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Die WMF BKK ist eine Betriebskrankenkasse, die bundesweit geöffnet ist.
Sie wurde im Jahr 1884 von der Württembergischen Metallwarenfabrik AG (WMF) für deren Mitarbeiter gegründet. Seit 1996 ist die Krankenkasse für alle gesetzlich Versicherten geöffnet.
Von ihrem Einkommen müssen Versicherte einen festgelegten Beitragssatz an ihre Krankenkasse bezahlen.
Der Beitragssatz setzt sich aus dem gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag zusammen. Ihren Zusatzbeitrag legen die Kassen je nach wirtschaftlicher Lage selbst fest. Im Durchschnitt beträgt er 2,5 % (Stand: 2024).
Mit einem Bruttoverdienst von 40.000 Euro pro Jahr zahlt ein Arbeitnehmer einen monatlichen Beitrag von 270,00
Euro.
Wer eine professionelle Zahnreinigung bei bestimmten Vertragszahnärzten der WMF BKK durchführen lässt, erhält diese einmal im Jahr kostenfrei. Die Praxis rechnet die Leistung dann direkt mit der Versicherung ab. Die Kosten für Reiseschutzimpfungen übernimmt die Krankenkasse ebenfalls vollständig.
Zweimal im Jahr erstattet die WMF BKK ihren Versicherten 80 Prozent der Kosten für Gesundheitskurse. Diese können in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Suchtentwöhnung belegt werden. Alternativ werden Gesundheitsreisen angeboten, bei denen die Versicherung ebenfalls einen Teil der Kosten übernimmt.
Für Vorsorge- und Gesundheitsmaßnahmen können Versicherte, die am Bonusprogramm der Krankenkasse teilnehmen, bis zu 150 Euro pro Jahr erhalten. Für Auszubildende und Studenten gibt es ein spezielles Bonusprogramm, bei dem eine Prämie in Höhe von bis zu 200 Euro möglich ist.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.