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München, 13.10.2023 | 17:50 | dor
Der GKV-Schätzerkreis hat sich in seiner Sitzung auf eine Prognose zur Finanzlage der deutschen Krankenkassen geeinigt. Aus den Schätzergebnissen ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf der gesetzlichen Krankenkassen, der rein rechnerisch eine Erhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,1 Prozentpunkte von aktuell 1,6 Prozent (2023) auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 notwendig macht. Damit müssen sich gesetzlich Krankenversicherte auf Mehrkosten im kommenden Jahr einstellen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für 2024 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus einem ersten Entwurf für die Anpassung der Sozialversicherungsgrößen hervor.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verkündete am 28. Juni in Berlin eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf 1,6 Prozent zum Jahreswechsel. Bei der Steigerung um 0,3 Prozentpunkte zum Vorjahr handelt es sich um die größte Erhöhung seit der Einführung des Zusatzbeitrags für Krankenkassen.
Der Gesetzgeber beschließt einen weiteren Zuschuss von Milliarden Euro, um den Zusatzbeitrag zur GKV 2022 zu stabilisieren.