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Festgeld Ratgeber

Einen Freistellungsauftrag erteilen

Mit einem Freistellungsauftrag können Sparer Erträge aus Kapitalanlagen - beispielsweise ein Festgeld- oder Tagesgeldkonto - bis zu einer bestimmten Grenze ohne steuerliche Abzüge verbuchen. Seit 1. Januar 2009 unterliegen entsprechende Einnahmen in Deutschland der sogenannten Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Auf diese wird zusätzlich noch ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben, was insgesamt einen Steuersatz von 26,38 Prozent ergibt. Dazu kommt gegebenenfalls noch die Kirchensteuer. Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Quellsteuer, die direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt wird. Die Steuerlast eines Anlegers ist damit abgegolten – die Kapitalerträge müssen nicht nochmals in der Steuererklärung angegeben werden.

Sparer haben jedoch die Möglichkeit, Kapitalerträge bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne eine Belastung durch die Abgeltungssteuer einzunehmen. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag von 2.000 Euro. Um den entsprechenden Betrag ausschöpfen zu können, ist es erforderlich, der Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag zu erteilen. Dies kann bei vielen Geldinstituten entweder schriftlich oder per Online-Banking erfolgen.

Mit wie hohen Erträgen ist bei welcher Bank zu rechnen?

Sofern ein Sparer bei verschiedenen Banken Geld angelegt hat, hat er die Möglichkeit, mehrere Freistellungsaufträge einzureichen und den verfügbaren Betrag auf diese Weise aufzuteilen. Insgesamt darf die Summe von 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro jedoch nicht überschritten werden. Deshalb sollten Anleger im Vorfeld abschätzen, wie hoch die Kapitalerträge bei jeder Bank ungefähr ausfallen und die Freistellungsaufträge entsprechend anpassen.

Die Frist, bis zu der Freistellungsaufträge eingereicht werden können, läuft bei den meisten Banken am letzten Arbeitstag eines Jahres ab. Bei einigen Banken ist die Deadline jedoch schon früher terminiert. Freistellungsaufträge können bei einer Bank üblicherweise schriftlich erteilt werden, bei einigen Kreditinstituten zusätzlich auch via Online-Banking. Dabei gelten jedoch oftmals unterschiedliche Stichtrage: Die Frist für die schriftliche Einreichung eines Freistellungsauftrags läuft in vielen Fällen früher ab als die für die Erteilung via Online-Banking. Die Termine können meist auf der Homepage einer Bank eingesehen und persönlich oder telefonisch erfragt werden.

Hat ein Sparer die Frist für die Einreichung eines Freistellungsauftrags verpasst, führt die Bank die Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab. Allerdings ist das Geld in diesem Fall nicht verloren – es besteht die Möglichkeit, sich die Abgaben im Rahmen der Steuererklärung zurückzuholen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.