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Die energie BKK ist eine Betriebskrankenkasse, die deutschlandweit tätig ist.
1996 entstand die Krankenkasse aus dem Zusammenschluss der Betriebskrankenkassen mehrerer Energie- und Telekommunikationsunternehmen. Die Trägerunternehmen sind Hastra Hannover, PESAG Paderborn, PreussenElektra Hannover sowie SCHLESWAG Rendsburg.
Von ihrem Einkommen müssen Versicherte einen festgelegten Beitragssatz an ihre Krankenkasse bezahlen.
Der Beitragssatz setzt sich aus dem gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag zusammen. Ihren Zusatzbeitrag legen die Kassen je nach wirtschaftlicher Lage selbst fest. Im Durchschnitt beträgt er 2,5 % (Stand: 2024).
Mit einem Bruttoverdienst von 40.000 Euro pro Jahr zahlt ein Arbeitnehmer einen monatlichen Beitrag von 269,83
Euro.
Die energie BKK erstattet Arzneimittel aus den Bereichen Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro pro Jahr. Bestimmte homöopathische Behandlungen übernimmt die Krankenkasse vollständig. Für Reiseschutzimpfungen zahlt sie einen Zuschuss von bis zu 400 Euro pro Jahr.
Außerdem leistet die energie-BKK einen Zuschuss in Höhe von jeweils 25 Euro pro Jahr, für maximal zwei professionelle Zahnreinigungen. Ebenfalls maximal zwei Erstattungen gibt es jährlich für Gesundheitskurse. Pro Kurs werden dabei bis zu 80 Euro bezuschusst. Hinzu kommen erweiterte Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft sowie ein Zuschuss für eine Hebammenrufbereitschaft und Geburtsvorbereitungskurse für werdende Väter.
Durch die beiden Bonusprogramme „Ein Bonus für Ihre Gesundheit“ und „energie-aktiv Bonus“ können sich Versicherte eine Geldprämie in Höhe von 100 Euro und mehr sichern. Für Azubis gibt es außerdem den Wahltarif AzubiPLUS. Bei einem geringen finanziellen Risiko können Auszubildende dabei einen Teil ihrer Beiträge zurückerstattet bekommen.
Weiterhin haben Kinder bis zum 6. Lebensjahr Anspruch auf kalenderjährlich maximal zwei Kinderkurse. Diese sind frei wählbar aus den Bereichen: Baby- und Kleinkinderschwimmen, Babymassage, -yoga sowie –shiatsu oder den Frühförderungsangeboten DELFI® und PEKiP®.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.