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Ehe- oder Lebenspartner können sich mit einer Risikolebensversicherung für den Todesfall absichern. Die Versicherung zahlt eine festgelegte Summe an den Hinterbliebenen aus, wenn der versicherte Partner während der Laufzeit versterben sollte.
Eine Risikoversicherung für den Todesfall ist vor allem für Partner mit Kindern wichtig. Aber auch für kinderlose Paare kann eine Risikolebensversicherung empfehlenswert sein. Wenn beispielsweise nur ein Partner erwerbstätig ist oder als Hauptverdiener deutlich mehr Einkommen erzielt als der andere.
Ohne Absicherung hätte der Partner im Todesfall deutlich weniger oder gar kein Einkommen mehr zur Verfügung.
Um sich gemeinsam abzusichern, können Paare entweder eine verbundene Risikolebensversicherung oder zwei unabhängige Verträge „über Kreuz“ abschließen.
Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung sind beide Partner über einen Vertrag abgesichert. Jeder ist dort als versicherte Person und Bezugsberechtigter, der die Leistung im Todesfall erhält, eingetragen. Eine verbundene Lebensversicherung wird auch als Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit oder Partnertarif bezeichnet.
In einigen Fällen kann eine verbundene Risikolebensversicherung durchaus günstiger sein. Dies trifft etwa für kinderlose Paare – vor allem Ehepaare – zu.
Allerdings hat eine verbundene Risikolebensversicherung einige Nachteile und ist nur in Einzelfällen empfehlenswert. Meistens sind zwei Einzelverträge zu bevorzugen. Vor allem für junge Familien mit kleinen Kindern und unverheiratete Paare ist eine verbundene Risikolebensversicherung nicht empfehlenswert. Sind die Partner unterschiedlich alt, sind zwei Einzelverträge zudem in jedem Fall günstiger.
Nachteile einer verbundenen Risikolebensversicherung:
Zum einen ist ein einziger Vertrag weniger flexibel. Sie können hier nur eine einzige Todesfallsumme absichern. Bei zwei Verträgen lässt sich jeweils eine andere Versicherungssumme vereinbaren. Bei Bedarf kann später auch einer der Verträge gekündigt werden, wenn sich etwa der Absicherungsbedarf verringern sollte.
Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung wird die Todesfallsumme nur ein einziges Mal ausgezahlt. Sollten beide Partner versterben, etwa bei einem Unfall, leistet die Versicherung trotzdem nur einmal. Dies ist gerade für Paare mit Kindern ein großer Nachteil, da der Tod beider Elternteile auch zu einem höheren finanziellen Bedarf führen würde.
Wenn ein Partner verstirbt, der andere aber weiterhin einen Todesfallschutz benötigt, ist eine verbundene Risikolebensversicherung ebenfalls problematisch. Der Partner müsste dann eine neue Versicherung abschließen. Unter Umständen muss er dann deutlich mehr für seinen Todesfallschutz zahlen oder erhält überhaupt keinen mehr – wegen seines Alters oder weil er mittlerweile unter gesundheitlichen Problemen leidet.
Kündigung einer verbundenen Versicherung
Soll eine verbundene Versicherung gekündigt werden, müssen beide Partner der Kündigung zustimmen, sofern beide als Versicherungsnehmer eingetragen sind.
Schließlich ist eine verbundene Versicherung nachteilig, wenn einer der Partner Gesundheitsprobleme hat, ein riskantes Hobby ausübt oder raucht. Denn Risikozuschläge gelten automatisch für beide – auch wenn der andere Partner sich alleine deutlich günstiger versichern könnte.
Sind die Partner nicht verheiratet, können sie sich zudem mit einer verbundenen Risikolebensversicherung keine steuerfreie Auszahlung der Todesfallsumme sichern. Bei einer verbundenen RLV wird nämlich grundsätzlich nur die Hälfte der Summer steuerfrei an den überlebenden Partner ausgezahlt. Je nach Höhe der Versicherungssumme ist dann die andere Hälfte voll steuerpflichtig.
Gerade für Paare ohne Trauschein ist es daher am sinnvollsten, zwei Einzelverträge „über Kreuz“ abzuschließen.
Bei einer Risikolebensversicherung über Kreuz schließen beide Partner jeweils eine Versicherung ab, um die nötige Todesfallsumme abzusichern.
„Über Kreuz“ bedeutet, dass jeweils ein Partner als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter einen Vertrag abschließt, um den Todesfall des anderen abzusichern. Sollte der versicherte Partner sterben, erhält der Versicherungsnehmer die Todesfallsumme steuerfrei.
Dies ist vor allem für unverheiratete Paare wichtig, da der Partner sonst nur einen steuerlichen Freibetrag von 20.000 Euro nutzen könnte. Alles darüber hinaus müsste er versteuern. Ehepartner dürfen jeweils insgesamt 500.000 Euro steuerfrei erben – andere Vermögenswerte wie etwa eine Immobilie zählen hierbei allerdings mit.
Nachversicherungsgarantien vereinbaren
Beim Abschluss einer Versicherung sollten Paare darauf achten, dass der Tarif eine Nachversicherungsgarantie enthält. Damit lässt sich die Versicherungssumme bei bestimmten Anlässen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erhöhen – etwa bei der Geburt eines Kindes oder beim Kauf einer Immobilie.
Beratung zur Partner-Absicherung
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