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Risikolebensversicherung beim Hauskauf:
So sichern Sie Ihren Immobilien­kredit richtig ab

Sie kaufen oder bauen eine Immobilie? In vielen Fällen ist eine Risikolebensversicherung beim Hauskauf sinnvoll: Sie sichert die Baufinanzierung für den Todesfall ab und ist ein wichtiger Schutz für Familien mit Kindern. Verstirbt der Hauptverdiener, kann mit der Versicherungssumme der Kredit abgelöst werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der hinterbliebene Partner die laufenden Raten alleine nicht mehr zahlen kann und im schlimmsten Fall mit den Kindern aus dem Haus ausziehen müsste.

1. Die richtige Todesfallsumme vereinbaren

Die Versicherungssumme der Risikolebens­versicherung sollte ausreichen, um im Todesfall den bestehenden Kredit abzulösen. Das heißt, zu Versicherungsbeginn sollte bei einem Immobiliendarlehen von 100.000 Euro die Versicherungs­summe mindestens genauso hoch sein.

Vergessen Sie allerdings nicht die Absicherung Ihrer Angehörigen. Stirbt bei einem Ehepaar mit zwei Kindern einer der Eheleute, sollte zusätzlich genug Geld zur Verfügung stehen, damit die laufenden Ausgaben der Hinterbliebenen gesichert sind. Die staatlichen Leistungen allein – nämlich die Witwen- oder Witwer- sowie die Halbwaisenrente – werden bei weitem nicht ausreichen, um die Lebenskosten zu decken.

Stiftung Warentest empfiehlt als Versicherungs­summe das Drei- bis Fünffache des Bruttojahres­einkommens. Haben Sie also noch keine Risikolebensversicherung zur Absicherung der Angehörigen abgeschlossen, sollten Sie diesen Bedarf zur Kreditsumme addieren.

2. Im Zweifel eine konstante Versicherungssumme wählen

Risikolebensversicherung: die verschiedenen VertragsartenGrundsätzlich ist die Risikolebensversicherung in drei Varianten erhältlich. Mit:

  • konstanter
  • linear fallender oder
  • individuell fallender Versicherungssumme

Bei der Variante mit konstanter Versiche­rungs­summe bleibt die Todesfallleistung während der gesamten Laufzeit gleich. Wurde beispielsweise eine Summe von 100.000 Euro versichert, so wird im Todesfall während der Vertragslaufzeit immer diese Summe ausgezahlt – unabhängig davon, ob die versicherte Person im ersten oder im zehnten Jahr der Laufzeit verstirbt.

Bei einem Vertrag mit linear fallender Versicherungssumme verringert sich die Todesfallleistung jedes Jahr. Mit dem sinkenden Todesfallschutz werden auch die Versicherungs­beiträge günstiger.

Für die Absicherung eines Immobilienkredits eignet sich diese Variante nur in den seltensten Fällen. Denn die Versicherungs­summe sinkt hier meist schneller als die Restschuld. Im Todesfall kann der Kredit somit nicht komplett zurückgezahlt werden.

Für die Absicherung eines Kredits für den Hauskauf oder Hausbau ist dagegen eine Risiko­lebens­versicherung mit individuell fallender Versicherungssumme sinnvoll – auch annuitätisch fallende Versicherungs­summe genannt. Hierbei fällt die Versicherungssumme entsprechend Ihres Zins- und Tilgungssatzes und passt sich somit ideal Ihrer verbleibenden Restschuld an. Am Anfang sinkt die Darlehenssumme langsam, da der größte Teil der monatlichen Raten für die Zinsen der Baufinanzierung aufgewendet wird. Nach einigen Jahren sinkt die Restschuld hingegen schneller, da ein immer größerer Teil der Raten in die Tilgung des Kredits fließt.

Einige Versicherer bieten nur Verträge mit konstanter Versicherungssumme an. Die Auswahl an Tarifen mit fallender Versicherungs­summe ist deutlich geringer. Sie sollten also genau prüfen, wie viel Ersparnis eine fallende Versicherungs­summe gegenüber einer klassischen Absicherung mit konstanter Summe bringt.

