr, muss er auf die darüber liegenden Einkünfte keine Beiträge zahlen. Im Jahr 2024 beträgt die BBG 62.100 Euro im Jahr.
Es gibt allerdings auch eine Mindestbemessungsgrundlage: Wer weniger verdient, muss trotzdem auf ein fiktives Mindesteinkommen Beiträge bezahlen. Dieses Mindesteinkommen beträgt in der Regel 1.178,33 Euro.
Freiberufler in der privaten Krankenversicherung (PKV)
Besonders für Freiberufler, die dauerhaft gut verdienen, kann eine private Krankenversicherung attraktiv sein. Hier können sie selbst individuell bestimmen, welchen Umfang der Versicherungsschutz haben soll.
Krankenkassenvergleich Krankenkasse wechseln Zusatzbeiträge 2024
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.