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Die Bosch BKK ist eine geöffnete Betriebskrankenkasse mit Sitz in Stuttgart.
Gegründet wurde die Bosch BKK 1953. Mit der Einführung des Rechts auf freie Krankenkassenwahl öffnete sich die Bosch BKK 1996 für alle gesetzlich Versicherten. Die Öffnung gilt für alle Bundesländer mit Ausnahme von Bremen und Schleswig-Holstein.
Von ihrem Einkommen müssen Versicherte einen festgelegten Beitragssatz an ihre Krankenkasse bezahlen.
Der Beitragssatz setzt sich aus dem gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem Zusatzbeitrag zusammen. Ihren Zusatzbeitrag legen die Kassen je nach wirtschaftlicher Lage selbst fest. Im Durchschnitt beträgt er 2,5 % (Stand: 2024).
Mit einem Bruttoverdienst von 40.000 Euro pro Jahr zahlt ein Arbeitnehmer einen monatlichen Beitrag von 268,33
Euro.
Die Bosch BKK übernimmt über die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzimpfungen hinaus auch bei nicht beruflichen Auslandsreisen alle von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlenen Impfungen.
Osteopathische Behandlungen werden maximal drei mal pro Jahr übernommen. Pro Sitzung erhalten Sie 50 Euro, aber nicht mehr, als die tatsächlich entstandenen Kosten.
Versicherte der Bosch BKK können außerdem über das Bonusprogramm G-win bis zu 215 Euro als Prämie erhalten. Um den Mindestbonus von 45 Euro zu erhalten, müssen alle für das jeweilige Alter vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen (u. a. Zahnvorsorge und Krebsvorsorge) und vier Maßnahmen des Aktionsbonus (u. a. Impfschutz und Zahnreinigung) nachgewiesen werden. Dieser Bonus kann gesteigert werden, indem weitere Maßnahmen beim Aktionsbonus nachgewiesen werden.
Einen Wahltarif bietet die Bosch BKK ebenfalls an.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.
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