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    Solidaritätszuschlag

    Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungssteuer, die in Deutschland auf Kapitalertrags-, Einkommen- und Körperschaftssteuern zusätzlich aufgeschlagen wird. Er wird vom Bund erhoben und beträgt immer 5,5 Prozent derjenigen Steuer, die als Bemessungsgrundlage dient. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, wie beispielsweise dem Tagesgeld, führt die Bank den Solidaritätszuschlag zusammen mit der Abgeltungssteuer direkt ab. Um dies zu vermeiden, sollten Anleger einen Freistellungsauftrag erteilen, mit dem sie einen bestimmten Freibetrag geltend machen können.

    Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 im Zuge der Deutschen Einheit etabliert, um die neuen Bundesländer zu unterstützen. Zusätzlich sollte er helfen, die Kosten für den Golfkrieg zu decken. In der Praxis existiert jedoch keine Zweckbindung. Der Bund darf daher selbst darüber entscheiden, zu welchem Zweck die Einnahmen durch den Solidaritätszuschlag verwendet werden sollen. Seine Bemessung und Erhebung werden durch das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) geregelt.

    Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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