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Was ist eine Restschuld­versicherung?

Eine Restschuldversicherung ist eine spezielle Form der Risikolebens­versicherung. Sie wird zur Absicherung von Krediten oder Baufinanzierungen verwendet. Ein Abschluss ist daher nur möglich, wenn man als Verbraucher einen Kredit aufnimmt.

Anders als eine reguläre Risikolebens­versicherung kann die Restschuld­versicherung nicht nur den Tod der versicherten Person absichern. Häufig übernimmt die Versicherung die Kreditraten zusätzlich bei einer Krankheit oder unver­schulde­ten Arbeitslosigkeit. Auch bei einer Minderung des Einkommens – etwa wegen Kurzarbeit – sichern einige Tarife ein Darlehen ab.

Eine Restschuldversicherung wird auch als Restkreditversicherung bezeichnet. Häufig wird sie als Gruppenversicherungsvertrag angeboten, bei welcher die Bank der Versicherungsnehmer und der Kreditnehmer die versicherte Person ist. Der Kunde ist dann gar kein direkter Vertragspartner der Versicherung.

Möglicher Versicherungsschutz bei:

  • Todesfall
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitslosigkeit

Keine gesetzliche Pflicht zur Restschuldversicherung

Sie sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, bei der Aufnahme eines Kredits eine Restschuld­versicherung bei der Bank abzuschließen. Manche Banken bestehen jedoch auf einer Absicherung für den Todesfall. In diesem Fall können Sie Ihre Versicherung frei wählen.

Oft bietet die Bank, die Ihnen das Darlehen gewährt, eine spezielle Restschuld­versicherung an. Auch Verkäufer wie Auto­häuser oder Elektro­märkte vertreiben häufig solche Versicherungen bei einer Finanzierung. Meist ist es jedoch günstiger, bei hohen Kreditsummen stattdessen eine Risikolebens­versicherung für den Todesfall abzuschließen.

Was kostet eine Restschuldversicherung?

Da eine Restschuldversicherung von der Bank oder einem Verkäufer mit einem Kredit gekoppelt ist, sind die Kosten nicht immer direkt ersichtlich. Die Banken arbeiten häufig exklusiv mit einem bestimmten Versicherer zusammen, sodass die Kunden keine Möglichkeit haben, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.

Meist schlagen die Banken die Versiche­rungs­prämie – je nach Tarif für den Schutz bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder auch Arbeitslosigkeit – auf den Kredit auf. In der Regel zahlt die Bank die Prämie als Einmalbeitrag vorab an den Restschuld­versicherer und berechnet dafür ebenfalls Kreditzinsen. Einige Banken erlauben es aber auch, den Versicherungs­beitrag monatlich zusammen mit der Kreditrate zu zahlen.

Die Kosten für eine Restschuld­versicherung hängen von diesen Faktoren ab:

  • Versicherungsumfang
    (Leistung bei Tod / Arbeitsunfähigkeit / Arbeitslosigkeit)
  • Höhe und Laufzeit des Kredits
  • Beruf und Alter (der versicherten Person)

Restschuldversicherung verteuert Kredit deutlich

Die Kosten für eine solche Kredit­versicherung sind recht hoch: Je nach Angebot kann der Versicherungsbeitrag durchaus fünf bis zehn Prozent der ausgezahlten Kreditsumme ausmachen. Bei einem Kredit von 10.000 Euro wären das bis zu 1.000 Euro nur für die Kredit­absicherung. In Einzelfällen können die Kosten sogar noch höher liegen.

Provisionsdeckel für Verträge ab 2022

Um die hohen Kosten zu begrenzen, hat die Politik einen Provisionsdeckel für Restschuld­versicherungen beschlossen. Ab Juli 2022 darf die Provision – die Vermittlungsgebühr für den Händler oder die Bank – höchstens 2,5 Prozent der Kredit­summe betragen.

Konditionen mit und ohne Versicherungsschutz bei Bank anfragen

Wer einen Kredit aufnimmt, sollte deshalb bei der Bank anfragen, wie hoch die Kosten mit und ohne Versicherungsschutz ausfallen. Dann können Sie auf einen Blick sehen, um welchen Betrag die Restschuld­versicherung den Kredit verteuert.

Kosten nicht am Zinssatz zu erkennen

 Die Bank muss die Kosten für eine Restschuld­versicherung nicht in den effektiven Jahreszins für einen Kredit einrechnen. Wie teuer der Versicherungs­schutz ausfällt, lässt sich daher nicht am Zinssatz, sondern nur an den Gesamt­kosten und der monatlichen Rate erkennen.

