Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungssteuer, die in Deutschland auf Kapitalertrags-, Einkommen- und Körperschaftssteuern zusätzlich aufgeschlagen wird. Er wird vom Bund erhoben und beträgt 5,5 Prozent derjenigen Steuer, die als Bemessungsgrundlage dient. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen führt die Bank den Solidaritätszuschlag zusammen mit der Abgeltungssteuer direkt ab. Einen Steuerabzug kann der Anleger nur bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags durch einen Freistellungsauftrag vermeiden.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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