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Zusatzbeitrag: Rekordhoch bei Krankenkassenbeiträgen: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt zum 1. Januar 2025 auf 2,5 Prozent

München, 17.10.2024 | 12:47 | npa

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich ab dem 1. Januar 2025 auf deutlich höhere Beiträge einstellen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll voraussichtlich um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen. Dies gab der Schätzerkreis, bestehend aus Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des Bundesgesundheitsministeriums, bekannt.

Taschenrechner, Kugelschreiber und Stethoskop liegen auf einem PapierDer durchschnittliche Zusatzbeitrag soll 2025 auf 2,5 Prozent steigen

Der offizielle Durchschnittswert dient als Orientierungsgröße für die Krankenkassen, die ihren jeweiligen Zusatzbeitrag dennoch individuell festlegen. Somit sind weiterhin deutliche Unterschiede zwischen den Kassen möglich. Versicherte sollten daher die Beiträge regelmäßig vergleichen und Wechselmöglichkeiten nutzen, um hohe Beiträge zu vermeiden.

Mit der Erhöhung des Zusatzbeitrags erreicht der Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung ein neues Rekordniveau. Zusammen mit dem Grundbeitrag von 14,6 Prozent ergibt sich ein durchschnittlicher Gesamtbeitrag von 17,1 Prozent. Arbeitnehmer*innen teilen sich diesen Beitrag zu gleichen Teilen mit ihren Arbeitgebern, während Selbständige den Beitrag allein tragen.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze steigt

Neben dem Beitragssatz wird auch die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Einkommen für die Berechnung der Beiträge herangezogen werden, zum Jahreswechsel angehoben. Die Grenze soll von derzeit 62.100 Euro auf 66.150 Euro jährlich steigen. Für Versicherte mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenze bedeutet dies zusätzliche Mehrkosten.

Arbeitnehmer*innen, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, müssen mit jährlichen Mehrkosten von bis zu 595 Euro rechnen. Selbständige könnten sogar mit einer zusätzlichen Belastung von bis zu 1.189 Euro jährlich konfrontiert werden. Auch für Durchschnittsverdiener*innen steigen die Kosten: Bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro fallen für Arbeitnehmer*innen zusätzliche Beiträge von rund 160 Euro jährlich an, während Selbständige mit bis zu 320 Euro mehr rechnen müssen.

„Viele Versicherte müssen sich zum Januar 2025 auf deutlich höhere Beiträge für die Krankenkasse einstellen“, sagt Dr. Daniel Güssow. „Verbraucher*innen können höhere Kosten vermeiden, wenn sie Beiträge vergleichen und ihre Krankenkasse wechseln. Auch im kommenden Jahr wird es große Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen geben.“

Einen Überblick über alle aktuellen Beiträge sowie Beitragserhöhungen finden Verbraucher*innen in der exklusiven Zusatzbeitragstabelle von CHECK24.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen

Ein Krankenkassenwechsel kann jederzeit beantragt werden. Der Wechsel ist möglich, sobald Versicherte mindestens 12 Monate bei ihrer aktuellen Krankenkasse versichert sind. Der Wechsel selbst ist ohne Risiko und ein durchgängiger Versicherungsschutz vom Gesetzgeber garantiert.

Im Falle einer Beitragserhöhung steht gesetzlich Versicherten zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können dann ihre Kasse mit der gesetzlichen Wechselfrist von zwei vollen Kalendermonaten wechseln, auch wenn sie noch nicht 12 Monate bei ihrer aktuellen Kasse versichert sind.

Es lohnt sich jedoch, frühzeitig tätig zu werden: Wer noch bis Ende Oktober 2024 den Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse beantragt, kann bereits ab dem 1. Januar 2025 von niedrigeren Beiträgen profitieren. Erfolgt der Wechsel erst im Januar 2025, gilt die neue Versicherung in der Regel erst ab April 2025. In der Zwischenzeit müssten Versicherte die erhöhten Beiträge weiterhin zahlen.

Verbraucher*innen wird daher empfohlen, frühzeitig und regelmäßig die Beitragsentwicklung ihrer Krankenkasse zu prüfen und einen Wechsel vorzunehmen, um von niedrigeren Beiträgen oder umfangreicheren Zusatzleistungen zu profitieren.

Bei sämtlichen Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung helfen die CHECK24-Versicherungsexpert*innen im persönlichen Beratungsgespräch per E-Mail, Chat oder Telefon. Zudem werden CHECK24-Kund*innen in Serviceanliegen rund um die Uhr durch unseren Chatbot unterstützt. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren von automatischen Beitrags- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

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