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Tagesgeld Lexikon

Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag – früher Sparerfreibetrag genannt – ist ein Freibetrag bei der Einkommenssteuer. Er sorgt dafür, dass Kapitalerträge aus Veräußerungsgewinnen aus Aktien, anderen Wertpapieren, Zinsen auf Tagesgeld oder Festgeld und Dividenden bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei bleiben. Bei Alleinstehenden liegt diese Grenze bei 1.000 Euro, bei Ehepaaren verdoppelt sich die Obergrenze auf 2.000 Euro. Für alle darüber hinausgehenden Kapitaleinkünfte müssen Privatanleger 25 Prozent Abgeltungssteuer bezahlen. Dazu kommen gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
 

Sparerpauschbetrag: Freistellungsauftrag einreichen

Anleger können bei ihrer Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag einreichen. Machen sie das, berücksichtigt die Bank den Sparerpauschbetrag bei der Abgeltungssteuer. Sie führt dann bis zur Obergrenze keine Steuern an das Finanzamt ab. Den Freistellungsauftrag können Anleger auf beliebig viele Banken aufteilen. Wichtig ist dabei, dass deren Summe die Obergrenze von 1.000 Euro bei Singles und 2.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigt. Stellt der Sparer keinen Freistellungsauftrag, so kann der Freibetrag aber auch nachträglich in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

CHECK24-Tipp: Freistellungsaufträge zentral verwalten

Mit einem kostenlosen Anlagekonto im Geldanlagecenter von CHECK24 ist es möglich, Ihre verschiedenen Geldanlagen zu verwalten. Hier können Anleger bequem Freistellungsaufträge einrichten und so den ganzen Sparerpauschbetrag nutzen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.