Ist die Ersparnis über die Laufzeit nur gering, sollten Sie überlegen, lieber die klassische Variante zu wählen. Sie können dann in jedem Fall mit der festgelegten Todesfallleistung rechnen und sind gegen böse Über­raschungen gefeit – auch wenn Sie das Darlehen nicht so schnell tilgen sollten, wie zu Beginn geplant.

3. Den Hauptverdiener absichern, den Partner nicht vergessen

Die Risikolebensversicherung für den Hauskauf oder Hausbau sollte auf jeden Fall auf das Leben des Hauptverdieners einer Familie abgeschlossen werden. Sind in einer Familie beide Partner berufstätig, sollte das Leben beider versichert werden. Auch wenn sich ein Partner hauptsächlich um die Erziehung der Kinder kümmert, sollte eine Risikolebens­versicherung für ihn abgeschlossen werden. Im Todesfall müsste der überlebende Partner für die Kosten einer Kinderbetreuung aufkommen.

4. Die richtige Laufzeit wählen

Um den Kredit für einen Hauskauf abzusichern, sollte die Vertragslaufzeit der Risikolebens­versicherung die gesamte Rückzahlungs­dauer des Kredits abdecken. Das heißt, tilgen Sie den Kredit für Ihr Haus von 100.000 Euro innerhalb von zwanzig Jahren, sollte auch die Laufzeit der Risikolebens­versicherung mindestens zwanzig Jahre betragen.

Oft erhält man von der Bank keinen Kreditvertrag über die gesamte Rück­zahlungs­dauer von oft mehr als zehn Jahren. Nach einigen Jahren läuft die Baufinanzierung aus und für die verbliebene Kreditsumme muss eine Anschluss­finanzierung zu den dann gültigen Zinsen abgeschlossen werden. Denken Sie daher daran, die Risikolebens­versicherung nicht nur für die Laufzeit des ersten Darlehens abzuschließen, sondern für die gesamte Zeitspanne, bis das komplette Darlehen an die Bank zurückgezahlt ist.

5. Erbschaftssteuer berücksichtigen

Einkommenssteuer fällt bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung grundsätzlich nicht an. Bei der Erbschaftssteuer gilt für Eheleute und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ein Freibetrag von 500.000 Euro. Erst wenn das gesamte Erbe inklusive der Todesfallsumme darüber liegt, fallen Erbschafts­steuern an.

Bei unverheirateten Paaren gilt für den Partner bei der Erbschaftssteuer nur der gewöhnliche Freibetrag von 20.000 Euro. Alles darüber muss versteuert werden. Um das zu vermeiden, sollte derjenige, der die Versicherungssumme im Todesfall erhalten soll, den Vertrag abschließen. Im Leistungsfall erhält er als Versicherungsnehmer die vereinbarte Summe, ohne Erbschaftssteuern darauf zahlen zu müssen. Eine solche Versicherung bezeichnet man als Risikolebensversicherung „über Kreuz“.

6. Keine Kapital­lebens­versicherung abschließen

Versicherungsvertreter raten oftmals zu einer Kapitallebens­versicherung. Eine solche Kapitallebens­versicherung ist für die Absicherung eines Kredits für ein Haus aber unnötig teuer. Denn sie kombiniert den Risikoschutz mit einem starren Sparvertrag. Möchten Sie zusätzlich Geld ansparen, sollten Sie dies besser getrennt tun. Damit bleiben Sie flexibel und bezahlen für Ihren Risikoschutz nicht mehr als nötig.

Restschuldversicherung nicht zu empfehlen

Banken empfehlen häufig eine Restschuldversicherung, um einen Kredit abzusichern. Solche Verträge sind allerdings unnötig teuer und in der Regel nicht zu empfehlen.

