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Die KNAPPSCHAFT ist in allen Bundesländern geöffnet.
Die historischen Ursprünge der gesetzlichen Krankenkasse reichen bis in das Jahr 1260 zurück. Sie gehört zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).
Ehemals war die Krankenkasse den Versicherten der Knappschaftlichen Rentenversicherung vorbehalten – vor allem Beschäftigten im Bergbau. Seit 2007 ist sie für alle geöffnet.
Von ihrem Einkommen müssen Versicherte einen festgelegten Beitragssatz an ihre Krankenkasse bezahlen.
Der Beitragssatz setzt sich aus dem gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag zusammen. Ihren Zusatzbeitrag legen die Kassen je nach wirtschaftlicher Lage selbst fest. Im Durchschnitt beträgt er 2,5 % (Stand: 2024).
Mit einem Bruttoverdienst von 40.000 Euro pro Jahr zahlt ein Arbeitnehmer einen monatlichen Beitrag von 316,67
Euro.
Mit der Teilnahme am Bonusprogramm AktivBonus können Versicherte, die im Fitnessstudio oder Sportverein aktiv sind sowie Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, Geldprämien erhalten. Auch für Kinder, Jugendliche und Schwangere gibt es speziell zugeschnittene Bonusprogramme.
Außerdem bietet die KNAPPSCHAFT zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sowie ein kostenloses Hauskrebsscreening auch für Versicherte unter 35 Jahren an. Die Kostenübernahme für homöopathische und osteopathische Behandlungen sowie Reiseschutzimpfungen gehört ebenfalls zu den Leistungen der Krankenkasse.
Auch Gesundheitskurse und Online-Coachings sowie alternative Heilmethoden erstattet die KNAPPSCHAFT teilweise oder ganz. Über ein Facharzttelefon unterstützt sie ihre Versicherten zudem bei der Facharztsuche.
Die Krankenkasse bietet Wahltarife mit Selbstbehalt an. Dabei steigen wählbarer Selbstbehalt und mögliche Prämienzahlung mit der Höhe des Einkommens an. Auch der Wahltarif Alternative Medizin, der Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und anthroposophischen Medizin bis zu einem Höchstbetrag erstattet, steht den Versicherten zur Auswahl.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Alle Kunden, die über CHECK24 ihre Versicherung abgeschlossen haben, können ihren gewählten Versicherer nach Versicherungsbeginn bewerten.
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Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.