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Die BKK ZF & Partner ist für alle Bundesländer außer Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein geöffnet.
Ihren Sitz hat die Krankenkasse in Koblenz. Die BKK ZF & Partner war ursprünglich die Betriebskrankenkasse des Automobilzulieferers ZF Friedrichshafen und weiteren Unternehmen. Sie wurde 1857 gegründet. Später öffnete sich die Krankenkasse für alle gesetzlich Versicherten.
Von ihrem Einkommen müssen Versicherte einen festgelegten Beitragssatz an ihre Krankenkasse bezahlen.
Der Beitragssatz setzt sich aus dem gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag zusammen. Ihren Zusatzbeitrag legen die Kassen je nach wirtschaftlicher Lage selbst fest. Im Durchschnitt beträgt er 1,7 % (Stand: 2024).
Mit einem Bruttoverdienst von 40.000 Euro pro Jahr zahlt ein Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag in Höhe von 267,50
Euro jährlich.
Für homöopathische Medikamente erstattet die Krankenkasse maximal 100 Euro pro Jahr. Homöopathische Behandlungen können bei bestimmten Ärzten über die Versicherungskarte abgerechnet werden. Für osteopathische Behandlungen leistet die BKK ZF & Partner Zuschüsse.
Reiseschutzimpfungen werden von der Kasse vollständig übernommen. Zudem gibt es ein Mehrleistungspaket für Schwangere in Höhe von bis zu 300 Euro – das Geld kann etwa für Geburtsvorbereitungskurse für werdende Väter oder eine Hebammenrufbereitschaft verwendet werden.
Gesundheitskurse und -reisen unterstützt die BKK ZF & Partner mit bis zu 160 Euro pro Jahr. Wer am Bonusprogramm der Krankenkasse teilnimmt, kann eine Geldprämie in Höhe von bis zu 140 Euro erhalten.
Die Krankenkasse bietet einen Wahltarif mit einer Beitragsrückerstattung in Höhe von bis zu 350 Euro pro Jahr an.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.