7. Nachversicherungsgarantie kann sinnvoll sein

Bei einer Risikolebensversicherung für den Hauskauf kann eine Nachversicherungs­garantie sinnvoll sein. Sie macht es möglich, die Versicherungs­summe ohne eine erneute Gesundheitsprüfung nachträglich zu erhöhen. So lässt sich zum Beispiel bei der Geburt eines Kindes die Todesfall­leistung aufstocken, ohne dass Ihr Gesundheits­zustand neu überprüft wird und Sie unter Umständen höhere Prämien zahlen müssten.

8. Überschussbeteiligung: Beitragsverrechnung vereinbaren

Sterben in einem Jahr weniger Versicherte als die Versicherung ursprünglich angenommen hat, fallen bei der Risikolebensversicherung Überschüsse an. Es gibt zwei Arten, wie die Versicherten an diesen Überschüssen beteiligt werden. Die Überschüsse werden entweder mit den Beiträgen verrechnet (Beitrags­verrechnung) oder die Todesfall­summe erhöht sich (Todesfall­bonus). Bei einer Risikolebens­versicherung zur Absicherung einer Immobilie sollten Sie einen Tarif mit Beitrags­verrechnung wählen. Durch die Überschüsse sind die zu zahlenden Netto­beiträge günstiger, sie können allerdings bei sinkenden Überschüssen bis zum sogenannten Brutto­beitrag ansteigen.

Tarife mit Todesfallbonus sind für die Absicherung einer Baufinanzierung hingegen nicht zu empfehlen. Erwirtschaftet der Versicherer weniger Überschüsse als prognostiziert, sinkt die Todesfallsumme. Damit die Hinterbliebenen im Todesfall auf jeden Fall den Kredit zurückzahlen können, sollte die Todesfall­summe aber garantiert sein. Die Beiträge für einen Vertrag mit Todesfallbonus sind zudem höher, da die Überschüsse nur im Leistungsfall ausgeschüttet werden.

9. Gesundheitsfragen ehrlich beantworten

Um das Risiko zu ermitteln und den Beitrag zu berechnen, fragen die Versicherer im Antrag unter anderem nach gefährlichen Hobbys und Berufen sowie dem Gesundheits­zustand. Raucher zahlen hierbei deutlich mehr, da sie laut Statistik eine höhere Sterbe­wahr­scheinlichkeit haben. Die Fragen im Versicherungs­antrag sollten Sie wahrheits­gemäß beantworten. Flunkern lohnt sich nicht. Wer sich als Raucher beispielsweise zum Nichtraucher macht oder Vorerkrankungen verschweigt, riskiert seinen Versicherungs­schutz. Im Ernstfall würde die Versicherung nur teilweise oder sogar überhaupt nicht zahlen – Ihre Angehörigen könnten den Kredit dann nicht zurückzahlen.

10. Das Risiko Berufsunfähigkeit absichern

Vergessen Sie nicht, sich gegen den Verlust Ihrer Arbeitskraft abzusichern. Denn wer nach 1961 geboren ist, hat keinen Anspruch auf eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Es gibt nur eine niedrige staatliche Erwerbs­minderungs­rente, falls man weniger als sechs Stunden täglich irgendeinen Beruf ausüben kann. Selbstständige oder Berufsanfänger, die weniger als fünf Versicherten­jahre bei der Renten­versicherung haben, erhalten überhaupt keine Leistung.

Daher sollte der Haupt­verdiener neben der Risikolebens­versicherung möglichst eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Können Sie Ihren Beruf durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall nicht mehr ausüben, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente. Die Rente sollte dabei hoch genug sein, um die Lebenshaltungs­kosten sowie die monatlichen Raten für den Kredit abzudecken.

Unser Ratgeber zum Download (PDF)

Ratgeber: Immobilienkredit absichernPDF Download

Alle Informationen zur Absicherung eines Immobilienkredits finden Sie auch in unserem PDF-Ratgeber. Dieser steht Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung.

  • Die richtige Todesfallsumme vereinbaren
  • Die richtige Laufzeit wählen
  • Welche Überschussbeteiligung Sie wählen sollten

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