Krankenzusatz­versicherung
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  1. Gesundheitsfragen bei Krankenhaus-, Heilpraktiker- und Brillen­zusatz­versicherungen
  2. Gesundheitsfragen bei der Pflege­zusatz­versicherung
  3. Gesundheitsfragen bei der Zahn­zusatz­versicherung
  4. Zahnzusatz­versicherungen ohne Gesundheits­prüfung
  5. Krankenzusatz­versicherungen vergleichen

Krankenzusatzversicherung ohne GesundheitsprüfungDas Wichtigste zusammengefasst

  • Wer eine Krankenzusatzversicherung abschließen möchte, muss in der Regel eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.

  • Bei der Gesundheitsprüfung werden Fragen zum Gesundheitszustand und zu gesundheitlichen Problemen der Vergangenheit gestellt.

  • Der Fragenkatalog unterscheidet sich je nach Art der Zusatzversicherung.

  • Bei einigen Krankenzusatzversicherungen gibt es spezielle Tarife ohne Gesundheitsfragen.

Daniel Mester

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen

Wer eine Krankenzusatzversicherung abschließen möchte, muss dazu eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Denn die Beitragshöhe richtet sich meist neben Alter und Gewicht nach dem Gesundheitszustand. Eine vollwertige Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen im Antrag gibt es in der Regel nicht.

Bei der Gesundheitsprüfung muss der Antragssteller Fragen zu seinem Gesundheitszustand und zu gesundheitlichen Problemen in der Vergangenheit beantworten. Bei einer Krankenhaus-, Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung ist der Fragenkatalog in der Regel gleich. Um eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, werden spezielle Fragen zum Zustand der Zähne gestellt. Auch beim Antrag auf eine private Pflegeversicherung müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten.

1.

Gesundheitsfragen bei Krankenhaus-, Heilpraktiker- und Brillen­zusatz­versicherungen

Die Versicherer fragen stets Größe und Gewicht des Antragsstellers ab, um daraus den Body-Mass-Index (BMI) zu berechnen und so ein mögliches Unter- oder Übergewicht zu ermitteln. Daneben muss man Angaben zu ambulanten und stationären Behandlungen der letzten drei bis fünf Jahre machen. Hinsichtlich einer möglichen Psychotherapie wird nach den letzten fünf, manchmal auch zehn Jahren gefragt. Weitere häufige Fragen sind die nach einer bestehenden Schwangerschaft, nach aktuellen oder geplanten Behandlungen, Fehlsichtigkeit oder einer möglichen HIV-Infektion.

2.

Gesundheitsfragen bei der Pflege­zusatz­versicherung

Die Versicherer fragen meist nach Erkrankungen der letzten fünf Jahre. Bei besonders schweren Erkrankungen wie einer Demenz, HIV-Infektion oder Epilepsie kann ein Antrag ganz abgelehnt werden. Andere Erkrankungen führen unter Umständen dazu, dass die Versicherung einen Risikozuschlag verlangt.

Nur bei staatlich geförderten Pflege-Bahr-Tarifen gibt es keine Gesundheitsfragen. Allerdings sehen solche Verträge eine Wartezeit von fünf Jahren und nur begrenzte Leistungen im Pflegefall vor.

3.

Gesundheitsfragen bei der Zahn­zusatz­versicherung

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung wird nach aktuellen oder geplanten Zahnbehandlungen und eventuell fehlenden Zähnen gefragt. Die Versicherer wollen ebenfalls meist wissen, ob der Antragsteller etwa an Zahnbetterkrankungen wie einer Parodontose leidet, Prothesen hat, eine Knirscherschiene trägt oder bereits Zähne durch Implantate oder Brücken ersetzt wurden.

Art der Zusatz­versicherungFragen nach ambulanten und stationären Behandlungen der letzten 3 bis 5 JahreFragen nach fehlenden Zähnen und geplanten Zahn­behandlungen
Krankenhauszusatzversicherung
Heilpraktikerzusatzversicherung
Brillenzusatzversicherung
Pflegezusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung

Tipp

Beantworten Sie die Fragen im Antrag möglichst genau und wahrheitsgemäß. Nur so stellen Sie sicher, dass die Versicherung im Leistungsfall tatsächlich zahlt.

4.

Zahnzusatz­versicherungen ohne Gesundheits­prüfung

Bei der Zahnzusatzversicherung gibt es spezielle Tarife ohne Gesundheitsfragen, die auf eine solche Prüfung verzichten. Allerdings sind Zahnschäden, die vor Abschluss der Versicherung bestanden, auch bei diesen Verträgen nicht versichert.

Haben Sie etwa vor Vertragsabschluss bereits eine Zahnlücke, wird die Zahnzusatzversicherung den Zahnersatz hierfür nicht erstatten.

5.

Krankenzusatz­versicherungen vergleichen

Erweitern Sie mit einer Krankenzusatzversicherung den Versicherungsschutz Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ganz nach Ihrem Bedarf.

Mit einer Zahnzusatzversicherung schützen Sie sich davor, hohe Selbstbeteiligungen für Zahnersatz und Zahnbehandlungen zu zahlen, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Kassen hinausgehen. Bei einigen Tarifen erstreckt sich der Versicherungsschutz dabei auch auf kieferorthopädische Behandlungen.

Eine Krankenhauszusatzversicherung sichert Ihnen bei einem stationären Aufenthalt ein 1- oder 2-Bettzimmer. Daneben können Sie frei wählen, in welcher Klinik und von welchem im Krankenhaus tätigen Arzt Sie behandelt werden möchten.

Zuschüsse zu den Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren leistet eine Heilpraktikerzusatzversicherung. Die Tarife sind oftmals kombiniert mit einer Brillenzusatzversicherung, welche die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag übernimmt.

Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung sorgen Sie finanziell für den Fall vor, dass Sie pflegebedürftig werden sollten.

Für welche ambulante Zusatzversicherung Sie sich auch entscheiden: Der CHECK24-Versicherungsvergleich hilft Ihnen, den richtigen Tarif ausfindig zu machen. So sparen Sie sich viel Zeit und sichern sich günstige Versicherungsbeiträge.

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Daniel Mester
Daniel Mester,
CHECK24-Experte für Kranken­zusatz- und Pflege­versicherungen

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