Ausnahme: Die Bank vergibt den Kredit nur mit einer zusätzlichen Absicherung. Dann müssen diese Kosten beim effektiven Zinssatz eingerechnet werden.

Risikolebensversicherung – die bessere Alternative zur Restschuldversicherung

Mit einer regulären Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme lässt sich ebenfalls ein Kredit oder eine Baufinanzierung für den Todesfall absichern. Wenn eine solche Versicherung mit fallender Versicherungssumme zur Kreditabsicherung verwendet wird, wird sie häufig auch als Restschuld- oder Restkreditversicherung bezeichnet. Man sollte eine Risikolebensversicherung allerdings nicht mit teuren Verträgen von der Bank oder einem Kreditportal verwechseln.

Weil ein Kredit meist mit einer festgelegten Monatsrate getilgt wird, sinkt die zu zahlende Restschuld im Laufe der Zeit kontinuierlich. Daher bietet sich eine Risikolebens­versicherung an, deren Versicherungssumme über die Laufzeit hinweg ebenfalls abfällt. So zahlt man in der Regel weniger Beiträge als bei einer konstanten Versicherungs­summe und ist trotzdem immer ausreichend abgesichert.

Man sollte hierbei darauf achten, dass die Versicherungssumme nicht schneller sinkt als die offene Restschuld.

Linear oder annuitätisch fallende Versicherungssumme

Bei linear fallenden Verträgen kann dies der Fall sein. Denn eine Darlehenssumme fällt anfangs langsamer, da zu Beginn ein Großteil der Kreditrate für die Zinsen aufgewendet wird. Nach einigen Jahren sinkt die Restschuld hingegen schneller, da ein zunehmender Teil der Raten für die Tilgung des Darlehens verwendet werden kann.

Eine annuitätisch fallende Versicherungs­summe ist daher für ein Darlehen in der Regel die bessere Wahl. Hier lässt sich der Vertrag so gestalten, dass die Todesfallsumme ungefähr so schnell sinkt wie die ausstehende Restschuld.

Bei beiden Varianten lassen sich auch tilgungsfreie Jahre berücksichtigen, in denen nur die Zinsen bezahlt werden. Dann bleibt die Versicherungssumme zum Beispiel während der ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit gleich und sinkt erst danach.

RLV: Vergleich Versicherungssumme bei konstanter, linear + annuitätisch fallender Police

Warum ist eine Risikolebens­versicherung sinnvoller als die Restschuld­versicherung?

Während eine Risikolebensversicherung nur im Todesfall zahlt, greifen viele Restschuld­versicherungen auch bei einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Solche Tarife sind allerdings relativ teuer und die Leistungen eingeschränkt.

Schutz bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit oft lückenhaft

So können Leistungen beispielsweise nur für einen begrenzten Zeitraum oder erst nach einer Warte- und Karenzzeit bezogen werden. Zudem gibt es je nach Tarif viele Ausschluss­klauseln, mit denen die Restschuldversicherer den Versicherungs­schutz einschränken.

Leidet man etwa unter einer Vorerkrankung, sind Leistungen im Todesfall oder bei einer Arbeitsunfähigkeit für diese gesundheitlichen Probleme in der Regel ausgeschlossen. Da es jedoch – anders als bei einer Risiko­lebens­versicherung – keine Gesundheits­prüfung vor einem Abschluss gibt, sind sich Verbraucher unter Umständen gar nicht bewusst, dass ihr Risikoschutz lückenhaft ist.

Vor allem bei Arbeitslosigkeit oder einer Erwerbsunfähigkeit zahlen die Versicherer zudem nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Bei einer Arbeits­unfähigkeit etwa leisten die meisten Tarife nicht bei psychischen Erkrankungen und bei Arbeitslosigkeit nur bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Nach einer Statistik der Finanzaufsicht Bafin lehnen die Versicherer bei Arbeitslosigkeit bis zu zwei Drittel aller Leistungsanträge ab.

Risikolebensversicherung nicht an Kredit gebunden

Die Risikolebensversicherung ist nicht an einen bestimmten Kredit gebunden und lässt sich frei wählen. So können Verbraucher ein Angebot wählen, das den besten Schutz zu einem guten Preis bietet. Im Vergleich zum Todesfallschutz einer Restschuldversicherung ist die Risikolebens­versicherung daher in aller Regel deutlich günstiger.

