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Leistet die private Krankenversicherung auch im Ausland?

Eine private Krankenversicherung gilt grundsätzlich in ganz Europa. Für kürzere Aufenthalte – etwa eine Urlaubsreise – leistet die Versicherung meist sogar weltweit. Hierbei dürfen die Auslandsaufenthalte in der Regel einen bis maximal drei Monate nicht überschreiten.

Auslandsreisekrankenversicherung für Reisen ins Ausland

Viele Tarife der privaten Krankenversicherer sind auf die in Deutschland üblichen Gebühren­ordnungen abgestimmt. Dies führt bei einer Erkrankung im Ausland oft zu einer Deckungs­lücke, da ausländische Ärzte und Kliniken nicht an diese Gebührenordnungen gebunden sind. Daher ist eine Auslandsreisekrankenversicherung auch für jeden Privatversicherten dringend zu empfehlen.
 
Sehr gute Tarife für Singles, Paare oder Familien decken das Risiko für Urlaubsreisen und teilweise auch für Geschäftsreisen ab. Die Versicherung erstattet darüber hinaus die Kosten für einen medizinischen Rücktransport. Eine Auslandsreisekrankenversicherung gibt es dabei schon für weniger als zehn Euro pro Jahr (Stand: 2023).
 
Zudem gefährden Sie mit einem solchen Vertrag nicht eine mögliche Beitragsrückerstattung Ihrer privaten Krankenversicherung. Auch eine Selbstbeteiligung, die Sie vereinbart haben, gilt dann nicht für eine Behandlung während des Auslandsurlaubs.

 

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