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Baufinanzierung Lexikon
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Tilgung

Als Tilgung wird der Anteil der monatlichen Rate einer langfristigen Kreditverbindlichkeit bezeichnet, der die Restschuld reduziert. Grundlage hierfür ist ein Tilgungsplan, der zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme individuell mit dem Kreditgeber vereinbart wird und der den zeitlichen Verlauf der Rückzahlung abbildet. Grundsätzlich werden drei Formen der Darlehensrückführung unterschieden.

Weitere Informationen:

Die Annuitätentilgung

Beim Annuitätendarlehen setzen sich die fortlaufend zu zahlenden Raten aus zwei Teilen zusammen – dem Tilgungsanteil sowie dem Zinsanteil. Zins und Tilgung ergeben innerhalb der Rückzahlungsrate zusammen die so genannte Annuität. Sie bleibt über die gesamte Laufzeit konstant, wenn der Verbraucher bei der Kreditaufnahme eine Sollzinsbindung vereinbart. Bei der klassischen Baufinanzierung erhöht sich während der Laufzeit der Tilgungsanteil innerhalb der monatlichen Rate, während gleichzeitig der Zinsanteil in gleichem Verhältnis sinkt. Die Zinsbelastung verringert sich, da die Zinsen auf die immer weniger werdende Restschuld berechnet werden. Dies wird als annuitätischer Effekt bezeichnet. Der Vorteil für den Kreditnehmer liegt bei der Annuitätentilgung klar in der hohen Planungssicherheit während seiner Sollzinsbindung.

Die Ratentilgung

Bei der Ratentilgung bleibt der Tilgungsanteil bei jeder monatlichen Rate konstant. Allerdings verringert sich, wie beim Annuitätendarlehen, der Zinsanteil, der auf die verbleibende Restschuld berechnet wird. Weil sich die gesamte Rate aus Zins und Tilgung zusammensetzt, führt dies dazu, dass der Verbraucher von Monat zu Monat eine sinkende Rate an die Bank bezahlt. Zudem dauert die Tilgungsphase länger, was zu erhöhten Zinskosten führt.

Die endfällige Tilgung

Das Endfälligkeitsdarlehen ist dadurch gekennzeichnet, dass der Verbraucher über die gesamte Laufzeit lediglich die Zinsen für das Darlehen bezahlt und erst am Ende mit der letzten Rate die Kreditsumme in einem Betrag ablöst. Die Form der endfälligen Tilgung eignet sich besonders für Verbraucher, die zum Ende der Darlehenslaufzeit mit der Auszahlung einer hohen Summe, z. B. aus einer Kapitallebensversicherung rechnen. Da jedoch die Zinszahlungen über die Laufzeit konstant bleiben, wird das Endfälligkeitsdarlehen als unwirtschaftlich für Privatpersonen angesehen, es kann jedoch steuerliche Gründe geben, aus denen eine solche Tilgungsart bevorzugt wird.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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