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Die KKH Kaufmännische Krankenkasse gehört zur Gruppe der Ersatzkassen und ist bundesweit geöffnet.
1862 wurde der Kaufmännische Verein von Kaufmannsgehilfen gegründet – der Vorläufer der heutigen KKH. Durch eine Fusion mit der Allianz BKK sowie METRO AG und Kaufhof BKK entstand im Jahr 2009 die KKH-Allianz, die sich 2012 in KKH Kaufmännische Krankenkasse umbenannte.
Von ihrem Einkommen müssen Versicherte einen festgelegten Beitragssatz an ihre Krankenkasse bezahlen.
Der Beitragssatz setzt sich aus dem gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag zusammen. Ihren Zusatzbeitrag legen die Kassen je nach wirtschaftlicher Lage selbst fest. Im Durchschnitt beträgt er 2,5 % (Stand: 2024).
Mit einem Bruttoverdienst von 40.000 Euro pro Jahr zahlt ein Arbeitnehmer einen monatlichen Beitrag von 298,00
Euro.
Zu den wichtigen Leistungen der KKH zählen unter anderem erweiterte Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, Zuschüsse zu Präventionskursen und ein Hautkrebsscreening ab 18 Jahren. Außerdem gehören Geburtsvorbereitungskurse für den Partner sowie kostengünstiger Zahnersatz zum Leistungsspektrum der Krankenkasse.
Die KKH unterstützt ihre Versicherten zudem mit einer rund um die Uhr besetzten Gesundheitshotline sowie Schwangerschaftslotsen und hilft dabei, zeitnah einen Facharzttermin zu vereinbaren.
Die Kasse bietet darüber hinaus Online-Coaches bei Rückenbeschwerden, Stress oder Fragen zur Kindererziehung an. Patienten mit Tinnitus können eine spezielle App nutzen.
Das Bonusprogramm KKH Bonus belohnt Versicherte bereits ab drei Gesundheitsaktivitäten mit einer Geldprämie oder zusätzlichen Erstattungen für bestimmte Gesundheitsleistungen.
Die KKH hat Wahltarife mit Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung im Angebot.
Selbstständige, Künstler und Publizisten können bei der KKH einen Krankengeld-Tarif ohne Altersbeschränkung abschließen, der das gesetzliche Krankengeld bereits ab der dritten Woche einer Arbeitsunfähigkeit zahlt.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.