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Krankenfahrstuhl-Versicherung
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Krankenfahrstuhl-Versicherung

Körperlich eingeschränkt, aber dennoch mobil sein – das ermöglichen Krankenfahrstühle. Sie geben vorwiegend alten und gehbehinderten Menschen ein Stück Selbstbestimmtheit im Alltag zurück. Die elektrischen Mobilitätshilfen sind dabei um einiges kostengünstiger und unkomplizierter in der Handhabung als Autos. Welche Vorschriften und Regelungen für Krankenfahrstühle es dennoch zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Eine Fahrerin in einem Krankenfahrstuhl ist umgeben von einer Gruppe von Studenten auf dem Campus.

Was sind Krankenfahrstühle?

Krankenfahrstühle sind motorisierte Rollstühle. Sie haben in der Regel vier Räder und dürfen eine Leermasse von 300 Kilogramm sowie eine Breite von 110 Zentimetern nicht überschreiten. Aufgrund ihres elektrischen Antriebs werden Krankenfahrstühle häufig auch als Elektromobil, Elektrorollstuhl oder E-Roller bezeichnet.

Fahren auf dem Gehweg

Während für elektrische Tretroller das Fahren auf Gehwegen untersagt ist, dürfen Krankenfahrstühle laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch auf dem Gehsteig und in Fußgängerzonen benutzt werden. Allerdings dürfen die Fahrzeuge hier die Schrittgeschwindigkeit nicht überschreiten!

In der Regel ist für Krankenfahrstühle eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h vorgesehen. Können die Elektromobile schneller als 6 km/h fahren, benötigen sie ein Versicherungskennzeichen. Krankenfahrstühle, die eine Geschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten, benötigen hingegen keine Versicherung.

Krankenfahrstühle sind führerscheinfrei

Krankenfahrstühle sind hauptsächlich körperlich eingeschränkten Personen vorbehalten, dürfen aber prinzipiell von jedem gefahren werden. Ein Behindertenausweis ist somit keine Voraussetzung, um mit einem Krankenfahrstuhl zu fahren. Ebenso werden weder ein Führerschein noch eine Prüfbescheinigung benötigt.

Wenn der Krankenfahrstuhl bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h nicht überschreitet, ist für Fahrer zudem kein Mindestalter vorgesehen. Liegt die Höchstgeschwindigkeit über 10 km/h, muss der Fahrer mindestens 15 Jahre alt sein.

Krankenfahrstühle bis 25 km/h und 30 km/h

Krankenfahrstühle bis 30 km/h dürfen nur gefahren werden, wenn sie erstmals vor dem 1. September 2002 im Straßenverkehr benutzt worden sind. Zudem muss der Fahrer eine Prüfbescheinigung nach § 5 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erworben haben. Heute ist diese Bescheinigung nicht mehr zu erwerben.

Auch die sogenannten „25er” – Krankenfahrstühle mit zwei Sitzen und einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h – dürfen noch gefahren werden, wenn sie erstmals vor dem 1. Juli 1999 in den Verkehr genommen wurden.

In beiden Fällen muss der Fahrer krankheitsbedingt auf die Hilfe eines Krankenfahrstuhls angewiesen sein.

 

Übersicht der Bestimmungen für verschiedene Höchstgeschwindigkeiten

  Mindestalter (Jahre) Versicherung Führerschein
< 6km/h 0
6 – 10 km/h 0
11 – 15 km/h 15
16 – 30 km/h 15 Prüf­bescheinigung & Zulassung vor dem 1.9.2002

Krankenfahrstuhl richtig versichern

Krankenfahrstühle sind steuer- und zulassungsfrei. Das bedeutet, sie müssen nicht wie Autos bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden.

Wer mit einem Krankenfahrstuhl mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, benötigt allerdings eine Haftpflichtversicherung. Diese wird, wie etwa auch bei Mopeds, Rollern und E-Scootern, durch ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen. Dieses Kennzeichen ist jeweils für ein Jahr gültig und muss jährlich zum Beginn der neuen Versicherungssaison im März erneuert werden. Wer ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar!

Kosten für eine Krankenfahrstuhl-Versicherung

Versicherungen für Krankenfahrstühle gibt es bereits ab 35,16 Euro einmalig.

Passende Versicherung finden mit CHECK24

Bei CHECK24 können Sie Krankenfahrstühle bis zu 15 km/h beziehungsweise 30 km/h versichern. In unserem Online-Vergleich können Sie mehrere Versicherungsanbieter miteinander vergleichen. Haben Sie einen passenden Tarif gefunden, können Sie diesen unkompliziert und schnell direkt online abschließen.

Wünschen Sie eine persönliche Beratung oder haben Sie weitere Fragen zur Krankenfahrstuhl-Versicherung? Unsere Experten helfen Ihnen gerne persönlich weiter. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

   

Bei CHECK24 können Sie eine Mopedhaftpflichtversicherung bereits ab 35,16 € (einmaliger Beitrag für das verbleibende Versicherungsjahr mit 11 Monaten) abschließen. Dieser Preis gilt für ein Kleinkraftrad mit nicht mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, Alter des jüngsten Fahrers ab 23 Jahre. Der Anbieter ist die WGV.

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Bei einem Abschluss über das CHECK24-Kundenkonto ist der Wiederabschluss der Krankenfahrstuhl-Versicherung im Folgejahr ganz einfach mit einem Klick erledigt!

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Preis: 35,16 € (einmaliger Beitrag für das verbleibende Versicherungsjahr mit 11 Monaten)
Quelle: CHECK24 Mopedversicherung-Vergleich, 03/2024