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Kann ich mich als Hausfrau oder -mann gesetzlich versichern?

Hausfrauen oder -männer, die selbst über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen, können sich gesetzlich krankenversichern. Ist der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner ebenfalls gesetzlich versichert, ist eine kostenfreie Familienversicherung möglich.

Damit die kostenlose Familienversicherung greift, dürfen keine regelmäßigen Einnahmen von mehr als 485 Euro pro Monat erreicht werden. Bei einem Mini-Job dürfen es nicht mehr als 538 Euro sein (Stand: 2024).

Familienversicherung für die eigenen Kinder

Auch die eigenen Kinder können in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden, solange für sie Kindergeld bezogen wird.

„Hausfrauentarif“ in der gesetzlichen Krankenversicherung

Ist der Ehepartner privat versichert oder liegt keine Ehe oder anerkannte Lebenspartnerschaft vor, ist keine kostenlose Familienversicherung möglich. In diesem Fall können sich die betroffenen Personen freiwillig gesetzlich versichern. Die Voraussetzung für einen solchen Hausfrauentarif der GKV ist, dass bereits zuvor eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand.

Um den monatlichen Beitrag für freiwillig versicherte Hausfrauen zu berechnen, die keine eigenen Einnahmen haben, wird ein fiktives Einkommen herangezogen. Die Mindestgrenze liegt hier bei 1.178,33 Euro.

Bei einem privat versicherten Ehegatten kann auch dessen Einkommen berücksichtigt und die Beiträge mindestens von der Hälfte des Familieneinkommens berechnet werden.

Auf das berechnete Einkommen müssen die betroffenen Personen einen ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent (ohne Anspruch auf Krankengeld) sowie den kassenindividuellen Zusatzbeitrag bezahlen.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

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