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Baufinanzierung Lexikon
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Wohnfläche

Als Wohnfläche bezeichnet man die Summe aller anrechenbaren Grundflächen der zu wohnzwecken dienenden Räume einer Wohnung oder eines Hauses. Die Berechnung der Wohnfläche eines Hauses oder einer Wohnung werden dabei in Deutschland seit 2004 gemäß der Wohnflächenverordnung vorgenommen. Seitdem werden Balkone und Dachterrassen mit maximal einem Viertel ihrer Fläche zur Wohnfläche addiert. Die Grundflächen von Zubehörräumen, wie Keller- und Dachräumen, werden in der Regel nicht zur Wohnfläche gezählt. Inwiefern der Raum unter Dachschrägen und Treppen zur Wohnfläche addiert wird, hängt von der angewandten Berechnungsnorm ab. Die ermittelte Wohnfläche muss daher nicht mit der tatsächlich verfügbaren Quadratmeterzahl übereinstimmen. Daher unterscheidet man häufig zwischen Wohnfläche und Nutzfläche. Die Ermittlung der korrekten Wohnfläche spielt bei der Baufinanzierung und der Darlehensbewilligung eine wichtige Rolle.

Weitere Informationen:

Während beheizbare Wintergärten und Schwimmbäder beispielsweise zu einhundert Prozent in die ermittelte Wohnfläche eingerechnet werden, wird die Grundfläche von Balkonen, Terrassen und Loggien maximal zur Hälfte zur Wohnfläche addiert. Wohnflächen, die sich unter Dachschrägen oder unter Treppen befinden, werden je nach Größe der sich darunter befindlichen Fläche berechnet bzw je nach lichter Höhe. Es wird hier zwischen Schrägen von kleiner 1m Höhe, zwischen 1-2 M Höhe und größer 2 m Höhe unterschieden.

Die korrekte Ermittlung der Wohnfläche einer Immobilie ist auch hinsichtlich der benötigten Baufinanzierung des Objektes wichtig, da die kreditgebende Bank den Wert für die interne Objektbewertung hinzuzieht. Über die Wohnfläche kann das Institut zudem Berechnungen über die Wirtschaftlichkeit eines Bauprojektes anstellen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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