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Auszahlung der Risikolebensversicherung

Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Auszahlung der Risikolebensversicherung: Wann Sie die Auszahlung erhalten, wie eine Auszahlung besteuert wird und was der Versicherer bei einer Kündigung der Police zahlt.

Wann die Versicherung zahlt

Bei der Risikolebensversicherung gibt es eine Auszahlung nur im Todesfall. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, zahlt der Versicherer die Todesfallsumme auf einen Schlag aus. Wie hoch diese Summe ausfällt, legen Sie bei Abschluss des Vertrags fest.

Stirbt der Versicherte erst nach dem Ende der Vertragslaufzeit, gibt es allerdings kein Geld. Denn die Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoversicherung, die den Todesfall einer Person über einen bestimmten Zeitraum finanziell absichern soll. Anders als bei der Kapital­lebens­versicherung spart man hier kein Guthaben an.

Auszahlung bei unheilbarer Krankheit

Spezielle Tarife der Risikolebens­versicherung bieten eine vorgezogene Todesfall­leistung an. Dann zahlt die Versicherung die Todesfall­summe bei einer unheilbaren Krankheit bereits zu Lebzeiten aus, falls der Todes­zeitpunkt in den nächsten zwölf Monaten absehbar ist. Solche Diagnosen kommen in der Praxis allerdings sehr selten vor.

Wann die Versicherung nicht zahlt

In sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Risikolebens­versicherung die Todesfall­summe nicht auszahlt – etwa in diesen Situationen:

  • Verletzung der vorvertraglichen Anzeige­pflicht
    Wurden bei Vertragsabschluss gesundheitliche Probleme oder gefährliche Hobbys verschwiegen, die zum Tod geführt haben, zahlt der Versicherer entweder gar nicht oder nur einen Teil der versicherten Summe. Achten Sie daher darauf, die Gesundheitsfragen beim Antrag korrekt und wahrheitsgemäß zu beantworten.
  • Suizid
    Bei einem Selbstmord in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss zahlt die Risikolebensversicherung in der Regel nicht. Erst nach Ablauf dieser Frist leisten die meisten Tarife bei einem Suizid.
  • Gewaltverbrechen durch Bezugs­berechtigten
    Bei einem gewaltsamen Tod wartet der Versicherer die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen ab. Sollte sich herausstellen, dass ein Bezugsberechtigter für den Tod verantwortlich ist, wird die Versicherung nicht zahlen.

Wie Sie das Geld erhalten

RLV Auszahlung: Mann mit Frau im WohnbereichUm das Geld zu erhalten, müssen Sie den Versicherer im Todesfall so früh wie möglich informieren. Meist verlangen die Versicherer, dass der Tod unverzüglich gemeldet wird – einige Tarife schreiben auch eine bestimmte Frist vor.

Ein Anruf oder eine E-Mail reicht zunächst aus. Anschließend müssen Sie bei der Versicherung einige Dokumente einreichen. Dies sind in der Regel:

  • Versicherungsschein
  • Totenschein
  • Sterbeurkunde
  • Personalausweis
  • Angabe der Bankverbindung

Ist eindeutig geregelt, wer das Geld erhalten soll, kann die Auszahlung grundsätzlich innerhalb kurzer Zeit erfolgen. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab. Gibt es etwa Hinweise auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder ein Gewaltverbrechen, wird die Prüfung durch den Versicherer deutlich länger dauern.

Wer die Auszahlung erhält

Der Versicherer zahlt die Summe in der Regel an die Person aus, die im Vertrag als bezugsberechtigt eingetragen wurde. Gibt es keinen Bezugsberechtigten oder ist dieser mittlerweile verstorben, geht das Geld an den Versicherungsnehmer.

Das ist derjenige, der die Police abgeschlossen hat und in der Regel die Beiträge zahlt. Ist auch diese Person verstorben, weil sie beispielsweise selbst der Versicherte war, erhalten die Erben die Auszahlung. Dann bestimmt die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament des Verstorbenen, an wen die Summe geht.

Wie eine Auszahlung besteuert wird

Auf die Todesfallleistung einer Risikolebensversicherung ist keine Einkommenssteuer zu zahlen.  Allerdings fällt – je nach Vertragsgestaltung – Erbschaftssteuer an, sofern die Freibeträge dafür überschritten werden.

Vor allem Paare sollten sich daher „über Kreuz“ absichern, um zu verhindern, dass im Todesfall Erbschaftssteuer fällig wird. Auch verheiratete Paare können schnell über den gesetzlichen Freibetrag kommen, wenn Immobilien vorhanden sind oder der verstorbene Partner bereits ein Erbe erhalten hatte.

Bei der Absicherung „über Kreuz“ ist ein Partner Versicherungsnehmer sowie Beitragszahler und damit automatisch bezugsberechtigte Person. Der andere Partner wiederum ist die versicherte Person, bei dessen Tod der Versicherer die vereinbarte Summe auszahlt.

Auszahlung bei einer Kündigung

Da bei der Risikolebensversicherung kein Vermögen angespart wird, erhalten Sie bei einer Kündigung des Vertrags keine Auszahlung. Die Beiträge dienen ausschließlich dazu, das Risiko des Todesfalls abzusichern.

Nur bei einer Kapitallebensversicherung erhalten Sie bei einer Kündigung Geld. Der Versicherer zahlt dann den aktuellen Rückkaufswert der Police aus.

Alternativen zur Kündigung

Wenn Sie eine Risikolebens­versicherung kündigen, verlieren Ihre Angehörigen den Todesfall­schutz. Bei finanziellen Schwierigkeiten sollten Sie daher stattdessen besser die Beiträge für eine gewisse Zeit aussetzen. Sie behalten damit Ihren Risikoschutz und riskieren nicht, dass Sie für einen neuen Vertrag später wegen des höheren Alters oder gesundheitlicher Probleme deutlich mehr zahlen müssen.

Wenn ein bestimmter Mindestbetrag erreicht wird, können Sie die Versicherung unter Umständen auch für die komplette Laufzeit beitragsfrei stellen. Dann sind Ihre Angehörigen bis zum Ende der Laufzeit zumindest mit einer geringen Summe abgesichert.

Was bei Arbeitslosigkeit gilt

Sollten Sie einmal längere Zeit arbeitslos sein und Bürger­geld (früher: Arbeitslosen­geld II) beantragen, wird das Jobcenter prüfen, ob Ihr Vermögen über den zulässigen Freibeträgen liegt. Eine Risikolebens­versicherung spielt hierbei keine Rolle, da Sie mit dieser Risiko­versicherung kein Geld ansparen.

Auch bei finanziellen Schwierigkeiten während einer Arbeitslosigkeit sollten Sie die Versicherung möglichst nicht kündigen, damit Ihr Todesfall­schutz erhalten bleibt.

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