Sie zahlt eine vereinbarte Todesfallsumme aus, falls die versicherte Person während der Laufzeit verstirbt. Bei einer tödlichen Krankheit zahlen bestimmte Tarife die Leistung sogar noch zu Lebzeiten vollständig oder zumindest anteilig aus.

Beispiel: Die Kosten von Kreditversicherung und Risikoleben

Bei Kosten von zehn Prozent würde die Kreditversicherung von der Bank für einen Kredit von 10.000 Euro beispielsweise 1.000 Euro kosten. Eine 30-jährige Bürokauffrau erhält eine Risikolebens­versicherung über den gleichen Betrag bei einer Laufzeit von zehn Jahren dagegen bereits ab 1,50 Euro im Monat – über die komplette Laufzeit wären das nur 180 Euro.

Die Risikolebensversicherung zahlt keine Leistungen aus, wenn man arbeitslos oder arbeitsunfähig werden sollte. Für den Fall, dass man wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann, ist aber ohnehin eine Berufsunfähigkeitsversicherung die bessere Wahl.


Übersicht: Risikolebensversicherung und Restschuldversicherung

  Risikolebens­versicherung Restschuld­versicherung
Leistung im Todesfall
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
Leistung bei Arbeitslosigkeit
Versicherung + Darlehen wird vom Kredit getrennt abgeschlossen wird zusammen mit dem Kredit bei der Bank abgeschlossen
Kosten vergleichsweise günstig vergleichsweise teuer

Restschuldversicherung kündigen

Eine Restschuldversicherung zu kündigen, ist häufig mit einer ordentlichen Kündigungs­frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich. Es kann jedoch je nach Tarif sein, dass eine Mindestvertrags­laufzeit beachtet werden muss oder gar kein ordentliches Kündigungsrecht vorgesehen ist. Die genauen Regelungen finden Sie in den Versicherungs­bedingungen.

Schuldet man einen Kredit um oder zahlt ihn vorzeitig zurück, hat man zudem ein Sonderkündigungs­recht. In diesem Fall kann man die Restschuldversicherung kündigen und von der Bank einen Teil der gezahlten Beiträge zurückfordern.

Alte Kreditverträge widerrufen

In der Vergangenheit haben viele Banken die Kunden fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht informiert – vor allem bei Krediten mit einer Restschuldversicherung. Sollte Ihre Widerrufs­belehrung fehlerhaft gewesen sein, können Sie den Kredit zusammen mit der Versicherung meist noch Jahre später widerrufen.

Bei einem erfolgreichen Widerruf müssen Sie allerdings die Kreditsumme inklusive der marktüblichen Zinsen innerhalb einer Frist von 30 Tagen zurückzahlen.

Versicherungsschutz vor Kündigung prüfen

 Bevor Sie eine Restschuldversicherung kündigen, sollten Sie prüfen, ob Sie den Versicherungsschutz noch benötigen. Vor allem bei Baufinanzierungen mit hohen Kreditsummen ist ein Todesfall­schutz sehr zu empfehlen. Schließen Sie dafür am besten eine Risikolebens­versicherung ab, bevor Sie eine Kreditversicherung von der Bank kündigen. Bei kleineren Ratenkrediten können Sie auf eine Absicherung hingegen häufig verzichten.

Sparen Sie bei einer Restkredit­versicherung mit dem CHECK24-Vergleich

Wählen Sie eine Risikolebensversicherung zur Kreditabsicherung, steht Ihnen unser kostenloser und unverbindlicher Risikolebensversicherung-Vergleich zur Verfügung. Wollen Sie zum Beispiel ein Annuitätendarlehen absichern und sind auf der Suche nach einer günstigen Absicherung, wählen Sie im Vergleichsrechner die Option „fallende Versicherungssumme“.

Zusätzlich können Sie je nach Dauer des Kredits und Höhe der Kreditraten die Laufzeit und Todesfallsumme der Versicherung individuell bestimmen. Passende Tarife werden Ihnen in Sekundenschnelle angezeigt. Sie können dann ganz bequem ein unverbindliches Angebot anfordern oder für viele Tarife auch gleich online einen Versicherungsschutz beantragen.

 

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Haben Sie noch Fragen zur Risiko­lebens­versicherung als günstige Alternative zur Restschuldversicherung? Unsere Experten für die Risikolebens­versicherung beantworten gerne Ihre Fragen – ganz einfach per E-Mail oder persönlich am Telefon unter der 089 - 24 24 12 63.

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