Endfälliges Darlehen
Bei tilgungsfreien oder endfälligen Darlehen oder Baufinanzierungen zahlt der Verbraucher - im Gegensatz zu annuitätischen Darlehen - während der vereinbarten Laufzeit monatlich nur die anfallenden Zinsen an die Bank. Derartige Darlehen werden üblicherweise auch als Festdarlehen oder Fälligkeitskredite bezeichnet.
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Während der fällige Tilgungsanteil des Darlehens bei einer annuitätischen Baufinanzierung in die Monatsrate einfließt, zahlt der Kunde diesen Betrag bei endfälligen Immobilienfinanzierungen üblicherweise in einen sogenannten Tilgungsträger ein. Hierbei handelt es sich, je nach Bank und Wahl des Kunden, üblicherweise um Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge, Investmentfonds, Aktiendepots oder andere Sparprodukte. Da ein möglicher Wertverlust in Kauf genommen werden muss, ist die Einzahlung der Tilgungsraten in ein Aktiendepot hierbei jedoch eine riskante Alternative. Die Tilgung in regelmäßigen Raten auf den Tilgungsträger einzuzahlen und dort anzusparen ist insbesondere bei Baufinanzierungen bei den meisten Banken verpflichtend, wenn keine laufende Tilgung erfolgt: Daher wird dieser Sparvertrag auch meist an die kreditgebende Bank abgetreten. Andernfalls könnte der Kunde am Ende der Darlehenslaufzeit Schwierigkeiten bekommen, die meist sehr hohen Darlehensbeträge als Gesamtbetrag aufzubringen.
Ein Nachteil einer endfälligen Baufinanzierung sind jedoch die meist höheren Gesamtkosten, die bei dieser Kreditart auf den Verbraucher zukommen: Die Höhe der fälligen Darlehenszinsen, die der Kreditnehmer monatlich zahlen muss, berechnet sich stets nach der Höhe der Restschuld. Da sich diese bei einem tilgungsfreien Darlehen während der gesamten Laufzeit nicht reduziert, zahlt der Verbraucher bei einem endfälligen Kredit in der Summe höhere Zinskosten, als bei einer annuitätischen Baufinanzierung, bei der die Restschuld und damit auch die fälligen Zinskosten konstant sinken. Vor dem Abschluss einer endfälligen Baufinanzierung sollten Verbraucher daher stets prüfen, ob die erzielte Verzinsung der Tilgungseinzahlung auf dem Tilgungsträger die höheren Zinskosten übersteigt.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.